Autor Thema: Ruhensregelung SAZ  (Read 11392 times)

mm8

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Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #30 am: 24.04.2025 18:07 »
Hab heute meine Abrechnung für Mai erhalten. Kein Ruhensbetrag mehr. Das angebliche Infoschreiben habe nicht erhalten.

Ari31

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Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #31 am: 28.04.2025 07:24 »
Da scheint mal wieder jede BVA Außenstelle ihr eigenes Süppchen zu kochen. Aber die Abrechnung schon am 24. in den Händen? Hut ab. Das hab ich noch nie erlebt.

mm8

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Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #32 am: 28.04.2025 09:41 »
Ich hab mich auch echt gewundert^^

Bin mal gespannt wann die Nachzahlung kommt. Dürfte ja keine große Schwierigkeit sein

Ari31

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Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #33 am: 28.04.2025 11:16 »
Welches BVA ist für sie zuständig?

mm8

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Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #34 am: 28.04.2025 12:19 »
Stuttgart. Normal hätte man ja die Nachzahlung direkt mit der Gehalt aus dem Mail machen können...

Ari31

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Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #35 am: 28.04.2025 14:10 »
Da bei mir noch keine Abrechnung vorliegt hab ich überhaupt keine Ahnung überhaupt der Ruhensbetrag aufgehoben wurde.

mm8

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Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #36 am: 28.04.2025 14:50 »
Der wurde ja nicht nur bei mir aufgehoben^^ Keine Sorge

Ari31

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Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #37 am: 30.04.2025 06:39 »
Kurz und Knapp: BVA Kiel hat es noch nicht umgesetzt. Ruhensbetrag wurde weiterhin einbehalten.

Christian2010

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Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #38 am: 30.04.2025 07:10 »
München macht auch alles wie gehabt.

Ari31

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Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #39 am: 30.04.2025 10:37 »
Aktueller Sachstand nach Rücksprache mit dem Bearbeiter:
Alle aktuellen Ruhensregler müssen einzeln im System angefasst werden.
Zusätzlich wir vorher der Abgleich für 2024 gemacht - wurde zu viel oder zu wenig gezahlt.
Erst dann wird der Datensatz entsprechend angepasst. Die Nachzahlung für 01/25 - XX/25 kann unter
Umständen auch erst später gezahlt werden.

mm8

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Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #40 am: 30.04.2025 16:11 »
Also Stuttgart hat es umgesetzt. Die Berechnung für das Vorjahr wird jetzt durchgeführt und auch die Nachzahlung für 2025 wird in diesem Rahmen mitgeprüft

Robin22

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Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #41 am: 03.05.2025 13:19 »
Wir waren 8 Soldaten in unserem Lehrgang. Alle bekamen ihre Dienstbezüge weiterhin zu 75 / 100%, hing davon ab  welchem BFD-Recht (alt oder neu) sie unterstanden. Darauf kamen die Anwärterbezüge. Man lebte also nicht schlecht. Nur darf man nicht vergessen eine Steuererklärung zu machen, da man die Anwärterbezüge nach Lohnsteuerklasse 6 bekommt. Das wurde dann bei einigen sehr teuer.
Attraktiv ist es absolut als Soldat im öD zu bleiben. Man bekommt seine Erfahrungszeiten angerechnet und je nachdem kann man sich die Laufbahnausbildung sparen, wenn man als Direkteinsteller reinkommt. Dadurch kommen die Beförderungen wesentlich schneller und die Verbeamtung auf Lebenszeit.

Wie schafft man es denn während des Studiums 100% ÜG + Anwärterbezüge zu bekommen?
So wie ich das bisher verstanden und gelesen habe, werden Anwärterbezüge immer mindernd betrachtet in bezug auf die Übergangsgebührnisse.

mm8

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Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #42 am: 05.05.2025 09:33 »
Wir waren 8 Soldaten in unserem Lehrgang. Alle bekamen ihre Dienstbezüge weiterhin zu 75 / 100%, hing davon ab  welchem BFD-Recht (alt oder neu) sie unterstanden. Darauf kamen die Anwärterbezüge. Man lebte also nicht schlecht. Nur darf man nicht vergessen eine Steuererklärung zu machen, da man die Anwärterbezüge nach Lohnsteuerklasse 6 bekommt. Das wurde dann bei einigen sehr teuer.
Attraktiv ist es absolut als Soldat im öD zu bleiben. Man bekommt seine Erfahrungszeiten angerechnet und je nachdem kann man sich die Laufbahnausbildung sparen, wenn man als Direkteinsteller reinkommt. Dadurch kommen die Beförderungen wesentlich schneller und die Verbeamtung auf Lebenszeit.

Wie schafft man es denn während des Studiums 100% ÜG + Anwärterbezüge zu bekommen?
So wie ich das bisher verstanden und gelesen habe, werden Anwärterbezüge immer mindernd betrachtet in bezug auf die Übergangsgebührnisse.

Du darfst ein gewisses Brutto mit beiden Gehältern nicht überschreiten. Ich denke er wollte einfach damit ausdrücken das es das alte bzw neue Recht gibt.
Ich wurde nach altem Recht berechnet. Das heißt ich bekomme max. 90% vom letzten Brutto. Und jetzt wo die Ausbildung zu Ende ist bekomme ich max. 75% des letzten Bruttos. Die beiden Gehälter dürfen die Bruttogrenze nicht überschreiten. Das was drüber ist wurde per Ruhensregelung gekürzt.

Robin22

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Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #43 am: 05.05.2025 19:09 »
So war die Frage nicht gemeint aber alles gut ich habe die Antwort schon selber herausgefunden.
Ich hatte die ursprüngliche Differenzierung zwischen Ruhensregelung und Kürzung der Übergangsgebührnisse durch Einkünfte aus der Bildungsmaßnahme noch nicht ganz verstanden.
Wenn ich z.B. an der Finanzhochschule studiere und als Beamter auf Probe Anwärterbezüge bekomme, sind diese keine "Einkünfte aus der Bildungsmaßnahme" im engeren Sinne sondern ein Verwendungseinkommen, da man quasi schon im öffentlichen Dienst angestellt ist.
Ja meine güte das wird den öffentlichen Dienst ja nochmal ordentlich attraktiver machen wenn für gefühlt jeden Hauptfeldwebel während des Studiums ein Nettoeinkommen von vier bis sechs tausend euro winkt.

mm8

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Antw:Ruhensregelung SAZ
« Antwort #44 am: 06.05.2025 16:19 »
Das ist jetzt möglich. Und wenn man fertig ist und noch Anspruch hat gibts ja auch noch wie bei mir 75%. Das ist schon ein richtig starkes Argument.