Autor Thema: Ausschreibungspflicht von Stellen immer intern und extern?  (Read 1632 times)

atal

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 16
Hallo,

wie ist das bitte in einer kleinen Gemeinde und bei AGs im ÖD allgemein, wenn Personalbedarf besteht, man also festgestellt hat, dass wir hier noch jemanden brauchen?

Ne Freundin hatte ich initiativ bei einer kleinen Kommune beworben. Paar Wochen später bekam sie Post, Einladung zu einem Bewerbungsgespräch. Es waren keine Stellen ausgeschrieben.

Bewerbungsgespräch geführt und gleich am nächsten Tag die Zusage erhalten.

Musste die Gemeinde diese Stelle nicht erst einmal intern ausschreiben und wenn die intern ausgeschrieben war und die externe Initiativbewerbung berücksichtigt wurde, handelt es sich automatisch um ein externes Stellenbesetzungsverfahren, oder!? Müsste die Stelle dann nicht nochmal extern ausgeschrieben werden?

Oder wie ist das, die Behörde hat intern ausgeschrieben, ohne Erfolg. Dann gabs entweder schon während dieser internen Ausschreibung die externe Initiativbewerbung oder direkt danach und man hat dann entweder solange gewartet, bis die interne Ausschreibung durch ist, bevor man extern ausgeschrieben hätte, weil muss (?) und ist dann auf die externe Initiativbewerbung zurückgekommen? Wäre das für die Behörde dann save oder hätte sie die Stelle auf jeden Fall extern ausschreiben und der Agentur für Arbeit melden müssen?

Danke.

Gruß

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,431
Wieso muss man der Agentur für Arbeit Ausschreibungen melden?
Wüsste nicht, dass dies bei uns gemacht wird.

Und wieso müsste man intern Ausschreiben? Das ist doch nur notwendig, wenn eine entsprechende DV mit dem PR geschlossen wurde.

Ansonsten, ja: theoretisch müsste man eine Stelle, die an extern vergeben wird öffentlich ausschreiben. Interamt oder eigene Webseite reicht dafür durchaus als kostengünstige Variante.

Schinkensandwich

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 83
Wieso muss man der Agentur für Arbeit Ausschreibungen melden?
Wüsste nicht, dass dies bei uns gemacht wird.

§ 165 SGB IX !!!

Da das für den öD verpflichtend ist, macht das vermutlich auch Dein Arbeitgeber. Möglicherweise bekommst Du das nur nicht mit. Bei den meisten Bewerbermanagementsystemen wird die Ausschreibung mehr oder weniger automatisch an die Agentur für Arbeit übermittelt und dort auch veröffentlicht.

Rowhin

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 338
Wieso muss man der Agentur für Arbeit Ausschreibungen melden?
Wüsste nicht, dass dies bei uns gemacht wird.

§ 165 SGB IX !!!

Da das für den öD verpflichtend ist, macht das vermutlich auch Dein Arbeitgeber. Möglicherweise bekommst Du das nur nicht mit. Bei den meisten Bewerbermanagementsystemen wird die Ausschreibung mehr oder weniger automatisch an die Agentur für Arbeit übermittelt und dort auch veröffentlicht.

Bewerbermanagementsysteme hat aber nun noch lange nicht jeder im öD. Ich würde z.B. auch nicht davon ausgehen, dass bei uns alle Ausschreibungen aus der Dezentrale gemeldet werden. Auch die internen Prüfungen finden da bei weitem nicht immer statt.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,431
Wieso muss man der Agentur für Arbeit Ausschreibungen melden?
Wüsste nicht, dass dies bei uns gemacht wird.

§ 165 SGB IX !!!

Da das für den öD verpflichtend ist, macht das vermutlich auch Dein Arbeitgeber. Möglicherweise bekommst Du das nur nicht mit. Bei den meisten Bewerbermanagementsystemen wird die Ausschreibung mehr oder weniger automatisch an die Agentur für Arbeit übermittelt und dort auch veröffentlicht.
Danke für den Hinweis, da frag ich mal bei unsere PA nach, ob die das auf dem Schirm haben.

Magda

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 206
In Bremen darf jederzeit ohne Ausschreibung erstmal befristet eingestellt werden. Wenn der Wunschkandidat dann da ist, wird ein offizielles Stellenbesetzungsverfahren eingeleitet, sofern die Person unbefristet weiterbeschäftigt werden soll.


Rowhin

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 338
In Bremen darf jederzeit ohne Ausschreibung erstmal befristet eingestellt werden. Wenn der Wunschkandidat dann da ist, wird ein offizielles Stellenbesetzungsverfahren eingeleitet, sofern die Person unbefristet weiterbeschäftigt werden soll.

Interessant. Eventuell steh ich auf dem Schlauch, daher vllt blöde Frage, aber wie ist das mit den Ausschreibungsrichtlinien der Stadt/des Landes Bremen vereinbar? Greifen die erst bei unbefristeten Stellen?

Zitat
Die Besetzung von Dienstposten/Arbeitsplätzen und Ausbildungsplätzen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts ohne eigene Personalhoheit, der Gerichte des Landes Bremen und der Sonderhaushalte darf nur nach deren vorheriger Ausschreibung mit Ausnahme der Fälle des § 10 Absätze 3 bis 5 des Bremischen Beamtengesetzes (BremBG) erfolgen.

Magda

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 206
In § 10 Absatz 3 Nr. 4 ist die Ausnahme der befristeten Einstellung bis max. 12 Monate aufgeführt ;-)

Rowhin

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 338
In § 10 Absatz 3 Nr. 4 ist die Ausnahme der befristeten Einstellung bis max. 12 Monate aufgeführt ;-)

Wer lesen kann ist klar im Vorteil... Brauche wohl mehr Kaffee. Danke dir und Asche auf mein Haupt  :-X