Autor Thema: Zurück ins Eingangsamt (Zoll)  (Read 1534 times)

Zollmensch

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Zurück ins Eingangsamt (Zoll)
« am: 27.03.2025 10:52 »
Einen wunderschönen guten Tag,

ich bin seit 2019 Verwaltungsbeamter im gntd bei der Bundeswehrverwaltung und möchte gerne wieder zurück Richtung "Heimat".

Da ich bereits mehrmals erfolglos Versetzungsanträge in die alte "Heimat" gestellt habe, "da hier in der Region vermehrt Bedarf besteht", schaue ich mich nunmehr nach Alternativen um.

Ich bin daraufhin auf ein Stellenangebot beim Zoll im gD (A9 - A11) in meiner Heimatregion aufmerksam geworden, und wollte mich gerne bewerben.

MICH HAT ALLERDINGS FOLGENDES ÜBERRASCHT! "EINE ÜBERNAHME KANN NUR IM EINGANGSAMT A9g ERFOLGEN? Das heißt wenn man als A11er (wie ich) kommt soll man zurück auf die A9? Ernsthaft wer macht das? Eine solche Praxis war mir bisher absolut unbekannt. Insbesondere bei Bündeldienstposten A9 - A11 ist bei allen anderen Bundesbehörden eine höhengleiche Versetzung "normal".

Die BW Verwaltung ist top, superschnelle Beförderungen, allerdings lässt man einen hier nicht "gehen".

Bei mir:
2019: A9; 2021: A10; 2024: A11; vss. 2027: A12

Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Beste Grüße

Gewerbler

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Antw:Zurück ins Eingangsamt (Zoll)
« Antwort #1 am: 27.03.2025 11:07 »
Ich würde da glaube ich einfach direkt anrufen oder hinschreiben, wie das zu verstehen ist bzw. wie das in deinem Fall wäre.

Ich könnte mir vorstellen, dass derzeit nur eine A9-Stelle verfügbar ist, aber ich kenne das dann eher so, dass da was steht von wegen "bereits verbeamtete Personen können bis zur Besoldungsgruppe Axxx übernommen werden" oder "derzeit steht eine bis zur Besoldungsgruppe Axxx nutzbare Stelle zur Verfügung".

Wenn dem so wäre, könnten sie dich dann natürlich nicht mit A11 übernehmen. Aber konkret kann dir das hier vermutlich niemand sagen, daher wäre wie gesagt meine Empfehlung, die Kontaktdaten in der Stellenausschreibung zu nutzen  :)

Simba

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Antw:Zurück ins Eingangsamt (Zoll)
« Antwort #2 am: 27.03.2025 14:22 »
Der Zoll übernimmt nur noch im Eingangsamt.
Ist rechtlich nicht ok, wird trotzdem so umgesetzt!
A7 oder A9g!

Ausgleichszulage nach 19b BBesG wird gewährt!

Ja, ist verrückt!

Musste ich auch durch! Keine Chance.

Zollmensch

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Antw:Zurück ins Eingangsamt (Zoll)
« Antwort #3 am: 27.03.2025 14:34 »
Der Zoll übernimmt nur noch im Eingangsamt.
Ist rechtlich nicht ok, wird trotzdem so umgesetzt!
A7 oder A9g!

Ausgleichszulage nach 19b BBesG wird gewährt!

Ja, ist verrückt!

Musste ich auch durch! Keine Chance.

Dass ist ja wirklich um es einmal plakativ auszudrücken "kackenfrech".

Will man wirklich bei so einem Dienstherren arbeiten? Mir kommen da erhebliche Zweifel.

Unabhängig davon, wird die Ausgleichszulage nach §19b BBesG nach meinem Wissen doch nur bei einem Wechsel Land - Bund; nicht Bund - Bund gewährt.

Darf man fragen warum du dich für einen Wechsel zum Zoll entschieden hast. Bist du zufrieden mit deinem Wechsel? Wie hoch ist deine Arbeitsbelastung, sind die Aufstiegschancen gut?

xap

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Antw:Zurück ins Eingangsamt (Zoll)
« Antwort #4 am: 27.03.2025 16:46 »
Wer unter solchen Bedingungen zum Zoll wechselt muss schon hart verzweifelt sein. Die Formulierung besteht in Stellenausschreibungen aber schon länger, mindestens seit 2024.

Grünerhans

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Antw:Zurück ins Eingangsamt (Zoll)
« Antwort #5 am: 27.03.2025 17:06 »
Haha

Simba

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Antw:Zurück ins Eingangsamt (Zoll)
« Antwort #6 am: 27.03.2025 23:15 »
Der Zoll macht das seit 8/2018. 6/2018 wurde noch in A8, teils sogar in A9Z und im gD A9-A11 übernommen!

Ausgleichszulage nur bei Wechsel in den Geltungsbereich des BBesG, das ist korrekt! Also nur für Landes- und Kommunalbeamte.

Für Bundesbeamte nicht lukrativ!

Und ja, das ist kackendreist vom Zoll!

Das Problem war dass der Zoll aus den Überhangbehörden nicht wirklich qualifiziertes, aber hochgejubeltes Personal übernehmen musste!
Das schaffte viel Unfrieden.
Und im Ergebis kauft der Zoll dann Polizisten ein die viel mitbringen und katapultiert diese in A7 oder A9 zurück…

Die Rahmenbedingungen empfinde ich im Vollzug des ZOLL aber gut!