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Wechsel Signal Iduna zu Barmenia

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Saxum:
Schade wegen dem Deutschen Ring, wäre praktisch gewesen wegen der Altersrückstellungen und auch ggf. der Gesundheitsfragen, weil dann nur Mehrleistungen relevant gewesen wären.


--- Zitat von: Öbi am 27.03.2025 10:01 ---Aufgrund der neuen Gesundheitsfragen ergibt sich ja der RZ :) sehe ich es bei dem Tarif GEP von der Barmenia richtig, dass ich für fast sämtliche künftige Kürzungen der Beihilfe oder gegen mehr Eigenbehalte abgesichert bin?

--- End quote ---

Soweit ich es als Laie, ohne Gewähr, beurteilen kann: Ja, wenn man den "großen Beihilfeergänzungstarif" (GEP) hat.

Nur Kostendämpfungspauschalen werden nicht übernommen und Heilmittel bleiben bei Physiotherapie-Praxen trotzdem auf den 1,1 fachen Satz der Höchstsätze nach Bundesheilmittelverzeichnis gedeckelt (also hier der 0,1 fache Satz den die Beihilfe nicht leistet).

Ansonsten ziemlich umfangreich ja, es hat schon eher was von einer Vollversicherung. Weil hier auch z.B. die ambulanten und stationären Leistungen übernommen werden, selbst wenn die Beihilfe hier nichts dazuzahlt. Bedingung ist jedoch trotzdem, dass immer zuerst die Beihilfe bemüht wird und dann der Beihilfebescheid mitgeschickt wird.

Schon klar, dass der neue RZ aufgrund der neuen Gesundheitsfragen ergibt, mein Rat ging ja in die Richtung, dass tatsächlich -a-l-l-e-s- relevante angegeben worden sein sollte. Die Barmenia ist ja auch bekannt dafür, bei "plötzlich außergewöhnlichen Belastungen" noch innerhalb der Frist ggf. eine Prüfung auf eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung durchzuführen bzw. grundsätzlich streng in der Aufnahme-Prüfung zu sein.

By the way, gegen "künftige Kürzungen oder Streichungen" der Beihilfeleistungen hat man auch eine Handhabe, wenn man nicht den großen Beihilfeergänzungstarif hat und das bei jeder Krankenversicherung.  Auch da nicht jede Krankenversicherung auch einen solchen umfangreichen Beihilfeergänzungstarif führt, der alles erdenkliche abdeckt.

Diese gesetzliche Regelung ist in § 199 VVG normiert und ermöglicht wegfallende oder reduzierte Beihilfeleistungen durch eine Leistungserweiterung in seinem Grundtarif bei der Privaten Krankenversicherung gegen entsprechenden Mehrbeitrag für diese einzelne Leistungserweiterung auszugleichen. Innerhalb der ersten 6 Monate nach Beihilfeanpassung auch ohne Gesundheitsfragen. Damit hat man dann trotz einer schlechteren Anpassung der Beihilfeleistungen wieder die, wie bisher gewohnte, "100% ige" Leistung.

Öbi:
Interessant wäre auch, ob man über das Optionsrecht in den top Tarif des Deutschen Ring kommen könnte?!

Saxum:
Das im Tarif selbst inkludierte Optionsrecht? Hierzu schauen wir uns C) an:

"Für die versicherte Person besteht nach Ablauf von 36 Monaten und erneut nach Ablauf von 72 Monaten, gerechnet vom erstmaligen Beginn der Krankheitskostenversicherung nach Tarif EXKLUSIV-B, hierzu zählt auch der Beginn einer Anwartschaftsversicherung, das Recht, den bestehenden Versicherungsschutz nach Tarif EXKLUSIV-B ohne Gesundheitsprüfung in die zum Zeitpunkt der Umstellung angebotenen Beihilfetarife der aktiven Produktpalette (ambulante, zahnärztliche und stationäre Behandlung inkl. Wahlleistungen) umzustellen.

Es wird also von der aktiven Produktpalette gesprochen, dies eröffnet der Theorie nach auch die Beihilfetarife des Deutschen Ringes. Signal Iduna hat interessanterweise, nachdem man die Suchmaschine bedient, ein Handbuch zu den Optionsrechten.

Als Laie, ohne Gewähr, würde ich (auch wenn das Handbuch von der Produktlinie Privat spricht), davon ausgehen dass darüber auch der Wechsel in den Deutschen Ring möglich wäre, wenn man die Fristen von 36 bzw. 72 Monaten erfüllt.

Wäre tatsächlich interessant zu wissen, ob es darüber klappen würde.

Öbi:
Danach müsste es ja klappen. Leider sind die 36 Monate eben bei mir abgelaufen. Muss der Versicherer in dem Schreiben zum Optionsrecht auf bessere Tarife hinweisen (Gesetz hierfür)? Hierin stand nämlich nichts davon, dass man in die Tarife des Deutschen Rings wechseln kann  :-[

Öbi:

--- Zitat von: Öbi am 28.03.2025 09:14 ---Danach müsste es ja klappen. Leider sind die 36 Monate eben bei mir abgelaufen. Muss der Versicherer in dem Schreiben zum Optionsrecht auf bessere Tarife hinweisen (Gesetz hierfür)? Hierin stand nämlich nichts davon, dass man in die Tarife des Deutschen Rings wechseln kann  :-[

--- End quote ---

Gerade bei der Signal Iduna angerufen und es ist tatsächlich möglich über das Optionsrecht zum deutschen Ring zu wechseln. Leider bin ich jetzt ein paar Monate zu spät dran. Habe mich darüber beschwert, dass ich doch nicht ahnen kann, dass man darüber zum deutschen Ring wechseln kann. Zumal ich davon ausgehe, dass ich ja bereits beim leistungsstärksten Tarif bin und ich mich deshalb nicht melde. Aber kein Entgegenkommen...sehr schade

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