Mit der starren Anforderung verschließt sich der AG Personen mit vergleichbarer Qualifikation. Es steht aber in seinem rechtliche nicht zu beanstandenden weitem Ermessen zu bestimmen, welche Qualifikation er fordert und ob er vergleichbare Qualifikationen zulässt. Und wenn er nunmal sagt, er braucht die KfB-Ausbildung, dann darf er das. Das darf er auch dann, wenn seine Beschränkung in Zeiten des Bewerbermangels "dumm" ist.
Zu beachten ist auch, dass eine berufliche Tätigkeit nur selten eine vergleichbare Qualifikation zu einer förmlichen Qualifikation darstellt. Eine förmliche Qualifikation beinhaltet ein deutlich breites Spektrum an Wissen und Fähigkeiten, als das Spektrum, welches durch Berufserfahrung erworben wird.
Der ausgebildete Fachinformatiker kann in mindestens 3 Programmiersprachen programmieren, Kabel zusammen löten / Kabel mit Leiterplatinen verbinden und hat grundlegend Ahnung von Strom. Jemand der als Mediengestalter 5 Jahre mit PHP programmiert hat ist aber nicht vergleichbar mit einem Fachinformatiker im förmlichen Sinne. Genausowenig ist der Fachinformatiker Elektriker im förmlichen Sinne, nur weil er löten kann und grundsätzlich Ahnung von Strom hat.
Dass Berufsschulen (Sekretär / Assistent sind beides eine 2-jährige rein schulische Ausbildung) immer sagen, der Azubi erwirbt umfassende Kenntnisse in einer Richtung, ist normal. In einer begrenzten Zeit kann man aber nicht zeitgleich für Fall A umfassende Kenntnisse in Büromanagement (früher getrennt in Ausbildung Kaufmann für Bürokommunikation und Bürokaufmann, heute Beruf Kaufmann für Büromanagement) und Fall B, Ausbildung zum Fremdsprachensekretär, erwerben.