Hallo zusammen,
wir haben vor knapp 6 Wochen eine Stelle besetzt, zuvor wurde diese ausgeschrieben, die Bewerberlage war
überdurchschnittlich hoch. Nach mehreren Tagen Bewerbungsgesprächen konnten wir uns auf eine Top 3 einigen.
Top 1 hat uns nun mitgeteilt, dass sie uns wieder verlassen wird, da sie sich den Job anders vorgestellt hat. Müssen wir die Stelle nun erneut ausschreiben oder könnten wir auch auf Top 2 und Top 3 zurück greifen?
Danke und viele Grüße,
Lorenz
Das sagt mehr über die sonstigen Personen, die am Bewerbungsverfahren beteiligt sind, als über den Bewerber.
Die Stelle ist neu zu besetzen. Damit muss grundsätzlich eine Entscheidung getroffen werden, wie die Stelle ausgeschrieben wird. Hier wohl nur externe Bewerber in Betracht, sodass eine öffentliche Stellenausschreibung erfolgte. Die Stelle soll nun weiterhin mit externen Bewerbern besetzt werden. Es besteht daher die Möglichkeit, dass sich nach 2 Wochen andere Bewerber auf diese Stelle bewerben. Durch Nichtausschreibung würdet ihr die Bewerber in ihren Rechten aus Art. 33 II GG verletzen, die sich bewerben könnten.
Nur weil die mangelnde Ausschreibung vielleicht keiner mitbekommt, heißt das nicht, dass es in Ordnung wäre potenziellen Bewerbern die Chance zu nehmen, die Stelle zu bekommen.
Ich weiß, dass Ausschreibungen Zeit in Anspruch nehmen und dies unangenehm ist. Die heimliche Besetzung der Stelle ist allerdings keine rechtsstaatliche Lösung.
Bei 150 Bewerbern würde ich mir Gedanken über den Inhalt der Ausschreibung machen. Ihr könnt die harten Anforderungen enger gestalten oder ein mehrstufiges Bewerbungsverfahren durchführen.