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Aufgabe eines Personalsachbearbeiters bei Höheregruppierung

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TVOEDAnwender:
Grundsätzlich müssen höherwertige Tätigkeiten von der Stelle übertragen werden, die zur Unterzeichnung von Arbeitsverträgen durch den Arbeitgeber bevollmächtigt ist. Das wird nicht der Fachvorgesetzte sein, sondern die Personalabteilung. Also wird auch diese entscheiden können, ob die höherwertigen/geänderten Tätigkeiten so übertragen worden sind/bzw. übertragen werden sollen oder auch nicht.

Thomber:
Bevor jemand höhergruppiert wird, müsste es dazu einen Vorgang geben.
Man kann/darf nicht jemandem einfach so höherwertige Aufgaben übertragen und dann den Vermerk einfach zum Personalbereich schicken. Die Aufgaben müssen offiziell da sein und die Dienststelle muss vorher auch feststellen, dass man diesem Beschäftigten diese neuen Aufgaben zutraut (Qualifikation) ...   Die nicht vorab erlaubte Zuweisung von höherwertigen Aufgaben ist vermutlich nicht wirksam.

Wenn aber alles vorab besprochen wurde und der SB Pers sich weigert, dann muss natürlich geprüft werden, WARUM.
Das geht aber kaum hier, sondern im Gespräch mit diesem SB und ggf. mit seinem Vorgesetzten.


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