Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Anrechnung Stufenlaufzeit durch Berufserfahrung
MoinMoin:
--- Zitat von: bernd35 am 22.03.2025 20:09 ---Meine Partnerin wie wusste das nicht, dass es diese Möglichkeit gibt, wenn der Arbeitgeber dringend eine Fachkraft benötigt, dass man dann in die nächste höhere Stufe beginnen kann. Warum weißt da der Arbeitgeber nicht darauf hin? Findet ihr das in Ordnung? Und mit der Berufserfahrung (vor dem öffentlichen Dienst) kann man jetzt im Nachhinein auch nichts mehr abrechnen lassen, dass doch noch die Stufe 4 möglich wäre?
--- End quote ---
Wie schon geschrieben ist es ein kann Regelung und dass der AG es nicht angeboten hat und die Stelle besetzt ist, zeigt doch, dass der AG alles richtig gemacht hat.
Insbesondere, wenn man jemanden aus dem Bereich Personal einstellt, der schon in dem Bereich gearbeitet hat, kann man doch davon ausgehen, dass es bekannt ist.
Wir weisen externe, die zum ersten Mal Kontakt mit dem TVL haben, im VG explizit darauf hin und erklären diese Verhandlungsmöglichkeit. Auch den Umstand, dass wenn jemand Stufe 5 förderliche Zeiten bekommen kann und er einfordert., wir den schlechteren Stufe 4 Kandidaten nehmen müssten.
troubleshooting:
--- Zitat von: bernd35 am 22.03.2025 17:15 ---Kann man da aufgrund der Berufserfahrung jetzt noch was machen im Nachhinein bei dem jetzigen Arbeitgeber?
--- End quote ---
Der einfachste Weg ist, bewerben und mit einer Stellenzusage Druck machen in Richtung Zulage alternativ Stufenvorweggewährung oder halt wieder wechseln.
Maggus:
Ich verstehe die Unzufriedenheit im Nachhinein überhaupt nicht.
Ich bewerbe mich doch mit einer Forderung für ein Jahreseinkommen von X €.
Wenn der AG meiner Forderung entspricht ist es doch egal in welcher Stufe ich dann eingruppiert werde.
Ansonsten schließe ich mich der Meinung an, dass Personaler eher einen Tarifvertrag lesen und auch wissen sollten, dass Gehaltsverhandlungen grundsätzlich möglich sind.
By the way, mit einem Masterabschluss ist im Personalbereich auch mehr als eine 9b Tätigkeit möglich.
Albeles:
Wenn jemand schon 4 Jahre im ÖD gearbeitet hat und sich als Personaler nie mit dem TV auseinandergesetzt hat, ist eine 9b wohl gänzlich überbezahlt. Es muss ja jeder für sich selber wissen, allerdings würde ich mit einem Master Abschluss niemals in einer einstelligen EG anfangen. Was wiederum meine erste Theorie noch untermauert.
Trotzdem viel Erfolg für die Partnerin
TVOEDAnwender:
--- Zitat von: bernd35 am 22.03.2025 20:09 ---Meine Partnerin wie wusste das nicht, dass es diese Möglichkeit gibt, wenn der Arbeitgeber dringend eine Fachkraft benötigt, dass man dann in die nächste höhere Stufe beginnen kann. Warum weißt da der Arbeitgeber nicht darauf hin? Findet ihr das in Ordnung? Und mit der Berufserfahrung (vor dem öffentlichen Dienst) kann man jetzt im Nachhinein auch nichts mehr abrechnen lassen, dass doch noch die Stufe 4 möglich wäre?
--- End quote ---
Warum sollte der Arbeitgeber einen drauf hinweisen, wie man verhandeln soll? Der Autoverkäufer weist einen ja auch nicht darauf hin, dass er das Auto auch für 2.000 EUR weniger verkaufen würde, wenn man auf den niedrigeren Preis besteht.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version