Autor Thema: Erneute Ausschreibung nach 6 Wochen  (Read 2406 times)

Lorenz1992

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Erneute Ausschreibung nach 6 Wochen
« am: 20.03.2025 08:18 »
Hallo zusammen,

wir haben vor knapp 6 Wochen eine Stelle besetzt, zuvor wurde diese ausgeschrieben, die Bewerberlage war
überdurchschnittlich hoch. Nach mehreren Tagen Bewerbungsgesprächen konnten wir uns auf eine Top 3 einigen.
Top 1 hat uns nun mitgeteilt, dass sie uns wieder verlassen wird, da sie sich den Job anders vorgestellt hat. Müssen wir die Stelle nun erneut ausschreiben oder könnten wir auch auf Top 2 und Top 3 zurück greifen?

Danke und viele Grüße,
Lorenz

Rowhin

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Antw:Erneute Ausschreibung nach 6 Wochen
« Antwort #1 am: 20.03.2025 08:22 »
Das letzte Mal, als die Frage aufkam, war der Tenor "rechtlich sicher ist die Neuausschreibung, aber wenn ihr glaubt es klagt keiner, gehts auch so" ;)

Ich finde aus dem Thread MoinMoins Herangehensweise am Einleuchtendsten:

Drum einfach für ein zwei Wochen auf der eigenen Webseite oder Interamt veröffentlichen, die Personen, die auf der Liste sind darauf hinweisen, dass sie sich nochmal bewerben können und es geht seinen rechtmäßigen Gang.
« Last Edit: 20.03.2025 08:32 von Rowhin »

Lorenz1992

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Antw:Erneute Ausschreibung nach 6 Wochen
« Antwort #2 am: 20.03.2025 08:30 »
Lieben Dank für die schnelle Antwort!

Dann hoffen wir mal, dass wir in der 2. Runde nicht wieder 150 Bewerbungen sichten müssen... und Platz 2 und 3 nocj "frei" sind.

Viele Grüße!

MoinMoin

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Antw:Erneute Ausschreibung nach 6 Wochen
« Antwort #3 am: 20.03.2025 08:45 »
Bei 6 Wochen würde ich es durchaus "riskieren" die Stelle direkt mit Platz 2 oder 3 zu besetzen.

Zinc

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Antw:Erneute Ausschreibung nach 6 Wochen
« Antwort #4 am: 20.03.2025 09:47 »
Bei uns kommt das häufiger vor und in den letzten 8 Jahren wurde in so einem Fall immer auf den zweit- oder drittplatzierten zurückgegriffen.

mmp

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Antw:Erneute Ausschreibung nach 6 Wochen
« Antwort #5 am: 20.03.2025 14:24 »
"Top 1 hat uns nun mitgeteilt, dass sie uns wieder verlassen wird, da sie sich den Job anders vorgestellt hat."
Für kommende Bewerbungsgespräche könnte daraus folgende Frage abgeleitet werden:
Wie stellen Sie sich Ihren Job bei uns vor?

Rowhin

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Antw:Erneute Ausschreibung nach 6 Wochen
« Antwort #6 am: 20.03.2025 15:32 »
"Top 1 hat uns nun mitgeteilt, dass sie uns wieder verlassen wird, da sie sich den Job anders vorgestellt hat."
Für kommende Bewerbungsgespräche könnte daraus folgende Frage abgeleitet werden:
Wie stellen Sie sich Ihren Job bei uns vor?

Eine gut Frage, aber ist natürlich schwer, da alle Aspekte abzugreifen. Wir wissen ja nicht, ob sich die konkreten Tätigkeiten von der Vorstellung unterschieden haben, oder der Chef, oder die Kollegen, oder oder oder. Schadet aber sicherlich nicht, die Frage einzubauen.

Casa

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Antw:Erneute Ausschreibung nach 6 Wochen
« Antwort #7 am: 20.03.2025 18:35 »
Zitat
Hallo zusammen,

wir haben vor knapp 6 Wochen eine Stelle besetzt, zuvor wurde diese ausgeschrieben, die Bewerberlage war
überdurchschnittlich hoch. Nach mehreren Tagen Bewerbungsgesprächen konnten wir uns auf eine Top 3 einigen.
Top 1 hat uns nun mitgeteilt, dass sie uns wieder verlassen wird, da sie sich den Job anders vorgestellt hat. Müssen wir die Stelle nun erneut ausschreiben oder könnten wir auch auf Top 2 und Top 3 zurück greifen?

Danke und viele Grüße,
Lorenz

Das sagt mehr über die sonstigen Personen, die am Bewerbungsverfahren beteiligt sind, als über den Bewerber.


