Autor Thema: Mobbing am Arbeitsplatz  (Read 2993 times)

kleene01

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Mobbing am Arbeitsplatz
« am: 20.03.2025 19:08 »
Hallo,

ich habe im Moment eine schwierige Situation:

Bin bei einer Gemeinde angestellt, habe aber Fachvorgesetzte, arbeite also nicht unmittelbar bei der Gemeinde. Die beiden Fachvorgesetzten mobben mich und meine Kollegin aufs Übelste. Pausen verboten, Urlaub wird vorgegeben (nicht Vertraglich vereinbart), Gleitzeit nicht erlaubt obwohl es dafür DV von Gemeinde gibt, Arbeitsschutz nicht eingehalten und gefährliche Arbeiten werden von uns verlangt, mehr als die Hälfte der Tätigkeiten standen nicht in unserer Stellenausschreibung, wir werden kontrolliert, machen sowieso alles falsch und haben keine Ahnung, werden ständig angeranzt, die Liste ist endlos... die meisten anderen Kollegen ebenfalls abgenervt, sitzen aber nicht unmittelbar beim Chef.

Mit der Gemeinde und PR bereits Gespräche gehabt, wir wurden zum durchhalten animiert, da Chef bald in Rente geht. Stv hat aber ähnliche Züge, ich halte es nicht mehr aus. Gemeinde und PR sagt, dass ist schweres Mobbing aber man kann nicht viel machen. Stellen bei der Gemeinde sind nicht frei.

Habt ihr Ideen? Ich überlege schon mich dauerkrank zu melden, allerdings ist die  Prognose mit dem Stv nicht wirklich besser..., ich gehe aber echt kaputt... Kann ich arbeitsrechtlich irgendwas durchsetzen? Ist halt schwierig mit dem Fachvorgesetzten, zumal mein AG ja eigentlich hinter mir steht.

Danke!

viele Grüße
Kleene

FearOfTheDuck

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Antw:Mobbing am Arbeitsplatz
« Antwort #1 am: 20.03.2025 19:27 »
Alles aufschreiben und die Gemeinde auf Schmerzensgeld und ggf. Schadensersatz verklagen. Die Beweislast liegt dabei bei dir.

Inwieweit steht dein AG bitteschön hinter dir, wenn er von der Situation weiß und nicht eingreift?

Alternative: Neuen Vorgesetzten, bzw. AG suchen.

Fettschwanzmaki

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Antw:Mobbing am Arbeitsplatz
« Antwort #2 am: 20.03.2025 20:48 »
Hallo,

wer führt die Fachaufsicht über Deinen Fachvorgesetzten? Das wäre Dein nächster Ansprechpartner, ggfls. mit Hilfe des PR. ALLES dokumentieren (Vorgänge, konkrete Situationen, wann und mit wem welche Gespräche geführt usw., Stichwort "Mobbingtagebuch").

Wenn der Vertreter der Gemeinde sowie der PR der Auffassung sind, dass "schweres Mobbing" nachweisbar vorliegt, sind sie sogar in der Pflicht, etwas zu machen (§ 68 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG), des Weiteren besteht eine Fürsorgepflicht des AG. Der AG (ÖD) kann hier richtig Probleme bekommen, wenn er der Sache nicht angemessen nachgeht.

Bei Untätigkeit notfalls Strafantrag gg. den Fachvorgesetzten stellen (Mobbing ist kein eigener Straftatbestand, man muss auf § 241, § 823 BGB u. a. ausweichen, ggfls. Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen).

Es gilt, hier (strafrechtliche) Grenzen aufzuzeigen - das führt zum nächsten Punkt:

Selbstwirksamkeit vs. "Opferrolle"

Informiere Dich, je mehr du weißt, umso besser wirst Du damit umgehen können ("Ach, jetzt kommt die Nummer wieder...").

https://www.hilfetelefon.de/gewalt-gegen-frauen/mobbing.html

https://www.gesetze-im-internet.de/bpersvg_2021/__68.html

https://www.betriebsrat.com/wissen/personelle-angelegenheiten/mobbing-am-arbeitsplatz

usw.usf.

Kurz: Wenn jemand nachweisbar mobbt, berechtigt das den AG, den Mobber arbeitsrechtlich zu sanktionieren - das geht bis zur Kündigung.

"Durchhalten" ist dabei keine Lösung im Sinne des Arbeitsrechts!

Es wird mit Sicherheit nicht einfach werden und viel Kraft kosten, aber warum solltest Du gehen, wenn der andere "sozial eingeschränkt" ist?

