Ok, dann gebe ich zu, dass meine Erfahrungswerte bzgl. ex SAZler in ÖD nicht repräsentativ sind. Aber wo wir gerade bei dem Thema sind. Hat jemand in Verbindung dessen zufällig Erfahrungswerte hinsichtlich der doppelten Rentenbeiträge, einmal durch den neuen Arbeitgeber und dann durch die Nachversicherung für die Zeit der ÜG?
Ich komme dieses Jahr vermutlich in die Luxussituation, dass mein Gehalt in Verbindung mit den 75% ÜG die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung übersteigen wird. Demnach wären für mich also zu viel Rentenbeiträge eingezahlt worden, die sich dann ab der Grenze ja nicht mehr auswirken würden. Die Rückforderung von RV Beiträgen die so zu viel entrichtet wurden, kann man sich wohl über den Rententräger erstatten lassen. Geht natürlich nur bei den Arbeitnehmerbeiträgen aus dem Beschäftigungsverhältnis. Für die Beiträge der Bundeswehr zahle ich ja nichts selbst. Hat damit jemand schonmal damit Erfahrungen gesammelt?