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Nicht erfolgte Übergabe der ausgeschriebene Aufgaben

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Beamtin 2025:
Guten Abend in der Runde,
Ich habe vor einem Jahr mich vom Kommunalen zum staatlichen Dienst versetzen lassen. Die neue Stelle beinhaltet Vertretung und Führungsaufgaben. Mein direkter Vorgesetzter war der Auffassung, die Aufgaben  sukzessive zu übergeben. Abgesehen von der verachtenden Umgangsform, war das nach der ersten Aufgabe, die ich bestens erledigt habe schluss. Er hat mich anfangs mal getröstet und beruhigt, dass ich irgendwann mich kaum vor Arbeit retten kann und mal meinte, er wäre mit mir nicht zufrieden. Es lief so, dass er mir einen Auftrag gibt und bevor ich los lege(zwei Türen weiter zu meinem Büro um z. B. eine Mail schicken) hat er bereits selber gemacht. So lief es die ganze Zeit, er gibt mir meine Aufgaben nicht, oder macht sie selber und meckert über meine Leistung rum.

Eine Stelle ist frei geworden( ein Kollege hat nach einer langen Warten auf vernünftige Aufgaben aufgehört und uns verlassen) was macht mein Vorgesetzter? Er umschreibt die frei gewordene Stelle und überträgt meine Aufgaben. Er holt mich zum Gespräch und teilte mir mit, dass die Aufgaben(die ich noch nicht oder nur zum Teil bekommen habe) nun von den neuen Kollegen übernommen werden, der auch mein Büro besetzen wird. Ich habe gefragt, ob dies eine Rückstufung zur Folge hat, antwortete er nein.

Da es sich hier um große Änderungen und neue Weisungen handelt, habe ich alles protokolliert mit einer Gegeüberstellung der damals ausgeschriebenen Aufgaben und das was ich bisher machen dürfte und das Protokoll zur Durchsicht und Rückmeldung verschickt. Nach einem Monat erinnrte ich ihn per Mail, keine Antwort. Dann habe ich ihm persönlich drauf angesprochen. Ausreden, er hätte keine Zeit. Danach kam eine Mail "kommen Sie um 13:30 in meinem Büro" 

Ich habe ihm persönlich gesagt, dass ich einen Arzttermin habe und ob es stattdessen vormittag geht.
Er: nein, er hat keine Zeit und ihm ist es eh nicht wichtig"
ich: mir ist aber wichtig.
Er: ich kommentiere das Protokoll und wenn Sie wollen, können wir nächste Woche einen Termin.
Ich: alles klar, dann warte ich auf Ihr Kommentar und dann machen wir einen Termin aus.

Anschließend habe ich ihm eine Mail mit der Vereinbarung geschickt.

Meine grundsätzliche Frage: dürfen mir die Aufgaben vorenthalten? dürfen meine Aufgaben einfach so neu ausgeschrieben und vergeben?
Wie gehe ich vor?

Casa:
Als Beamtin hast du ggü. deinem Dienstherren einen Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung. Amtsangemessen ist in den allermeisten Fällen das, was in der Stellenbeschreibung steht. Nun werden dir Aufgaben vorenthalten. Je nachdem was für Aufgaben übrig bleiben, könntest du nicht mehr amtsangemessen beschäftigt sein.

Du prüfst also deine Stellenbeschreibung und deine Aufgaben. Anschließend überlegst du dir, ob du amtsangemessen beschäftigt bist oder nicht. Die grundsätzliche Aufgabenverteilung ist zudem üblicherweise nichts, was ein Team- oder Abteilungsleiter regelt bzw. regeln darf.

clarion:
Das scheint jemand mit Kontrollwahn zu sein. Sprich mit Abteilung Personal und bitte um Umsetzung. Wenn die Behörde zu klein für eine Umsetzung ist, würde ich versuchen anderswo unter zu kommen.

Beamtin 2025:

--- Zitat von: clarion am 23.03.2025 08:27 ---Das scheint jemand mit Kontrollwahn zu sein.

--- End quote ---

So ist es. Er hat nur noch bis 30.09. zu bleiben und je näher der Ruhestand wird, umso unverschämter, und übergriffiger mit seinen Entscheidungen wird er. Er nagelt alles so fest, dass es auch nach ihm nach seiner Pfeife  getanzt wird.



--- Zitat ---Sprich mit Abteilung Personal und bitte um Umsetzung. Wenn die Behörde zu klein für eine Umsetzung ist, würde ich versuchen anderswo unter zu kommen.

--- End quote ---

Das habe ich vor, aber ich frage mich, ob die Personalabteilung geprüft hat. Die neue Ausschreibung musste doch über die Abteilung gegangen. Oder haben sie vergessen, was ausgeschrieben war?!

Die Behörde ist groß. Eine Hochschule und mein "offizielle" Vorgesetzter ist der Kanzler, der Deckan ist der kleine mit dem Größenwahn.

Beamtin 2025:
Brauche ich einen Anwalt?

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