Schade wegen dem Deutschen Ring, wäre praktisch gewesen wegen der Altersrückstellungen und auch ggf. der Gesundheitsfragen, weil dann nur Mehrleistungen relevant gewesen wären.
Aufgrund der neuen Gesundheitsfragen ergibt sich ja der RZ
sehe ich es bei dem Tarif GEP von der Barmenia richtig, dass ich für fast sämtliche künftige Kürzungen der Beihilfe oder gegen mehr Eigenbehalte abgesichert bin?
Soweit ich es als Laie, ohne Gewähr, beurteilen kann: Ja, wenn man den "großen Beihilfeergänzungstarif" (GEP) hat.
Nur Kostendämpfungspauschalen werden nicht übernommen und Heilmittel bleiben bei Physiotherapie-Praxen trotzdem auf den 1,1 fachen Satz der Höchstsätze nach Bundesheilmittelverzeichnis gedeckelt (also hier der 0,1 fache Satz den die Beihilfe nicht leistet).
Ansonsten ziemlich umfangreich ja, es hat schon eher was von einer Vollversicherung. Weil hier auch z.B. die ambulanten und stationären Leistungen übernommen werden, selbst wenn die Beihilfe hier nichts dazuzahlt. Bedingung ist jedoch trotzdem, dass immer zuerst die Beihilfe bemüht wird und dann der Beihilfebescheid mitgeschickt wird.
Schon klar, dass der neue RZ aufgrund der neuen Gesundheitsfragen ergibt, mein Rat ging ja in die Richtung, dass tatsächlich -a-l-l-e-s- relevante angegeben worden sein sollte. Die Barmenia ist ja auch bekannt dafür, bei "plötzlich außergewöhnlichen Belastungen" noch innerhalb der Frist ggf. eine Prüfung auf eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung durchzuführen bzw. grundsätzlich streng in der Aufnahme-Prüfung zu sein.
By the way, gegen "
künftige Kürzungen oder Streichungen" der Beihilfeleistungen hat man auch eine Handhabe, wenn man nicht den großen Beihilfeergänzungstarif hat und das bei
jeder Krankenversicherung. Auch da nicht jede Krankenversicherung auch einen solchen umfangreichen Beihilfeergänzungstarif führt, der alles erdenkliche abdeckt.
Diese gesetzliche Regelung ist in
§ 199 VVG normiert und ermöglicht wegfallende oder reduzierte Beihilfeleistungen durch eine Leistungserweiterung in seinem Grundtarif bei der Privaten Krankenversicherung gegen entsprechenden Mehrbeitrag für diese einzelne Leistungserweiterung auszugleichen. Innerhalb der ersten 6 Monate nach Beihilfeanpassung auch ohne Gesundheitsfragen. Damit hat man dann trotz einer schlechteren Anpassung der Beihilfeleistungen wieder die, wie bisher gewohnte, "100% ige" Leistung.