Autor Thema: Verlust der Stufe/JSZ bei Wechsel zum 01.09?  (Read 618 times)

Kaldes97

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Hallo zusammen zu meinem ersten Beitrag in diesem Forum,

ich bin im TVöD-VKA angestellt Ex/Stufe3 und arbeite für einen Stadtwerke Eigentbetrieb e.K.
Gehalt/Personal läuft alles übers Rathaus etc.

Zum 01.September wechsle ich ich den Verwaltungsdienst in das Rathaus (selbige Kommune). Die ersten 6 Monate bin ich dort als Praktikant angestellt. Verliere ich den Anspruch auf die JSZ und bekomme nur anteilig 4/10 ab 01.09?
Verliere ich meine Erfahrungsstufe?
Laut Aussage meines bisherigen Vorgesetzten kann ich nicht weiterhin für die Stadtwerke Eigentrieb arbeiten, auch nicht als geringfügig Beschäftigter, da selber Arbeitergeber... was ich auch nicht verstehe.

Vielen Dank für eure Antworten :)


UNameIT

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Antw:Verlust der Stufe/JSZ bei Wechsel zum 01.09?
« Antwort #1 am: 29.03.2025 08:08 »
Warum als Praktikant? Bezahlt? Kann sein, dass du sämtliche Erfahrungsstufen verlierst.
 Als Praktikant könntest du dann nämlich TVPöD sein. Dann würdest du wenigstens beim gleichen AG anteilig die eine JSZ bekommen, anteilig die andere. Zumindestens ist das so geregelt, wenn erst das Praktikum und dann die Anstellung ist.

Hauptjob und Nebenjob bei einem AG ist verboten um Steuerhinterziehung zu vermeiden und muss wie ein Job behandelt werden mit Höchstwochenarbeitszeit und allem. Es ginge nur wenn es sich um 2 juristisch unterschiedliche Institutionen handelt.

Kaldes97

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Antw:Verlust der Stufe/JSZ bei Wechsel zum 01.09?
« Antwort #2 am: 29.03.2025 08:18 »
Ab 01.03.2026 soll ich AW A10 für das Land BW werden.
Die 6 Monate davor sind Praktikum, es gilt wohl weder der Tvöd Sue Praktikanten noch der TVPöd, da es sich im Rahmen einer (Hoch)Schulischen Ausbildung handelt. Die ersten 6 Monate werden laut Hochschulen auch wie Anwärter vergütet, jedoch über die Kommune und nicht über das Land. Ich kann dazu keinerlei Tarif/Dokument finden wo das geregelt ist.

Das Land ist ab 01.03 als Dienstherr zuständig, dann ist auch wieder eine Nebenbeschäftigung bei den Stadtwerken möglich.

UNameIT

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Antw:Verlust der Stufe/JSZ bei Wechsel zum 01.09?
« Antwort #3 am: 29.03.2025 08:31 »
Ab 01.03.2026 soll ich AW A10 für das Land BW werden.
Die 6 Monate davor sind Praktikum, es gilt wohl weder der Tvöd Sue Praktikanten noch der TVPöd, da es sich im Rahmen einer (Hoch)Schulischen Ausbildung handelt. Die ersten 6 Monate werden laut Hochschulen auch wie Anwärter vergütet, jedoch über die Kommune und nicht über das Land. Ich kann dazu keinerlei Tarif/Dokument finden wo das geregelt ist.

Das Land ist ab 01.03 als Dienstherr zuständig, dann ist auch wieder eine Nebenbeschäftigung bei den Stadtwerken möglich.

Ah okay, die Anwärterinfo fehlte.
Siehe hier: https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/a/anwaerterbezuege.html

Das bedeutet du müsstest um die 1470€ erhalten. Also die Anwärtergrundbezüge plus eventuelle Zulagen , richtig? Also kommt auf das Bundesland an.
Als Beamtenanwärter erhälst du in dem Sinne keine JSZ - kommt ein bisschen auf das Bundesland an. Oft ist es so, das die JSZ ins Gehalt integriert ist. In dem Sinne wie ein TB erhälst du keine.