Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Krank ohne Krankenschein
TVOEDAnwender:
Die Regelung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz, dass ab dem 1. Tag schon eine AU-Bescheinigung verlangt werden kann, unterliegt nicht der Mitbestimmung des Personalrates. Daher ist die DV wenn nur eine freiwillige Regelung des AG mit dem Personalrat.
Organisator:
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 26.03.2025 11:50 ---Die Regelung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz, dass ab dem 1. Tag schon eine AU-Bescheinigung verlangt werden kann, unterliegt nicht der Mitbestimmung des Personalrates. Daher ist die DV wenn nur eine freiwillige Regelung des AG mit dem Personalrat.
--- End quote ---
Aber da so eine Regelung getroffen wurde, ist der Arbeitgeber daran gebunden. Er hätte ansonsten auch eine solche Vereinbarung nicht schließen müssen.
NWB:
In begründeten Einzelfällen behält der AG sich vor, davon abzuweichen.
Die vom TE geschilderten Beispiele sind nicht abschließend.
Wer weiß, was sich tatsächlich zugetragen hat.
Bisher haben wir nur eine einseitige Schilderung des Sachverhaltes.
dregonfleischer:
--- Zitat von: Maggus am 26.03.2025 10:35 ---Mal wieder ein "fiktiver" Sandkastenfall "Eimerchen und Schäufelchen" ...
Der Arbeitgeber kann ggü. dem Beschäftigten anordnen, dass er zukünftig ab dem 1. Krankheitstag eine Krankmeldung vorzulegen hat. Arbeitgeber = i.d.R. die Personalabteilung und nicht der einzelne Vorgesetzte.
Die Anordnung gilt solange, bis sie vom Arbeitgeber zurückgenommen wird.
Ansonsten ist es nur ein (liebevoller) Hinweis auf die Möglichkeit.
[/quote
Klar dann hat man lebenslänglich die A-Karte gezogen]
--- End quote ---
FearOfTheDuck:
Warum hätte man dann lebenslang das Hintern-Blatt gezogen?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version