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Ausschreibungspflicht von Stellen immer intern und extern?

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Magda:
In Bremen darf jederzeit ohne Ausschreibung erstmal befristet eingestellt werden. Wenn der Wunschkandidat dann da ist, wird ein offizielles Stellenbesetzungsverfahren eingeleitet, sofern die Person unbefristet weiterbeschäftigt werden soll.

Rowhin:

--- Zitat von: Magda am 27.03.2025 08:18 ---In Bremen darf jederzeit ohne Ausschreibung erstmal befristet eingestellt werden. Wenn der Wunschkandidat dann da ist, wird ein offizielles Stellenbesetzungsverfahren eingeleitet, sofern die Person unbefristet weiterbeschäftigt werden soll.

--- End quote ---

Interessant. Eventuell steh ich auf dem Schlauch, daher vllt blöde Frage, aber wie ist das mit den Ausschreibungsrichtlinien der Stadt/des Landes Bremen vereinbar? Greifen die erst bei unbefristeten Stellen?


--- Zitat ---Die Besetzung von Dienstposten/Arbeitsplätzen und Ausbildungsplätzen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts ohne eigene Personalhoheit, der Gerichte des Landes Bremen und der Sonderhaushalte darf nur nach deren vorheriger Ausschreibung mit Ausnahme der Fälle des § 10 Absätze 3 bis 5 des Bremischen Beamtengesetzes (BremBG) erfolgen.
--- End quote ---

Magda:
In § 10 Absatz 3 Nr. 4 ist die Ausnahme der befristeten Einstellung bis max. 12 Monate aufgeführt ;-)

Rowhin:

--- Zitat von: Magda am 27.03.2025 08:47 ---In § 10 Absatz 3 Nr. 4 ist die Ausnahme der befristeten Einstellung bis max. 12 Monate aufgeführt ;-)

--- End quote ---

Wer lesen kann ist klar im Vorteil... Brauche wohl mehr Kaffee. Danke dir und Asche auf mein Haupt  :-X

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