Autor Thema: Überstundenauszahlung anordnen  (Read 1662 times)

Personal2025

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Überstundenauszahlung anordnen
« am: 25.03.2025 14:42 »
Hallo zusammen,

wir haben einen Mitarbeiter der seine wöchentliche Arbeitszeit reduzieren will.

Wir würden diesem zustimmen, wollen aber das eventuell entstehende Überstunden immer ausgezahlt werden.

Dürfen wir das einfach so anordnen?

Danke euch für eure Hilfe!

MoinMoin

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Antw:Überstundenauszahlung anordnen
« Antwort #1 am: 25.03.2025 14:56 »
nein, dergleichen ist im tv nicht geregelt.

Maggus

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Antw:Überstundenauszahlung anordnen
« Antwort #2 am: 25.03.2025 15:21 »
Der Arbeitgeber entscheidet ja selbst, wann, wem und im welchem Umfang er Überstunden anordnet.

Organisator

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Antw:Überstundenauszahlung anordnen
« Antwort #3 am: 25.03.2025 15:43 »
Der Arbeitgeber entscheidet ja selbst, wann, wem und im welchem Umfang er Überstunden anordnet.

Zum einen und @ TE zum andere: Was spricht denn dagegen, dies mit dem AN zu vereinbaren?

Personal2025

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Antw:Überstundenauszahlung anordnen
« Antwort #4 am: 26.03.2025 10:18 »
Ich verstehe euch richtig, dass der Arbeitgeber entscheiden kann ob die Stunden ausgezahlt werden oder in Freizeit abgegolten werden?

Organisator

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Antw:Überstundenauszahlung anordnen
« Antwort #5 am: 26.03.2025 10:34 »
Ich verstehe euch richtig, dass der Arbeitgeber entscheiden kann ob die Stunden ausgezahlt werden oder in Freizeit abgegolten werden?

Nein, das richtet sich nach §§7ff TVöD

Schokokeks

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Antw:Überstundenauszahlung anordnen
« Antwort #6 am: 26.03.2025 11:00 »

... wir haben einen Mitarbeiter der seine wöchentliche Arbeitszeit reduzieren will.
... wollen aber das eventuell entstehende Überstunden immer ausgezahlt werden.
...


Eure Sorge ist demnach, dass der AN zwar seine Stunden reduziert, aber weiter "voll" arbeitet und dann die Mehrarbeit zu zusätzlichem Urlaub/Freizeit führt?

Dann einfach der Reduzierung widersprechen oder den Aufbau des Mehrarbeitskontos entsprechend anpassen, dass maximal "x" Stunden aufgebaut werden können und regelmäßig auf das Maximum kappen
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

MoinMoin

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Antw:Überstundenauszahlung anordnen
« Antwort #7 am: 26.03.2025 11:52 »
Es entstehen Überstunden nur durch angeordnete Mehrarbeit und auch nur dann wenn sie über die wöchentliche Sollarbeitszeit der VZ Kraft hinaus geht und nicht in der Folgewoche ausgeglichen wird.
D.h. wenn die TZ Kraft freiwillig jede Woche weiter als VZ Kraft unterwegs ist, dann muss es ein Gleitzeitregelung geben, die das auf und abbauen und auszahlen regelt.
Ansonsten ist die über der Sollzeit geleistete Arbeit eher reines Privatvergnügen und es kann nichts ausgezahlt werden.