So war die Frage nicht gemeint aber alles gut ich habe die Antwort schon selber herausgefunden.
Ich hatte die ursprüngliche Differenzierung zwischen Ruhensregelung und Kürzung der Übergangsgebührnisse durch Einkünfte aus der Bildungsmaßnahme noch nicht ganz verstanden.
Wenn ich z.B. an der Finanzhochschule studiere und als Beamter auf Probe Anwärterbezüge bekomme, sind diese keine "Einkünfte aus der Bildungsmaßnahme" im engeren Sinne sondern ein Verwendungseinkommen, da man quasi schon im öffentlichen Dienst angestellt ist.
Ja meine güte das wird den öffentlichen Dienst ja nochmal ordentlich attraktiver machen wenn für gefühlt jeden Hauptfeldwebel während des Studiums ein Nettoeinkommen von vier bis sechs tausend euro winkt.