Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Personalrat arbeitet nicht nach gesetzlichen Vorgaben
Organisator:
und zumal es auch minderschwere Fälle gibt; der Paragraph ausm StGB geht nämlich noch weiter.
Dass ein Beamter, der einen Meineid leistet, zwingend aus dem Beamtentum entlassen werden sollte ist eine nachvollziehbare Meinung, ist jedoch keine zwingende Rechtsfolge.
amuthon:
--- Zitat von: FlaPuWummi am 20.03.2025 18:14 ---ein Personalrat arbeitet nicht nach gesetzlichen Vorgaben. D.h. es werden regelmäßig Personalmaßnahmen durchgewunken, die gegen TvöD verstossen oder auch Beamtenrecht. ...
--- End quote ---
So - jetzt aber mal "Butter bei die Fische"!
Du wirfst Deinem Personalrat unlautere Dinge vor, gibst aber hier selbst keinen einzigen konkreten Fall an, über den man dann auch mal reden kann.
Du prangerst an, dass der Personalrat seinen Vorsitzenden wählt und es immer die gleiche Person ist. Das ist Demokratie und so üblich. Und hast Du schon mal darüber nachgedacht, dass diese Person vielleicht die einzige ist, die den Vorsitz übernehmen möchte oder kann?
Hast Du selbst schon mal in einem Personalrat mitgearbeitet? Ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen, dass man da einen ganz anderen Einblick in die Arbeitsweise bekommt.
Also nenne doch bitte ein konkretes Vorkommnis, über das man hier auch direkt diskutieren kann.
Danke
Ralf
FlaPuWummi:
Hallo Ralf,
meine ursprüngliche Frage bezieht sich nicht auf einen einzelnen Fall. Ich schätze die Lage so ein, dass der Vorsitzende sozusagen von der Verwaltung sehr gebeten wurde, um den Vorsitz im Personalrat anzustreben. Er agiert immer im Sinne der Verwaltung und sagt daher heute dies, und morgen das Gegenteil. Ich denke, es hilft nicht, einzelne Fälle zu nennen, damit man das nachvollziehen kann. Es sind zahlreiche. Und es gibt andere Leute, die gerne den Vorsitz übernommen hätten. Nur schafft er es immer wieder, eine Mehrheit hinter sich zu bringen. Vor allem, wie sich immer mehr zeigt, indem er höchst intrigant vorgeht.
Außerdem haben alle seine Buddies merkwürdigerweise im Laufe der Zeit einen Vorteil: bspw. eine höhere Eingruppierung, oder einen Teil der Freistellung etc..
Das klingt alles unglaublich-aber es ist so. Auch, weil er einen sehr engen Draht zu den Entscheidern im Haus hat. Viele sagen tatsächlich nie etwas in den Sitzungen-vermutlich aus Sorge, dass das den Ruf beim Personalchef belastet.
Daher zielte meine Frage darauf ab, ob man sich an eine andere Instanz wenden kann-wenn man quasi der Einzige ist, der das nicht mitmachen möchte.
Aber um doch einen Fall zu nennen: Beförderungen ohne jegliche Begründung. Keine Beurteilung, keine Bewerbung auf besser bewerteten Posten etc..
FearOfTheDuck:
Das Problem ist: Der erste deiner Beschreibung ist nicht zu beanstanden. Nichts, was man nicht aus einigen Verwaltungen auch kennt.
Teil zwei wären dann jeweils im Einzelfall zu prüfen. Da scheint eher kein Kläger vorhanden zu sein, sprich: Gibt es bei den vermeintlichen Bevorzugungen der "Buddies" Geschädigte?
MoinMoin:
--- Zitat von: FlaPuWummi am 27.03.2025 20:07 ---Hallo Ralf,
meine ursprüngliche Frage bezieht sich nicht auf einen einzelnen Fall. Ich schätze die Lage so ein, dass der Vorsitzende sozusagen von der Verwaltung sehr gebeten wurde, um den Vorsitz im Personalrat anzustreben. Er agiert immer im Sinne der Verwaltung und sagt daher heute dies, und morgen das Gegenteil. Ich denke, es hilft nicht, einzelne Fälle zu nennen, damit man das nachvollziehen kann. Es sind zahlreiche. Und es gibt andere Leute, die gerne den Vorsitz übernommen hätten. Nur schafft er es immer wieder, eine Mehrheit hinter sich zu bringen. Vor allem, wie sich immer mehr zeigt, indem er höchst intrigant vorgeht.
--- End quote ---
Willkommen in der Demokratie.
--- Zitat ---Außerdem haben alle seine Buddies merkwürdigerweise im Laufe der Zeit einen Vorteil: bspw. eine höhere Eingruppierung, oder einen Teil der Freistellung etc..
Das klingt alles unglaublich-aber es ist so. Auch, weil er einen sehr engen Draht zu den Entscheidern im Haus hat. Viele sagen tatsächlich nie etwas in den Sitzungen-vermutlich aus Sorge, dass das den Ruf beim Personalchef belastet.
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Eine Demokratie lebt von der Opposition, es ist also Zeit das jemand diesen Speichelleckern das Handwerk legt.
--- Zitat ---Daher zielte meine Frage darauf ab, ob man sich an eine andere Instanz wenden kann-wenn man quasi der Einzige ist, der das nicht mitmachen möchte.
Aber um doch einen Fall zu nennen: Beförderungen ohne jegliche Begründung. Keine Beurteilung, keine Bewerbung auf besser bewerteten Posten etc..
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Nochmal: Nicht der Vorsitzende entscheidet das, sondern der Personalrat.
Und wenn Verfahren rechtlich nicht korrekt durchgeführt wurden, hat man rechtstaatliche Mittel dagegen.
Unabhängig was der PR da gemacht hat. Denn der PR entscheidet inhaltlich bei Besetzungen etc. nichts, er kontrolliert nur ob der Rahmen korrekt ist.
Wenn der AG mauschelt, dann ist der PR die erste Instanz, die das aufdeckt, dass ist ihr Job.
Wenn man aber den Fehler gemacht hat, dort falsche Leute gewählt zu haben, die diesen Job nicht machen, dann muss man damit leben bis zur nächsten Wahl.
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