Autor Thema: Ruhensregelung SAZ  (Read 11133 times)

Matze1986

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Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #15 am: 09.04.2025 13:15 »
Gerechtfertigt, weil man gedient hat?
Ernsthaft?

mm8

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Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #16 am: 09.04.2025 13:43 »
Also für mich hört sich das eher nach einer Fehlinformation an. Ich frag mal in nem Bundeswehrforum nach. Vllt. wissen die mehr...

EDIT: Hab jetzt eine Rückmeldung bekommen das es für nicht für ausgeschiedene SAZ gilt, da diese Absätze mit der  neuesten Fassung gestrichen wurden. §68 SVG
« Last Edit: 09.04.2025 13:52 von mm8 »

mm8

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Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #17 am: 10.04.2025 08:27 »
Nochmal ein Nachtrag: Es ist so wie der Eröffner beschrieben hat. Hab eben nochmal beim BVA angerufen. Es müssten demnächst Schreiben rausgehen.

Matze1986

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Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #18 am: 10.04.2025 08:43 »
Nochmal ein Nachtrag: Es ist so wie der Eröffner beschrieben hat. Hab eben nochmal beim BVA angerufen. Es müssten demnächst Schreiben rausgehen.

Wahnsinn...was da an Kohle rausgehauen wird.

mm8

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Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #19 am: 10.04.2025 09:18 »
Das ist brutal. Das ist wirklich ein Batzen...

dec

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Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #20 am: 10.04.2025 19:55 »
Gibt es denn eine Statistik darüber, wie viele ÜG Empfänger nach DZE in den ÖD wechseln und damit von dieser Regelung profitieren? Aus meiner subjektiven Wahrnehmung in dem von mir bekannten Kreis war das eine sehr geringe Zahl.

mm8

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Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #21 am: 11.04.2025 07:19 »
Also ich kann nur von mir sprechen. Ich bin in den ÖD gewechselt und hab während meiner Ausbildung vier weitere Soldaten gehabt bzw. kennengelernt. Dann kenne ich mindestens noch zwei weitere die in einem anderen Bereich sind im ÖD.
Ich glaube für Soldaten ist es schon attraktiv in den ÖD zu wechseln und Beamter zu werden...

Matze1986

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Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #22 am: 11.04.2025 07:23 »
Ich glaube für Soldaten ist es schon attraktiv in den ÖD zu wechseln und Beamter zu werden...

Zustimmung.
In meinem Jahrgang bestand der Hörsaal zu 25% aus (ehemaligen) Soldaten.


Roderick85

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Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #23 am: 12.04.2025 14:40 »
Wir waren 8 Soldaten in unserem Lehrgang. Alle bekamen ihre Dienstbezüge weiterhin zu 75 / 100%, hing davon ab  welchem BFD-Recht (alt oder neu) sie unterstanden. Darauf kamen die Anwärterbezüge. Man lebte also nicht schlecht. Nur darf man nicht vergessen eine Steuererklärung zu machen, da man die Anwärterbezüge nach Lohnsteuerklasse 6 bekommt. Das wurde dann bei einigen sehr teuer.
Attraktiv ist es absolut als Soldat im öD zu bleiben. Man bekommt seine Erfahrungszeiten angerechnet und je nachdem kann man sich die Laufbahnausbildung sparen, wenn man als Direkteinsteller reinkommt. Dadurch kommen die Beförderungen wesentlich schneller und die Verbeamtung auf Lebenszeit.

mm8

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Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #24 am: 14.04.2025 07:40 »
Das mit der Steuer ist ein guter Punkt. Der kommt meiner Meinung nach viel zu kurz beim BfD wenn man abgeht. Natürlich sind das keine Fachleute, aber man könnte sich da in Zukunft schon darum kümmern das es da vllt einen Vortrag gibt oder ähnliches.
Ich weiß jetzt schon das ich zwar für 2025 deutlich mehr Netto auf dem Konto habe, nächste Jahr aber eine Steuernachzahlung haben werde die vierstellig sein wird. Ich habe generell seit ich die Übergangsgebürnisse erhalte eine Steuernachzahlung. Das verrät einem keiner vorher :D

mm8

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Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #25 am: 14.04.2025 14:27 »
Das mit der Steuer ist ein guter Punkt. Der kommt meiner Meinung nach viel zu kurz beim BfD wenn man abgeht. Natürlich sind das keine Fachleute, aber man könnte sich da in Zukunft schon darum kümmern das es da vllt einen Vortrag gibt oder ähnliches.
Ich weiß jetzt schon das ich zwar für 2025 deutlich mehr Netto auf dem Konto habe, nächste Jahr aber eine Steuernachzahlung haben werde die vierstellig sein wird. Ich habe generell seit ich die Übergangsgebürnisse erhalte eine Steuernachzahlung. Das verrät einem keiner vorher :D

Du kannst natürlich auch deine "höheren" Bezüge in Steuerklasse 6 versteuern lassen unterjährig. Dann muss du bei deiner Steuererklärung nicht soviel nachzahlen da man unterjährig mehr zahlt.

Das mit der Probezeit ist auch ein starkes pro Argument, ebenso wie die Anrechnung der Dienstzeit. Meine Probezeit wurde auf ein Jahr reduziert zum Beispiel.

Wer generell Fragen hat kann mir gerne schreiben.

dec

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Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #26 am: 14.04.2025 15:09 »
Ok, dann gebe ich zu, dass meine Erfahrungswerte bzgl. ex SAZler in ÖD nicht repräsentativ sind. Aber wo wir gerade bei dem Thema sind. Hat jemand in Verbindung dessen zufällig Erfahrungswerte hinsichtlich der doppelten Rentenbeiträge, einmal durch den neuen Arbeitgeber und dann durch die Nachversicherung für die Zeit der ÜG?

Ich komme dieses Jahr vermutlich in die Luxussituation, dass mein Gehalt in Verbindung mit den 75% ÜG die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung übersteigen wird. Demnach wären für mich also zu viel Rentenbeiträge eingezahlt worden, die sich dann ab der Grenze ja nicht mehr auswirken würden. Die Rückforderung von RV Beiträgen die so zu viel entrichtet wurden, kann man sich wohl über den Rententräger erstatten lassen. Geht natürlich nur bei den Arbeitnehmerbeiträgen aus dem Beschäftigungsverhältnis. Für die Beiträge der Bundeswehr zahle ich ja nichts selbst. Hat damit jemand schonmal damit Erfahrungen gesammelt?
« Last Edit: 14.04.2025 15:15 von dec »

Max Bommel

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Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #27 am: 14.04.2025 15:28 »
Du hast vermutlich im Februar ein Schreiben des BVA bekommen, mit der Aufforderung, deine Einkünfte anzugeben. Das BVA erfasst diese Einkünfte und zahlt auf die ÜG nur Rentenversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

mm8

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Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #28 am: 14.04.2025 15:30 »
Da hab ich keine Erfahrung. Ich hatte nie mit Rentenbeiträgen zu tun. Ausschließlich Pension.
Im Notfall bei der zuständigen Stelle anrufen und fragen wie man die Situation am besten handhaben sollte. Aber das wirst du eh machen.

Bin mal gespannt wann der Brief seitens der BVA kommt wegen dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenze.

dec

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Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #29 am: 14.04.2025 15:33 »
Du hast vermutlich im Februar ein Schreiben des BVA bekommen, mit der Aufforderung, deine Einkünfte anzugeben. Das BVA erfasst diese Einkünfte und zahlt auf die ÜG nur Rentenversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Danke. Hab's grad auch gefunden mit der Angleichung bis max. zur Beitragsbemessungsgrenze :)