Guten Abend zusammen,
eigentlich bin ich eher stille Mitleserin, aber dieses Mal habe ich einen interessanten Fall, bei dem ich ein wenig Schwarmwissen benötige:
Mitarbeiter X ist seit 5 Jahren im ÖD - TVöD VKA. Gleichgestellt. Langzeiterkrankt, seit mehr als 8 Monaten. AG möchte nun die Einsatzfähigkeit durch die Arbeitsmedizin prüfen. Soweit so gut.
Mitarbeiter hat nun div. Fragen aufgrund der Situation:
- Aufgrund des TVöD gibt es eine Mitwirkungspflicht. Allerdings stellt sich die Frage, wie viel der MA preisgeben muss, insb. an Befunden und Berichten. Der Arbeitsmediziner ist ja ggf. durchaus fachfremd, je nach Diagnose.
- MA hatte bereits eine Überlastungsanzeige gestellt, passiert ist nichts, durchaus auch einer der Gründe der der Arbeitsunfähigkeit natürlich auch zuträglich war. Ist natürlich auch fraglich inwiefern das noch Auswirkungen haben kann.
- Wenn der MA zwar offen seine Diagnosen kommuniziert, aber explizit nicht die Berichte vorlegen möchte und auch seine Ärzte nicht von der Schweigepflicht entbinden möchte, wäre hiermit schon die Mitwirkungspflicht verletzt worden?
- BEM wurde nicht angenommen, Gründe wurden keine genannt, muss er ja auch nicht.
Wie genau formuliert sind denn die Mitwirkungspflichten hier?
Danke euch und viele Grüße