Beamte und Soldaten > Beamten-Krankenversicherungen
Öffnungsklausel und Beurlaubung ohne Dienstbezüge.
JürgenMalinski:
Hallo zusammen,
Ich befinde mich in einer etwas vertrackten Situtation.
Vor ca. fünf Monaten wurde ich erstmalig verbeamtet. Allerdings wurde ich direkt für ein Jahr ohne Dienstbezüge beurlaubt. In der Zeit der Beurlaubung (also jetzt) bin ich Angstellter des öffentlichen Dienstes, und damit zur Zeit freiwillig gesetzlich versichert.
Leider werde ich von der Öffnungsklausel gebrauch machen müssen (ich habe das bereits anonym über einen Makler anfragen lassen, und bei meiner Vorerkrankung scheint das unvermeidbar zu sein).
Da sich die Frist für die Öffnungsklausel nach der Aushändigung der Verbeamtungsurkunde richtet, muss ich also jetzt meinen Antrag schreiben. Allerdings ist mir nicht klar, wie ich den Antrag genau datieren soll, da zur Zeit ja mein Beihilfeanspruch wegen der Beurlaubung ruht und ich erst nach der Beurlaubung eine PKV benötige.
Hat jemand von Euch vielleicht Erfahrung mit einer solchen Situation?
Die Beihilfestelle meines Bundeslandes ist leider sehr unkooperativ und kann/möchte mir nicht helfen. Auch für Versicherungsmakler scheint das Wort Öffnungsklausel ein rotes Tuch zu sein, selbst wenn man eine entsprechende Entlohnung anbietet.
Vielen lieben Dank!
MenschGuenther:
Auf meinem Antrag gabs ein Feld "Beantragte Krankenversicherung - Beginn".
Hast du dir schon eine PKV rausgesucht? Wäre ich in deiner Situation, würde ich den Hörer in die Hand nehmen und bei der Versicherung deiner Wahl den Fall schildern und erfragen.
Ich hatte damals auch noch "ein paar kleine Fragen"... Und egal wen ich gefragt habe (Makler, alte GKV, Internet) ich habe immer andere Antworten bekommen.
Also habe ich direkt bei der Versicherung angerufen und mir eine Antwort geben lassen.
Gewerbler:
Wenn du schon weißt, dass du für ein Jahr beurlaubt bist und das auch nicht verlängert wird, könnte doch die Lösung sein, die PKV jetzt via ÖA in Anspruch zu nehmen und den Beginn dann auf Oktober (oder wann das Jahr rum ist) zu setzen. Das sollte doch gehen, zumal du bei der GKV ja noch eine Kündigungsfrist hast.
Aber ansonsten wäre eben ein guter Makler zu empfehlen oder, wie @MenschGuenther schreibt, direkt bei der PKV der Wahl nachzufragen.
Saxum:
Der Beginn einer Krankenversicherung kann, soweit ich weiß, nur höchstes auf 6 Monate vorab datiert werden. Die beste Möglichkeit wäre hier eine (große/kleine) Anwartschaft abzuschließen, das geht auch über die Öffnungsaktion.
Damit sollte theoretisch die beschriebene Problematik erledigt sein, jedoch bitte am besten die Versicherungsbedingungen für die Anwartschaft durchlesen, dass diese diese Möglichkeit anbietet oder einen Optionstarif.
Der wesentliche Punkt ist ja, dass regelmäßig die Anwartschaft gezogen werden "muss" sobald eine der dort benannten Bedingungen nicht mehr erfüllt ist (z.B. Versicherungspflicht oder Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung) - ansonsten verfällt die Anwartschaft "ohne (erneute) Gesundheitsprüfung".
Manche Anwartschaftsversicherungen haben neben den Bedingungen zur gesetzlichen Krankenversicherungspflicht oder der Familienversicherung auch die Möglichkeit das "ein im voraus fest vereinbarter Zeitraum bei vorliegen besonderer Umstände" diese Anwartschaft in der befristeten Form bestehen lassen kann.
Ansonsten, sofern sich die Möglichkeit bietet, während der Beurlaubung sich bei der Ehepartner*in Familienversichern zu lassen oder eben halt den Beihilfetarif auf "100%" hochsetzen zu lassen und den entsprechenden Beitrag für 100% Leistung zu zahlen.
Wenn etwaige Makler nicht mitziehen, kannst du die Öffnungsaktion ja immer noch direkt mit der gewünschten Krankenversicherung besprechen/beantragen. Verzwickt ist nur die sehr knappe Rest-Zeit von noch einem Monat zu sein, ansonsten hätte ich empfohlen trotzdem anonyme Risikovorabfragen bei verschiedenen Krankenversicherer zu machen, weil jede tatsächlich das ein und gleiche Risiko komplett anderes bewertet.
Also, so wie ich es sehe folgende Optionen:
- Anwartschaft via Öffnungsaktion (wenn Bedingungen passen)
- Familienversicherung über gesetzlich versicherten Ehepartner*in
- Wenn es zeitlich noch hinhaut, Versicherungsbeginn auf 6 Monate (ggf. mehr) datieren lassen
- Private Krankenversicherung für den Zeitraum der Beurlaubung auf 100% Leistungsanspruch setzen
Wichtig ist nur, dass es innerhalb der Fristen für die Öffungsaktion unterschrieben wird, wenn tatsächlich nur diese zur Verfügung steht. Zeitnah noch direkt mit der (gewünschten) Krankenversicherung unmittelbar Kontakt aufnehmen.
Casa:
Mich interessiert, warum eine Verbeamtung erfolgt, wenn im Anschluss sofort eine Beurlaubung für die Arbeit im öD erfolgt.
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