Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Jobbike und Jahressonderzahlung
Liesen:
Hallo zusammen, ich überlege ein Jobbike zu leasen und frage mich, ob sich die Entgeltumwandlung auf die Berechnung der Höhe der JSZ auswirkt? Leider hilft mir auch die Protokollnotiz nicht weiter. Kennt sich jemand aus? Danke!
Fitch:
Nein
Wabi Sabi:
Nach meinem Kenntnisstand ist es so:
Da die Beschäftigten bei der Entgeltumwandlung wirksam auf Entgelt verzichten, mindern sich ihr Bruttoentgelt und folglich auch die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Jahressonderzahlung.
Von daher wäre es ggf. sinnvoll beim Arbeitgeber nachzufragen, ob er dies auch so sieht, um nicht später eine böse Überraschung zu erleben.
Und noch eins: Leasingnehmer ist der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer. Du least Dir also kein Jobbike, das macht der Arbeitgeber und überlässt es Dir im Rahmen einer Überlassungsvereinbarung. Aber das nur ganz nebenbei.
clarion:
Und Du solltest rechnen, ob nicht ein Kauf ggf. ein günstigeres Vorjahresmodell insgesamt die bessere Variante ist. Die Händler lassen beim Sofortkauf auch noch vom Preis nach.
BAT:
Recht gut Fahrräder gibt es bereits für wenige Hundert Euro. Was soll man da leasen oder finanzieren?
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