Krank ohne Krankenschein

Begonnen von Nachfragenhilft, 26.03.2025 09:54

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TVOEDAnwender

Die Regelung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz, dass ab dem 1. Tag schon eine AU-Bescheinigung verlangt werden kann, unterliegt nicht der Mitbestimmung des Personalrates. Daher ist die DV wenn nur eine freiwillige Regelung des AG mit dem Personalrat.

Organisator

Zitat von: TVOEDAnwender in 26.03.2025 11:50
Die Regelung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz, dass ab dem 1. Tag schon eine AU-Bescheinigung verlangt werden kann, unterliegt nicht der Mitbestimmung des Personalrates. Daher ist die DV wenn nur eine freiwillige Regelung des AG mit dem Personalrat.

Aber da so eine Regelung getroffen wurde, ist der Arbeitgeber daran gebunden. Er hätte ansonsten auch eine solche Vereinbarung nicht schließen müssen.

NWB

In begründeten Einzelfällen behält der AG sich vor, davon abzuweichen.
Die vom TE geschilderten Beispiele sind nicht abschließend.
Wer weiß, was sich tatsächlich zugetragen hat.
Bisher haben wir nur eine einseitige Schilderung des Sachverhaltes.

dregonfleischer

Zitat von: Maggus in 26.03.2025 10:35
Mal wieder ein "fiktiver" Sandkastenfall "Eimerchen und Schäufelchen" ...

Der Arbeitgeber kann ggü. dem Beschäftigten anordnen, dass er zukünftig ab dem 1. Krankheitstag eine Krankmeldung vorzulegen hat. Arbeitgeber = i.d.R. die Personalabteilung und nicht der einzelne Vorgesetzte.
Die Anordnung gilt solange, bis sie vom Arbeitgeber zurückgenommen wird.

Ansonsten ist es nur ein (liebevoller) Hinweis auf die Möglichkeit.
[/quote

Klar dann hat man lebenslänglich die A-Karte gezogen]

FearOfTheDuck

Warum hätte man dann lebenslang das Hintern-Blatt gezogen?

UNameIT

Die Frage ist, was ist die Begründung von dem Amtsleiter?

Hat jemand den Beschäftigten zufällig irgendwo in der Stadt gesehen?
Würde bei krankmelden vielleicht schon durch die Blume gesagt, das man nicht kommt, weil kein Bock, etc.?
Wie sieht die andere Seite aus?

Schmitti

Zitat von: Nachfragenhilft in 26.03.2025 09:54Da kann man so eine DV auch gleich abschaffen!
Ja, kann man. Alternativ kann man auch noch eine DV abschließen, die Banküberfälle verbietet oder die Fahrtrichtung der nächsten Einbahnstraße regelt.

dregonfleischer

Zitat von: FearOfTheDuck in 26.03.2025 19:33
Warum hätte man dann lebenslang das Hintern-Blatt gezogen?

weil es krankheiten wie fuss verstaucht gibt und mann da ja keinen arzt aufsuchen kann weil man nicht laufen kann
und wieder 2 tage Urlaub weg lebenslänglich weil diese reglung hier noch nie bei jemanden aufgehoben wurde

FearOfTheDuck

lebenslänglich Fuß verstaucht?  :P

Man kann es auch anders herum sehen: Dann entscheidet eben immer der Arzt, wann man vollständig wieder fit ist. Könnte auch zu Lasten das AG gehen.

Und die "Blaumacher" könnten tatsächlich abgeschreckt sein.

UNameIT

Zitat von: dregonfleischer in 27.03.2025 13:34
Zitat von: FearOfTheDuck in 26.03.2025 19:33
Warum hätte man dann lebenslang das Hintern-Blatt gezogen?

weil es krankheiten wie fuss verstaucht gibt und mann da ja keinen arzt aufsuchen kann weil man nicht laufen kann
und wieder 2 tage Urlaub weg lebenslänglich weil diese reglung hier noch nie bei jemanden aufgehoben wurde

Ganz ehrlich wer bei Fuß verstaucht nicht den Arzt aufsucht oder das Krankenhaus, der ist auch wirklich seltsam. Oder hat sich den Fuß verdreht und nicht verstaucht. Den ein verstauchter Fuß muss behandelt werden. Dauert übrigens auch mehr als 2 Tage bis das geheilt ist.

Schmitti

Zitat von: FearOfTheDuck in 27.03.2025 14:31Könnte auch zu Lasten das AG gehen.
Das wird es sicher öfter. Jede Personalabteilung kennt sicher ihre eine Arztpraxis, bei der praktisch jede erste AU bis Ende der Woche geht, egal ob der Schnupfen Montag oder Donnerstag anfängt.

troubleshooting

Ehrlich gesagt, verstehe ich zwar, dass sich die/der AN von Drohung die DV rigoros umzusetzen an den Pranger gestellt fühlt, nur wo ist das Problem?

Dann besorgt man sich halt immer eine AU. Nicht umsonst gibt es ja auch die Möglichkeit der tel. Krankschreibung.
Ob die AU dann nur ein Tag dauert, wage ich zu bezweifeln. Das ist dann aber Problem des AG.