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Ruhensregelung SAZ

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mm8:
Hey zusammen.

Hab ich das richtig verstanden das die Ruhensregelung aufgehoben wurde? Sprich meine 75% Übergangsgebührnisse nicht mehr gekürzt werden solange ich noch Anspruch habe? Oder hab ich in der Euphorie was falsch verstanden?

Bsp.: Laut meinem Bescheid ist mein Bruttohöchstsatz 5.145 Euro. Ich darf mit meiner Besoldung und meinen Übergangsgebührnissen nicht über die dieses Brutto kommen. Sprich alles was ich drüber bin unterfällt ja der Ruhensregelung, oder?

Max Bommel:
Es gibt für ÜG-Empfänger keine Ruhensregelung mehr. Das heißt, du bekommst deine ÜG ohne den Abzug eines Ruhensbetrages mit dem jeweiligen %-Satz, 75% oder 100% ausgezahlt.

Matze1986:
Für die Betroffenen sicherlich ein (Geld-)Segen.
Aber gibt es dazu Hintergrundinformationen?
Wieso gibt es jetzt ein solches "Geschenk"?

mm8:
Das wäre ja echt der Hammer. Das ist ein Haufen Geld. Schwer vorstellbar...

Wenn ich dazu suche finde ich nur das es pensionierte Berufssoldaten betrifft oder halt alles was mit dem Berufssoldatentum zu tun hat. Ich war ja "nur" Zeitsoldat...

MaHa1710:
Genau, also so wurde es mir von meinem BFD Berater mitgeteilt als wir zu dem Punkt "Ruhensregelung"kamen.

Wäre definitiv ein Geldsegen für alle ÜG Empfänger.
Muss dazu allerdings sagen das ich das schon gerechtfertigt finde, da man ja trotz allem eine gewisse Dienstzeit abgeleistet hat, und sich somit auch diese Ansprüche gesichert hat.

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