Die Stelle ist neu zu besetzen. Damit muss grundsätzlich eine Entscheidung getroffen werden, wie die Stelle ausgeschrieben wird. Hier wohl nur externe Bewerber in Betracht, sodass eine öffentliche Stellenausschreibung erfolgte. Die Stelle soll nun weiterhin mit externen Bewerbern besetzt werden. Es besteht daher die Möglichkeit, dass sich nach 2 Wochen andere Bewerber auf diese Stelle bewerben. Durch Nichtausschreibung würdet ihr die Bewerber in ihren Rechten aus Art. 33 II GG verletzen, die sich bewerben könnten.
Nur weil die mangelnde Ausschreibung vielleicht keiner mitbekommt, heißt das nicht, dass es in Ordnung wäre potenziellen Bewerbern die Chance zu nehmen, die Stelle zu bekommen.

Ich weiß, dass Ausschreibungen Zeit in Anspruch nehmen und dies unangenehm ist. Die heimliche Besetzung der Stelle ist allerdings keine rechtsstaatliche Lösung.


Bei 150 Bewerbern würde ich mir Gedanken über den Inhalt der Ausschreibung machen. Ihr könnt die harten Anforderungen enger gestalten oder ein mehrstufiges Bewerbungsverfahren durchführen.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

MoinMoin

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Antw:Erneute Ausschreibung nach 6 Wochen
« Antwort #8 am: 20.03.2025 21:01 »
"Top 1 hat uns nun mitgeteilt, dass sie uns wieder verlassen wird, da sie sich den Job anders vorgestellt hat."
Für kommende Bewerbungsgespräche könnte daraus folgende Frage abgeleitet werden:
Wie stellen Sie sich Ihren Job bei uns vor?

Eine gut Frage, aber ist natürlich schwer, da alle Aspekte abzugreifen. Wir wissen ja nicht, ob sich die konkreten Tätigkeiten von der Vorstellung unterschieden haben, oder der Chef, oder die Kollegen, oder oder oder. Schadet aber sicherlich nicht, die Frage einzubauen.
Wir bieten grundsätzlich ein Probearbeiten oder Hospitieren an und haben damit gute Erfahrungen gemacht.
Und dann ist es auch noch danach die Frage wie das neudeutsche Onboarding organisiert ist….

MoinMoin

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Antw:Erneute Ausschreibung nach 6 Wochen
« Antwort #9 am: 20.03.2025 21:05 »
Zitat
Hallo zusammen,

wir haben vor knapp 6 Wochen eine Stelle besetzt, zuvor wurde diese ausgeschrieben, die Bewerberlage war
überdurchschnittlich hoch. Nach mehreren Tagen Bewerbungsgesprächen konnten wir uns auf eine Top 3 einigen.
Top 1 hat uns nun mitgeteilt, dass sie uns wieder verlassen wird, da sie sich den Job anders vorgestellt hat. Müssen wir die Stelle nun erneut ausschreiben oder könnten wir auch auf Top 2 und Top 3 zurück greifen?

Danke und viele Grüße,
Lorenz

Das sagt mehr über die sonstigen Personen, die am Bewerbungsverfahren beteiligt sind, als über den Bewerber.


Die Stelle ist neu zu besetzen. Damit muss grundsätzlich eine Entscheidung getroffen werden, wie die Stelle ausgeschrieben wird. Hier wohl nur externe Bewerber in Betracht, sodass eine öffentliche Stellenausschreibung erfolgte. Die Stelle soll nun weiterhin mit externen Bewerbern besetzt werden. Es besteht daher die Möglichkeit, dass sich nach 2 Wochen andere Bewerber auf diese Stelle bewerben. Durch Nichtausschreibung würdet ihr die Bewerber in ihren Rechten aus Art. 33 II GG verletzen, die sich bewerben könnten.
Nur weil die mangelnde Ausschreibung vielleicht keiner mitbekommt, heißt das nicht, dass es in Ordnung wäre potenziellen Bewerbern die Chance zu nehmen, die Stelle zu bekommen.

Ich weiß, dass Ausschreibungen Zeit in Anspruch nehmen und dies unangenehm ist. Die heimliche Besetzung der Stelle ist allerdings keine rechtsstaatliche Lösung.


Bei 150 Bewerbern würde ich mir Gedanken über den Inhalt der Ausschreibung machen. Ihr könnt die harten Anforderungen enger gestalten oder ein mehrstufiges Bewerbungsverfahren durchführen.
Wo kein Kläger da kein Beklagter und wo man das ganze als Teil des ersten Ausschreibungsvefahren deklariert und dokumentiert, da auch keine GG Verletzung. Denn nach 6 Wochen hat man halt das Probearbeiten noch locker als Teil des Verfahrens in petto.

Rowhin

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Antw:Erneute Ausschreibung nach 6 Wochen
« Antwort #10 am: 20.03.2025 21:43 »
"Top 1 hat uns nun mitgeteilt, dass sie uns wieder verlassen wird, da sie sich den Job anders vorgestellt hat."
Für kommende Bewerbungsgespräche könnte daraus folgende Frage abgeleitet werden:
Wie stellen Sie sich Ihren Job bei uns vor?

