Wie ich es mir dachte, dass das möglich sein müsste, aber danke trotzdem für das Feedback. Vielleicht hilft das ja bei Gelegenheit der/dem ein oder anderen.
Schau bitte mal in den Unterlagen nach, ob man denn Informiert wurde über das Wechselrecht. Eine gesetzliche Norm gibt es nicht, aber der Versicherer hat vertraglich eine solche Informationspflicht festgeschrieben und zwar bis zu 2 Monate vor dem möglichen Wechseltermin.
Abschnitt C Nr. 4 der Versicherungsbedingungen zu den Tarifen "Exklusiv-B" der Signal Iduna
"Der Versicherungsnehmer wird zwei Monate vor Ablauf der gemäß Abschnitt C 1a) genannten Optionstermine vom Versicherer über die bestehende Umstellungsmöglichkeit informiert. Er kann dann formlos, bis spätestens zum Ablauf des Optionstermins, die Umstellung ab diesem Zeitpunkt beantragen."
Sofern hier ggf. tatsächlich die vertraglich zugesicherte Information unterlassen wurde, könnte man das ja noch heilen und darüber reinkommen.
Andernfalls, wenn es jetzt nur jetzt der erste Optionstermin nach 36 Monaten (3 Jahren) wäre, dann stünde der zweite noch zum Ablauf der 72 Monaten (6 Jahren) zur Verfügung. Ansonsten noch bei Laufbahnwechsel in die nächsthöhere Laufbahn.
Darüber hinaus besteht ja die Möglichkeit nach § 1 Abs. 6 AVB bzw. § 204 VVG in einen "gleichartigen Versicherungsschutz" zu wechseln, hier hatte ich mir tatsächlich vorgestellt, dass das auch zum Deutschen Ring hin möglich sein müsste. Weil ansonsten würde das doch mit der Option auch nicht klappen, ist doch die ein und gleiche Versicherungsgruppe / Portfolio.