MeinerEiner

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Antw:Mobbing am Arbeitsplatz
« Antwort #3 am: 20.03.2025 20:56 »
Du könntest auch einfach mal den Vorgesetzten abmahnen und schauen, wie er mit diesem Warnschuss umgeht.

FGL

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Antw:Mobbing am Arbeitsplatz
« Antwort #4 am: 21.03.2025 10:20 »
Du könntest auch einfach mal den Vorgesetzten abmahnen und schauen, wie er mit diesem Warnschuss umgeht.
Der TE ist nicht Vertragspartner des Vorgesetzten und daher nicht in der Position, diesen abzumahnen.

Faunus

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Antw:Mobbing am Arbeitsplatz
« Antwort #5 am: 21.03.2025 10:54 »
Ein "Mobbing-Tagebuch" (schriftlich) schreiben und Nachweise sammeln/vermerken (e-mails/Zeugen/schriftl. Anweisungen/Ablehnungen). Auch die Gespräche/Termine mit PR (scheint eher etwas schwach auf der Brust zu sein :( ), weiteren verantwortl. Personenkreis darin notieren (Gesprächsprotokolle).
Macht Euch beide schon Mal einen Verlauf des bisherigen Geschehens und überlegt an Hand dieser Vorkommnisse, wie Ihr in Zukunft bei diveresen Vorfaällen Beweise für Fehlverhalten des VO wie Stellvertreters sammeln könnt.

Das würde Euch auch jede vernünftige Anwalt raten, bevor er tätig werden kann.

 

KaiBro

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Antw:Mobbing am Arbeitsplatz
« Antwort #6 am: 21.03.2025 15:41 »
Du könntest auch einfach mal den Vorgesetzten abmahnen und schauen, wie er mit diesem Warnschuss umgeht.
Der TE ist nicht Vertragspartner des Vorgesetzten und daher nicht in der Position, diesen abzumahnen.

Bei Fehlverhalten kann auch der AN einen Vorgesetzten abmahnen. So sehen es zumindest einige Anwälte.

Faunus

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Antw:Mobbing am Arbeitsplatz
« Antwort #7 am: 21.03.2025 17:24 »
Wieso fällt mir der Begriff "winkeladvokat" ein 8)

Die Abmahnung ist Arbeitsrecht und fürht bei entsprechender Anzahl zur Kündigung des AN.
Als AN kann man seine Vorgesetzten zupflastern mit "Abmahnungen", aber wieso diese die Kündigung des Vorgesetzten durch den AN als Konsequenz nach sich ziehen soll, ist mir ein Rätsel.

Oder ist es doch Trumpsche Manier Sachverhalte solange herumzuwirbeln, dass der Dummenfang wuppt und die Kasse klingelt. 8) 

Brownyy

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Antw:Mobbing am Arbeitsplatz
« Antwort #8 am: 22.03.2025 11:39 »
Da du Sachverhalte klar benennen kannst, ist es doch einfach, ein Mobbing-Tagebuch zu führen.
Speziell bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz oder gegen den Arbeitsschutz versteht der Gesetzgeber keinen Spaß. So ein dezenter Hinweis an die zuständige Aufsichtsbehörde kann Wunder bewirken.

Casa

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Antw:Mobbing am Arbeitsplatz
« Antwort #9 am: 22.03.2025 11:46 »
Zitat
Bei Fehlverhalten kann auch der AN einen Vorgesetzten abmahnen. So sehen es zumindest einige Anwälte.

Du meinst sicherlich den Arbeitgeber, nicht den Vorgesetzten. Abmahnen können sich nur Vertragsparteien, bzw. Parteien, die in einem Rechtsverhältnis stehen. Das Rechtsverhältnis hier ist das Arbeitsverhältnis, welches zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen wurde. Arbeitnehmer ist kleene01 und Arbeitgeber ist die Gemeinde.

Freilich wird in der Abmahnung das konkrete Verhalten des Vorgesetzten abgemahnt. Adressat der Abmahnung bleibt die Gemeinde.


Zitat
Pausen verboten, Urlaub wird vorgegeben (nicht Vertraglich vereinbart), Gleitzeit nicht erlaubt obwohl es dafür DV von Gemeinde gibt, Arbeitsschutz nicht eingehalten und gefährliche Arbeiten werden von uns verlangt,

Diese Anweisungen können verweigert werden. Für die Verweigerung muss man sich aber ganz sicher sein, dass die Tätigkeiten vertragswidrig sind. Andernfalls riskiert man selbst eine Abmahnung.

