Autor Thema: Einstellungsverfahren Interne Ausschreibung  (Read 801 times)

Daniel2908

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Hallo liebes Forum,

ich habe eine Frage zum Auswahlverfahren bei einer internen Stellenausschreibung.

Es geht um eine neu geschaffene Stelle.
Vorraussetzungen sind von mir erfüllt, ich bin einziger Bewerber.

Ich wurde dennoch vom Rat abgelehnt und eine neue, nun öffentliche Ausschreibung erfolgt.

Ist das so rechtens?

Danke für eure Antworten:)

Organisator

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Antw:Einstellungsverfahren Interne Ausschreibung
« Antwort #1 am: 15.04.2025 17:34 »
Ja, natürlich. Auch ein einziger Bewerber kann ungeeignet sein.

Landkreis 0815

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Antw:Einstellungsverfahren Interne Ausschreibung
« Antwort #2 am: 22.04.2025 11:20 »
Ich war kurz irritiert. Vom Personalrat abgelehnt oder vom Stadtrat, der Begriff "Rat" lässt bei mir beiden Möglichkeiten zu.

Stadtrat ist öfter politisch motiviert und ab wann selbiger zustimmen soll, dies regelt die Hauptsatzung der Gemeinde/Stadt.