Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Anrechnung Stufenlaufzeit durch Berufserfahrung
bernd35:
Hallo, meine Partnerin war von 2020 - 2024 im öffentlichen Dienst in der Entgeltgruppe 9c tätig. Zuvor war sie in der freien Wirtschaft tätig. Sie hat Bachelor und Master und ist im Bereich Personal tätig. Nach dem Master war sie 3 Jahre (bei 2 verschiedenen Arbeitgeber) im Bereich Personal tätig. Danach fing sie im öffentlichen Dienst in der Stufe 1 in der 9cTVöD an. Nach 4 Jahren (davon knapp 2 Jahren in Elternzeit hat sie jetzt eine neue Stelle bei einem anderen Arbeitgeber begonnen. Hier wurde sie in der Entgeltgruppe 9b Stufe 3 TV-L eingruppiert. Eine Arbeitskollegin meiner Partnerin sagte ihr jetzt, wenn sie bei der Einstellung gefragt hätte, ob eine hätte, ob sie in der Stufe 4 beginnen kann, da der Arbeitgeber dringend eine Fachkraft gesucht hatte, hätte sie diese bekommen. Nun, nach 5 Monaten ab Beschäftigungsbeginn wäre dies nun nicht mehr möglich.
Ist die Aussage der Kollegin korrekt, dass man in eine höhere Stufe beginnen kann, wenn man weiß, dass der Arbeitgeber dringend jemanden braucht? Wenn ja, ist dies tatsächlich im Nachhinein nicht mehr möglich? Bei dem vorhergehenden Arbeitgeber wurde sie meines Erachtens auch nicht korrekt eingestuft, da sie ja schon Berufserfahrung hatte und trotzdem in der Stufe 1 eingestuft wurde. Kann man da aufgrund der Berufserfahrung jetzt noch was machen im Nachhinein bei dem jetzigen Arbeitgeber?
Danke für eure Antworten.
FearOfTheDuck:
Die Kollegin hat mit beidem recht. Allerdings wäre das vor Vertragsbeginn zu verhandeln gewesen.
Berufserfahrung muss einschlägig sein, dann muss diese anerkannt werden (bis in Stufe 3 geht es dann). Grundsätzlich besteht Anspruch auf Stufe 1, wenn keine eB vorliegt. Darüber hinaus können förderliche Zeiten anerkannt werden, dies ist vorher zu verhandeln.
bernd35:
Meine Partnerin wie wusste das nicht, dass es diese Möglichkeit gibt, wenn der Arbeitgeber dringend eine Fachkraft benötigt, dass man dann in die nächste höhere Stufe beginnen kann. Warum weißt da der Arbeitgeber nicht darauf hin? Findet ihr das in Ordnung? Und mit der Berufserfahrung (vor dem öffentlichen Dienst) kann man jetzt im Nachhinein auch nichts mehr abrechnen lassen, dass doch noch die Stufe 4 möglich wäre?
FearOfTheDuck:
Da wäre ggf. die Frage nach einer Zulage zielführender.
Warum sollte der AG das jetzt noch machen und warum sollte er darauf hinweisen? So hat er bei der Sache Geld eingespart. ;) Es gibt einen Tarifvertrag, der ist leicht zu finden. Dort ist auch die Einstufung bei Einstellung geregelt. Ich denke, hier hat deine Partnerin Lehrgeld gezahlt. Ich empfehle, dass man sich immer mit dem anhängigen Tarifwerk beschäftigt, wenn man im Bewerbungsprozess ist (und auch darüber hinaus) - gerade im Öffentlichen Dienst.
Rowhin:
Manche AGs im öD weisen darauf hin. Das ist aber eher die Ausnahme. Denn wie schon FearOfTheDuck sagt, die AGs sparen Geld, wenn sie niedriger einstufen können. Darunter leiden dann vor allem die Quereinsteiger, die es dringend bräuchte...
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