Der dbb SH (bzw. rechtlich die Musterklägerin) hat im Februar Verzögerungsrüge beim BVerfG erhoben.
https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/wir-brauchen-jetzt-die-alimentations-entscheidung/Im Jahresbericht 2024 (erschienen Mitte März 2025) hat das BVerfG angekündigt "demnächst" über die Besoldung u.a. in SH entscheiden zu wollen. Leider hat der Ersteller des Berichts vergessen dem Ersteller der Jahresvorschau darüber zu informieren, denn da fehlt das Verfahren

Nächster formeller Schritt wäre dann die Erhebung einer Verögerungsbeschwerde, welche jedoch frühstens sechs Monate nach Erhebung der Rüge (also im Spätsommer) erfolgen kann.
Zum Thema Rückstellungen sei gesagt, dass die LHO in SH eine kameralistische Buchführung vorsieht. Hier muss wohl anders als bei einer kaufmännischen Buchführung (wie z.B. in Hamburg) keine gesonderte formelle Risikovorsorge ausgewiesen werden. Die politische Realität spricht jedoch wohl tatsächlich dafür, dass der Pensionsfond politisch als Rückstellung behandelt/betrachtet wird.