Autor Thema: Krankmeldung und mögliche AUB  (Read 1020 times)

JochenSi

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Krankmeldung und mögliche AUB
« am: 22.04.2025 07:29 »
Hallo,

Ich bin heute völlig aus dem Nichts über Nacht erkrankt.
Da ich seit Jahren nicht mehr krank war bzw. mich krank melden musste nun meine Frage .
Wenn ich mich heute Morgen krank gemeldet habe, was bereits geschehen ist, muss ich aufgrund der Feiertage und des Wochenendes am Mittwoch eine AUB vorlegen ?
Ich gehe davon aus dass ich auch morgen nicht arbeiten werden kann.
Danke und Grüße

MoinMoin

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Antw:Krankmeldung und mögliche AUB
« Antwort #1 am: 22.04.2025 07:33 »
Heute ist dein erster Krankheitstag?
"Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen."
Freitag muss die AUB vorgelegt werden.


JochenSi

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Antw:Krankmeldung und mögliche AUB
« Antwort #2 am: 22.04.2025 07:49 »
Ja, heute ist der erste Krankheitstag.

Meine Frage zielt nur darauf ab, dass ich ja theoretisch auch am Freitag hätte bereits krank sein können und mich aufgrund der Feiertage und des Wochenendes nicht hätte krank melden können und daher bereits heute 3 Kalendertage überschritten habe und sofort einen Attest benötigen würde. Ich habe jedoch weder am Wochenende  noch an den Feiertagen generell Dienst.

MoinMoin

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Antw:Krankmeldung und mögliche AUB
« Antwort #3 am: 22.04.2025 08:17 »
Wenn du am Freitag oder Samstag schon AU gewesen wärest, dann hätte heute die AUB beim AG vorliegen müssen.

JochenSi

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Antw:Krankmeldung und mögliche AUB
« Antwort #4 am: 22.04.2025 09:35 »
Ja, nur wer meldet sich an diesem Tagen krank wenn er das schon weiß ?

FearOfTheDuck

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Antw:Krankmeldung und mögliche AUB
« Antwort #5 am: 22.04.2025 09:50 »
Da du erst seit heute AU bist, stellt sich die Frage doch gar nicht. Dementsprechend gilt MoinMoins erste Antwort. Oder wie sollte dein AG darlegen, dass du schon länger AU warst?

MoinMoin

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Antw:Krankmeldung und mögliche AUB
« Antwort #6 am: 22.04.2025 12:35 »
Ja, nur wer meldet sich an diesem Tagen krank wenn er das schon weiß ?
Jemand der Gesetzestreu ist und seinen Ag nicht bescheißen will.
Denn: Es geht nicht darum, ob du dich AU meldest, sondern ob du AU warst.
Streng genommen ist es so:
Wenn du schon am KFreitag arbeitsunfähig warst und dich erst ab Heute mit ersten Tag Arbeitsunfähig meldest, dann kann dadurch dem Ag ein Schaden entstehen (weil du 4 Tage mehr Lohnfortzahlung bekommst, als dir gesetzlich zusteht), der eine fristlosen Kündig rechtfertigen würde.