Eine gut Frage, aber ist natürlich schwer, da alle Aspekte abzugreifen. Wir wissen ja nicht, ob sich die konkreten Tätigkeiten von der Vorstellung unterschieden haben, oder der Chef, oder die Kollegen, oder oder oder. Schadet aber sicherlich nicht, die Frage einzubauen.
Wir bieten grundsätzlich ein Probearbeiten oder Hospitieren an und haben damit gute Erfahrungen gemacht.
Und dann ist es auch noch danach die Frage wie das neudeutsche Onboarding organisiert ist….

Die Erkenntnis dass das sinnvoll sein kann hat sich leider bei uns noch nicht flächendeckend durchgesetzt. Da sieht man es noch als unnötige Mehrarbeit, was wenn der Kandidat dann sieht, dass es nix ist? Da argumentiert manch einer, lieber die Leute unterschreiben lassen, in der Probezeit würden sie weniger gehen...

Letzteres stimmt glücklicherweise nicht mehr. Es gehen durchaus Leute in der Probezeit. Bleibt also zu hoffen, dass die Erkenntnis noch kommt.

Vom Onboarding fang ich erst gar nicht an. Da gibt's von miserabel bis exzellent alles, je nachdem in welchem Teil der Organisation man landet.

blondie

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Antw:Erneute Ausschreibung nach 6 Wochen
« Antwort #11 am: 21.03.2025 11:32 »
Bei uns wird nach einem Vorstellungsgespräch immer ein Bewerber ausgewählt, sowie 1-2 Nachrücker. Das wird im Personalvorgang auch vermerkt, um solch ein Problem zu vermeiden.

Casa

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Antw:Erneute Ausschreibung nach 6 Wochen
« Antwort #12 am: 22.03.2025 21:25 »
Zitat
Wo kein Kläger da kein Beklagter und wo man das ganze als Teil des ersten Ausschreibungsvefahren deklariert und dokumentiert, da auch keine GG Verletzung. Denn nach 6 Wochen hat man halt das Probearbeiten noch locker als Teil des Verfahrens in petto.

Wenn ich im Naturschutzgebiet nur einen Baum von 100.000 Bäumen fälle, ist das auch in Ordnung? Es ist ja nur ein Baum und das bekommt niemand mit.


Wenn ich einen Menschen töte, den niemand vermissen wird, ist das dann auch in Ordnung?

Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

MoinMoin

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Antw:Erneute Ausschreibung nach 6 Wochen
« Antwort #13 am: 23.03.2025 07:28 »
Zitat
Wo kein Kläger da kein Beklagter und wo man das ganze als Teil des ersten Ausschreibungsvefahren deklariert und dokumentiert, da auch keine GG Verletzung. Denn nach 6 Wochen hat man halt das Probearbeiten noch locker als Teil des Verfahrens in petto.

Wenn ich im Naturschutzgebiet nur einen Baum von 100.000 Bäumen fälle, ist das auch in Ordnung? Es ist ja nur ein Baum und das bekommt niemand mit.


Wenn ich einen Menschen töte, den niemand vermissen wird, ist das dann auch in Ordnung?
Wo kein Kläger da kein Beklagter, sagt nur aus, dass man sich keinen zu tiefen Kopf darüber machen sollte, wenn man der Meinung ist, dass man noch rechtskonform im Verfahren ist.
Also kein unnötiger vorauseilende Gehorsam benötigt wird.

Wenn ich sehe, dass ein Baum morsch ist und er auf die Strasse fallen wird, dann fälle ich ihn, auch ohne rechtskonformen Verwaltungsakt. Ob es legal ist, klärt sich hinterher oder nie, weil kein Kläger.

Und wenn ein Mensch der nicht vermisst wird, dabei ist einen anderen Menschen zu töten, dann sehe ich keinen Grund nicht diesen Menschen ohne Gerichtsverhandlung, wenn es kein Option gibt, zu töten. Ob es legal war klärt sich hinterher.


Lorenz1992

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Antw:Erneute Ausschreibung nach 6 Wochen
« Antwort #14 am: 24.03.2025 12:47 »
Lieben Dank für die Rückmeldungen!

Tatsächlich haben wir im Bewerbungsgespräch sämtliche Arbeitsabläufe besprochen, den Arbeitsplatz beschrieben, das Team grob beschrieben, die Arbeitszeiten besprochen usw... Zeit für Rückfragen gegeben.
Auch im Rahmen der Einarbeitung gab es einen sehr intensiven Austausch.
Manchmal passt es vllt. einfach nicht, ohne dass jemand versagt hat. ;)

Viele Grüße!!!