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Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
daseinsvorsorge:
--- Zitat von: Doom am 05.04.2025 20:12 ---Wie geht es eigentlich weiter, wenn die 4. Runde ergebnislos endet? Unbefristete Streiks und dann?
--- End quote ---
Gewerkschaften entscheiden, ob Sie zur Urabstimmung aufrufen oder auch nicht. Sie können auch einfach weiterverhandeln.
naklar:
--- Zitat von: monkey am 05.04.2025 20:05 ---
--- Zitat von: naklar am 05.04.2025 19:56 ---
--- Zitat von: schnitzelesser am 05.04.2025 19:53 ---Kündigen ist ja immer ein sehr guter Vorschlag. Leider ist die Kündigungsfrist im öD nicht so arbeitnehmerfreundlich, wie es das Gesetz mit der deutlich kürzeren Frist für die Arbeitnehmer im Vergleich zu den Arbeitgebern aus nachvollziehbaren Gründen eigentlich vorsieht. Wie soll man denn mit sieben bis neun Monaten bis zum Austritt zu einem vernünftigen Job in der Privatwirtschaft kommen?
--- End quote ---
Aufhebungsvertrag zum 3. Monat und wenn nicht einverstanden, dann einfach ab Monat 4 nicht mehr arbeiten kommen. Was kann der AG machen? Dich rauswerfen? :)
--- End quote ---
Ein Arbeitgeber kann Schadensersatz verlangen, wenn Schäden entstehen.
https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/wenn-ein-arbeitnehmer-die-kuendigungsfrist-nicht-einhalten-will_218_544958.html
Zum Beispiel bei mir wahrscheinlich die Kosten für eine Zeitarbeitskraft in der Pflege.
--- End quote ---
"Schadensersatz wegen Vertragsbruchs bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist
Entstehen dem Arbeitgeber durch das plötzliche Wegbleiben des Arbeitnehmers Schäden, kann er diese grundsätzlich vom Arbeitnehmer ersetzt verlangen. In der Praxis gestaltet sich die Geltendmachung jedoch regelmäßig schwierig, weil der Arbeitgeber die ihm konkret entstandenen Schäden und die Kausalität im Streitfall im Einzelnen darzulegen und zu beweisen hat. Dies mag zwar im Einzelfall gelingen, wenn etwa gerade durch den plötzlichen Weggang eines Arbeitnehmers Ware verdorben oder Gewinn entgangen ist. Im Regelfall springen jedoch andere Mitarbeiter ein. Deren Vergütung kann nur dann als Schaden geltend gemacht werden, wenn sie höher liegt als die des abgesprungenen Arbeitnehmers, dessen Vergütung ja gerade wegfällt."
Meinst du, dein Arbeitgeber würde dich wirklich verklagen? Ich schätze den öD da eher träge ein.
Lio1896:
Ich könnte mit dem Schlichtungsergebnis leben. Wenn jetzt die JSZ geopfert werden sollte dann werde ich mich auch von Verdi verabschieden.
Selbst die freiwillige Anhebung auf 42 Stunden zum 01.01.2026 finde ich persönlich gut, ich mache eh jede Woche vier Stunden plus und noch mehr persönliche Entegelderhöhung kann ich kaum rausholen. Bzw. Ich bekomme es dann auch Mal bezahlt.
Wassereis:
Wer "aus persönlichen Gründen" in den öD wechselt, der tut das vor allem aus einem Grund: Weniger Stress, weniger Arbeit, mehr Sicherheit.
Das hat eben so seinen Preis.
Ich bin selbst aus der PW gewechselt vor zehn Jahren, hab dann erstmal weniger verdient und es nie bereut. Ich hab so viel mehr Freizeit und arbeite in Ruhe und nur das, worauf ich Lust hab. Früher hab ich mich nicht einmal getraut mich krank zu melden und bin IMMER (!) zur Arbeit gegangen, auch frisch operiert. Das wurde erwartet. Heute juckt mich das alles nicht mehr und auch meine 4000 Kolleginnen und Kollegen juckt das nicht.
monkey:
--- Zitat von: naklar am 05.04.2025 20:15 ---
--- Zitat von: monkey am 05.04.2025 20:05 ---
--- Zitat von: naklar am 05.04.2025 19:56 ---
--- Zitat von: schnitzelesser am 05.04.2025 19:53 ---Kündigen ist ja immer ein sehr guter Vorschlag. Leider ist die Kündigungsfrist im öD nicht so arbeitnehmerfreundlich, wie es das Gesetz mit der deutlich kürzeren Frist für die Arbeitnehmer im Vergleich zu den Arbeitgebern aus nachvollziehbaren Gründen eigentlich vorsieht. Wie soll man denn mit sieben bis neun Monaten bis zum Austritt zu einem vernünftigen Job in der Privatwirtschaft kommen?
--- End quote ---
Aufhebungsvertrag zum 3. Monat und wenn nicht einverstanden, dann einfach ab Monat 4 nicht mehr arbeiten kommen. Was kann der AG machen? Dich rauswerfen? :)
--- End quote ---
Ein Arbeitgeber kann Schadensersatz verlangen, wenn Schäden entstehen.
https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/wenn-ein-arbeitnehmer-die-kuendigungsfrist-nicht-einhalten-will_218_544958.html
Zum Beispiel bei mir wahrscheinlich die Kosten für eine Zeitarbeitskraft in der Pflege.
--- End quote ---
"Schadensersatz wegen Vertragsbruchs bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist
Entstehen dem Arbeitgeber durch das plötzliche Wegbleiben des Arbeitnehmers Schäden, kann er diese grundsätzlich vom Arbeitnehmer ersetzt verlangen. In der Praxis gestaltet sich die Geltendmachung jedoch regelmäßig schwierig, weil der Arbeitgeber die ihm konkret entstandenen Schäden und die Kausalität im Streitfall im Einzelnen darzulegen und zu beweisen hat. Dies mag zwar im Einzelfall gelingen, wenn etwa gerade durch den plötzlichen Weggang eines Arbeitnehmers Ware verdorben oder Gewinn entgangen ist. Im Regelfall springen jedoch andere Mitarbeiter ein. Deren Vergütung kann nur dann als Schaden geltend gemacht werden, wenn sie höher liegt als die des abgesprungenen Arbeitnehmers, dessen Vergütung ja gerade wegfällt."
Meinst du, dein Arbeitgeber würde dich wirklich verklagen? Ich schätze den öD da eher träge ein.
--- End quote ---
Ich arbeite in einem Privatunternehmen mit TVöD. Ja, das denke ich.
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