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Öffnungsklausel und Beurlaubung ohne Dienstbezüge.

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JürgenMalinski:
Erstmal vielen Dank für die prompten Antworten!

Die Erfahrung, dass man von jeder Stelle eine komplett andere Antwort bekommt, mache ich gerade auch.

Ich hatte tatsächlich Kontakt mit der Debeka aufgenommen und wurde dort nach der Erwähnung des Wortes Öffnungsklausel wie ein Aussätziger behandelt. (Im Wortlaut: "Na, typisch, wenn man krank ist kommt man hier bei der Debeka an, dafür sind wir gut genug.") ::)

Auf Eure Anregung habe ich es heute noch einmal bei einem anderen Versicherer probiert. Dort war die Antwort vielversprechender und es wird sich erkundigt, wie sie das dort handhaben können. Ich werde mich dann mit Updates melden.

Die Idee mit der Anwartschaft ist sehr gut.
Zu der Idee mit der freiwilligen PKV. Meines Wissens nach würde hier die Öffnungsaktion nicht greifen, weil sie explizit Angestellte ausschliesst:

"Die erleichterten Bedingungen für Beamtenanfänger gelten
nicht für:
• Beschäftigte des öffentlichen Dienstes mit Anspruch auf
einen Arbeitgeberzuschuss zum Krankenversicherungsbei-
trag, auch wenn sie diesen Anspruch nicht verwirklichen;"

Zu der Frage, warum ich direkt beurlaubt wurde: Ich bin Wissenschaftler und habe für dieses Jahr noch Geld von einer selbst-eingeworbenen Stelle über einen Grant. Die Beamtung ist direkt erfolgt, weil die Stelle zu diesem Datum offiziell begonnen hat, und weil man das Anfangsdatum aus Abrechnungsgründen nicht verschieben konnte. Der übliche bürokratische Wahnsinn eben!

JürgenMalinski:
Was mir noch zum Thema Vordatieren einfällt:
Die Übergabe der Verbeamtungsurkunde hat sich bei mir um zwei Wochen verzögert. Das heisst es gibt einen Zeitraum von ca. zwei Wochen, in denen ich noch in der Frist zur Oeffnungsklausel bin aber das Ende meiner Beurlaubung weniger als sechs Monate in der Zukunft liegt. Wäre das nicht eine Möglichkeit?

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