Hallo zusammen,
Konkret geht es um folgenden Fall:
Ich war 11 Jahre befristet an einer Universität in Bayern als wissenschaftliche MA beschäftigt. Im Anschluss Wechsel an ein bayerisches Staatsministerium, wo ich seit 1 Jahr und 6 Monaten beschäftigt bin.
Laut aktuellem Arbeitsvertrag beim Ministerium gilt für die Kündigung des gemäß § 30 Abs. 1 Satz 2 TV-L befristeten Arbeitsverhältnisses § 30 Abs. 4 und 5 TV-L.
In § 30 Abs. 5 Satz 2 heißt es:
„Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber…“
Nun meine Frage: Zählen das Arbeitsverhältnis an der Universität und am Ministerium als bei demselben Arbeitgeber? D.h. gilt als Arbeitgeber der Freistaat Bayern oder handelt es sich um zwei verschiedene Arbeitgeber – Universität und Ministerium?
Im Arbeitsvertrag der Universität heißt es wörtlich:
„Zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch die Universität XY und Frau XX… wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen…“
Im Arbeitsvertrag des Ministeriums ist der Wortlaut:
„Zwischen dem Freistaat Bayern
vertreten durch
das Bayerische Staatsministerium XY (Arbeitgeber)
und Frau XX (Beschäftigte)
wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen…“
Hat hierzu jemand eine Ahnung und kann mir Auskunft geben?
Vielen Dank!