Meiner Meinung nach, ist das keine Frage der Kappung, sondern der Zulässigkeit der DV!
Vorausgesetzt, Rüstzeiten sind zu vergüten (danach klingt es mir sehr stark, zudem sind die Anforderungen ob es Rüstzeiten sind, schon nicht allzu hoch), dann muss der AG dafür sorgen, dass alle Tätigkeiten (inkl. Rüstzeiten) innerhalb der regulären Arbeitszeit erledigt werden können. Ist dies nicht der Fall und daraus ergebende Überzeiten sollen ersatzlos gestrichen werden, ist dies nach meinem Rechtsverständnis unzulässig.