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Ruhensregelung SAZ

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mm8:

--- Zitat von: mm8 am 14.04.2025 07:40 ---Das mit der Steuer ist ein guter Punkt. Der kommt meiner Meinung nach viel zu kurz beim BfD wenn man abgeht. Natürlich sind das keine Fachleute, aber man könnte sich da in Zukunft schon darum kümmern das es da vllt einen Vortrag gibt oder ähnliches.
Ich weiß jetzt schon das ich zwar für 2025 deutlich mehr Netto auf dem Konto habe, nächste Jahr aber eine Steuernachzahlung haben werde die vierstellig sein wird. Ich habe generell seit ich die Übergangsgebürnisse erhalte eine Steuernachzahlung. Das verrät einem keiner vorher :D

--- End quote ---

Du kannst natürlich auch deine "höheren" Bezüge in Steuerklasse 6 versteuern lassen unterjährig. Dann muss du bei deiner Steuererklärung nicht soviel nachzahlen da man unterjährig mehr zahlt.

Das mit der Probezeit ist auch ein starkes pro Argument, ebenso wie die Anrechnung der Dienstzeit. Meine Probezeit wurde auf ein Jahr reduziert zum Beispiel.

Wer generell Fragen hat kann mir gerne schreiben.

dec:
Ok, dann gebe ich zu, dass meine Erfahrungswerte bzgl. ex SAZler in ÖD nicht repräsentativ sind. Aber wo wir gerade bei dem Thema sind. Hat jemand in Verbindung dessen zufällig Erfahrungswerte hinsichtlich der doppelten Rentenbeiträge, einmal durch den neuen Arbeitgeber und dann durch die Nachversicherung für die Zeit der ÜG?

Ich komme dieses Jahr vermutlich in die Luxussituation, dass mein Gehalt in Verbindung mit den 75% ÜG die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung übersteigen wird. Demnach wären für mich also zu viel Rentenbeiträge eingezahlt worden, die sich dann ab der Grenze ja nicht mehr auswirken würden. Die Rückforderung von RV Beiträgen die so zu viel entrichtet wurden, kann man sich wohl über den Rententräger erstatten lassen. Geht natürlich nur bei den Arbeitnehmerbeiträgen aus dem Beschäftigungsverhältnis. Für die Beiträge der Bundeswehr zahle ich ja nichts selbst. Hat damit jemand schonmal damit Erfahrungen gesammelt?

Max Bommel:
Du hast vermutlich im Februar ein Schreiben des BVA bekommen, mit der Aufforderung, deine Einkünfte anzugeben. Das BVA erfasst diese Einkünfte und zahlt auf die ÜG nur Rentenversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

mm8:
Da hab ich keine Erfahrung. Ich hatte nie mit Rentenbeiträgen zu tun. Ausschließlich Pension.
Im Notfall bei der zuständigen Stelle anrufen und fragen wie man die Situation am besten handhaben sollte. Aber das wirst du eh machen.

Bin mal gespannt wann der Brief seitens der BVA kommt wegen dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenze.

dec:

--- Zitat von: Max Bommel am 14.04.2025 15:28 ---Du hast vermutlich im Februar ein Schreiben des BVA bekommen, mit der Aufforderung, deine Einkünfte anzugeben. Das BVA erfasst diese Einkünfte und zahlt auf die ÜG nur Rentenversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

--- End quote ---

Danke. Hab's grad auch gefunden mit der Angleichung bis max. zur Beitragsbemessungsgrenze :)

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