Ganz sicher vertragswidrig ist es bspw. wenn

- ein AN ohne Helm auf eine Baustelle gehen soll,
- nach 6h durchgängiger Arbeit die Pause verboten wird,
- entgegen der Dienstanweisung Gleitzeit verboten wird.

Beim Urlaub muss man genauer hinsehen. Wenn AN1 und AN2 mit Kindern in den Ferien Urlaub möchten, um die Kinder zu betreuen, kann der kinderlose AN3 in den Ferien keinen Urlaub nehmen, wenn die Mindestbesetzung unterschritten wird.
Dass Arbeiten gefährlich sind, liegt in der Natur gewisser Arbeiten. Auch hier ist der jeweilige Arbeitsschritt differenziert zu betrachten.
Beispiel: "Fahre zur Baustelle und stelle 3 Kabelrollen vors Tor" anschließend "gehst du auf die Baustelle und bohrst 3 Löcher", obwohl dir der AG weder Arbeitskleidung noch Helm gibt. Die Kabelrollen musst du dort abstellen, das Bohren der 3 Löcher darfst du aber verweigern.

Insoweit nochmal:

Zitat
Für die Verweigerung muss man sich aber ganz sicher sein, dass die Tätigkeiten vertragswidrig sind. Andernfalls riskiert man selbst eine Abmahnung.


Was die weiteren Punkte betrifft, schließe ich mich meinen Vorrednern an.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Faunus

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Antw:Mobbing am Arbeitsplatz
« Antwort #10 am: 23.03.2025 12:59 »
Zitat
Bei Fehlverhalten kann auch der AN einen Vorgesetzten abmahnen. So sehen es zumindest einige Anwälte.

Du meinst sicherlich den Arbeitgeber, nicht den Vorgesetzten. Abmahnen können sich nur Vertragsparteien, bzw. Parteien, die in einem Rechtsverhältnis stehen. Das Rechtsverhältnis hier ist das Arbeitsverhältnis, welches zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen wurde. Arbeitnehmer ist kleene01 und Arbeitgeber ist die Gemeinde.

Freilich wird in der Abmahnung das konkrete Verhalten des Vorgesetzten abgemahnt. Adressat der Abmahnung bleibt die Gemeinde.


Es ist doch wohl eher so, dass dem AG (Gemeinde/Stadtverwaltung) das Mobbing des Vorgesetzten erst mal nachweislich vom AN zur Kenntnis gebracht werden muss.
Damit ist der AG (Gemeide/Stadt) gezwungen etwas zu tun. Ob der Vorgesetzte dann abgemahnt wird oder folgenlos woanders hinversetzte wird (wahrscheinlicher im ÖD) ist Sache des AG. Erfolgt aber nichts durch den AG oder verschlimmert sich die Situation für den AN, weil der AG seiner Sorgfaltspflicht wissentlich nicht nachkommt, dann kommen Schmerzensgeld und ggf. Schadensersatz oder gar strafrechtliche Aspekte zum Tragen durch eine Klage.

UNameIT

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Antw:Mobbing am Arbeitsplatz
« Antwort #11 am: 23.03.2025 15:24 »
. Die beiden Fachvorgesetzten mobben mich und meine Kollegin aufs Übelste. Pausen verboten, Urlaub wird vorgegeben (nicht Vertraglich vereinbart), Gleitzeit nicht erlaubt obwohl es dafür DV von Gemeinde gibt, Arbeitsschutz nicht eingehalten und gefährliche Arbeiten werden von uns verlangt,

Pausen verboten und Arbeitsschutz nicht eingehalten -> das sind schwerwiegende Vorwürfe mit größten Konsequenzen.

1. Dokumentieren , ruhig über 1-4 Wochen hinweg
2. Arbeitgeber schriftlich (!) melden und um Besserung bitten
3. Bei unterlassener Besserung weiter dokumentieren und Arbeitsschutzbehörde melden

https://www.haufe.de/arbeitsschutz/recht-politik/verstoss-gegen-das-arbeitsschutzgesetz-melden-pflichten-rechte_92_531026.html

Gagoem

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Antw:Mobbing am Arbeitsplatz
« Antwort #12 am: 24.03.2025 10:00 »
Gefährliche Arbeiten und Missachtung des Arbeitsschutzes sind ernsthafte Probleme. Du kannst dies bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde oder Berufsgenossenschaft melden.