Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Jobbike und Jahressonderzahlung
Einsnull:
--- Zitat ---gibt es bereits für wenige Hundert Euro
--- End quote ---
Ich denke es geht um ein E-Bike ;-)
BAT:
Davon bin ich ausgegangen. ;)
Mein Beitrag war eher grundsätzlicher Natur ...
Liesen:
--- Zitat von: Wabi Sabi am 19.03.2025 23:39 ---Nach meinem Kenntnisstand ist es so:
Da die Beschäftigten bei der Entgeltumwandlung wirksam auf Entgelt verzichten, mindern sich ihr Bruttoentgelt und folglich auch die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Jahressonderzahlung.
Von daher wäre es ggf. sinnvoll beim Arbeitgeber nachzufragen, ob er dies auch so sieht, um nicht später eine böse Überraschung zu erleben.
Und noch eins: Leasingnehmer ist der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer. Du least Dir also kein Jobbike, das macht der Arbeitgeber und überlässt es Dir im Rahmen einer Überlassungsvereinbarung. Aber das nur ganz nebenbei.
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Danke! Ja, das Leasingverhältnis ist mir bewusst.
Liesen:
--- Zitat von: clarion am 20.03.2025 06:43 ---Und Du solltest rechnen, ob nicht ein Kauf ggf. ein günstigeres Vorjahresmodell insgesamt die bessere Variante ist. Die Händler lassen beim Sofortkauf auch noch vom Preis nach.
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Das war mein Gedanke, dafür müsste ich aber gerade wissen, ob sich das Leasing auch auf weitere Zahlungen wie z.B. die Jahressonderzahlung auswirkt.
Liesen:
--- Zitat von: Einsnull am 20.03.2025 13:40 ---
--- Zitat ---gibt es bereits für wenige Hundert Euro
--- End quote ---
Ich denke es geht um ein E-Bike ;-)
--- End quote ---
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