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Höhergruppierung auf E9a TVöD - Zwang Verwaltungslehrgang/A1-Lehrgang zu machen
Kommunalgenie:
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 26.03.2025 12:23 ---
--- Zitat von: Kommunalgenie am 26.03.2025 10:48 ---
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 26.03.2025 09:05 ---
--- Zitat von: Thomber am 26.03.2025 08:46 ---Bin vielleicht der einzige, aber ich verstehe nicht, warum jemand mit einer passenden Ausbildung (Bürokauffrau) noch einen A1-Lehrgan machen soll? Sie hat doch das Ausbildungslevel schon. Oder was habe ich übersehen?
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Nein, ich gehe davon aus, dass die 9a-Tätigkeit eine Tätigkeit ist, die das Ausbildungsniveau eines VfA benötigt. Die Ausbildung zur Bürokauffrau entspricht nicht der Ausbildung einer/-s VfA. Die EG 5 Fg. 1 lautet "Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und entsprechender Tätigkeit". Es kommt schon noch auf die Ausbildung an, mit der Formulierung in der EGO ist nicht gemeint, dass jede dreijährige Ausbildung passt.
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Naja es lässt sich in der Praxis aber sehr darüber streiten ob ein A1 Lehrgang dem Ausbildungsniveau einer VFA gleichzusetzen ist^^
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Der VL 1 bzw. AL 1 - zumindest in NRW - ist vom theoretischen Umfang fast zu 100 % gleich. Der VL I hat (im sog. "Kombikurs") 530 Stunden und der VfA hat 580 Stunden nach dem jeweiligen Stoff und Verteilungsplan. Im VfA werden 9 Klausuren geschrieben, im VL I 8 Klausuren. Die Abschlussprüfungen sind ähnlich.
(Bei einer Eingruppierung über die Fg. 2 ist jedoch die VfA Ausbildung nicht notwendig, sondern der erfolgreiche Abschluss des AL I (Ausbildungs- und Prüfungspflicht nach Nr. 7).)
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Naja okay, bei uns ist der A1 halt ein Freitagskurs über 2 Jahre, während die VFA Ausbildung logischerweise 3 Jahre mit ca. 1000 Stunden und ca. 20 Prüfungen dauert. Gepriesen sei der Förderalismus...
TVOEDAnwender:
Bei der VFA Ausbildung kommt idR ja noch die Berufsschulpflicht hinzu, mit so Fächern wie Deutsch und Religionslehre. Und es ist ja eine Ausbildung, d.h. die praktischen Abschnitte gehören noch dazu.
Fragmon:
--- Zitat von: Kommunalgenie am 26.03.2025 13:00 ---
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 26.03.2025 12:23 ---
--- Zitat von: Kommunalgenie am 26.03.2025 10:48 ---
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 26.03.2025 09:05 ---
--- Zitat von: Thomber am 26.03.2025 08:46 ---Bin vielleicht der einzige, aber ich verstehe nicht, warum jemand mit einer passenden Ausbildung (Bürokauffrau) noch einen A1-Lehrgan machen soll? Sie hat doch das Ausbildungslevel schon. Oder was habe ich übersehen?
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Nein, ich gehe davon aus, dass die 9a-Tätigkeit eine Tätigkeit ist, die das Ausbildungsniveau eines VfA benötigt. Die Ausbildung zur Bürokauffrau entspricht nicht der Ausbildung einer/-s VfA. Die EG 5 Fg. 1 lautet "Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und entsprechender Tätigkeit". Es kommt schon noch auf die Ausbildung an, mit der Formulierung in der EGO ist nicht gemeint, dass jede dreijährige Ausbildung passt.
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Naja es lässt sich in der Praxis aber sehr darüber streiten ob ein A1 Lehrgang dem Ausbildungsniveau einer VFA gleichzusetzen ist^^
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Der VL 1 bzw. AL 1 - zumindest in NRW - ist vom theoretischen Umfang fast zu 100 % gleich. Der VL I hat (im sog. "Kombikurs") 530 Stunden und der VfA hat 580 Stunden nach dem jeweiligen Stoff und Verteilungsplan. Im VfA werden 9 Klausuren geschrieben, im VL I 8 Klausuren. Die Abschlussprüfungen sind ähnlich.
(Bei einer Eingruppierung über die Fg. 2 ist jedoch die VfA Ausbildung nicht notwendig, sondern der erfolgreiche Abschluss des AL I (Ausbildungs- und Prüfungspflicht nach Nr. 7).)
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Naja okay, bei uns ist der A1 halt ein Freitagskurs über 2 Jahre, während die VFA Ausbildung logischerweise 3 Jahre mit ca. 1000 Stunden und ca. 20 Prüfungen dauert. Gepriesen sei der Förderalismus...
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Am Ende Schreiben alle die gleiche Prüfung. Die Klausurersteller sind meist auch im Prüfungsausschuss für die BBiG Prüfung zum VfA eingebunden, so dass die Anforderung nahezu identisch sind.
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