Autor Thema: Höhergruppierunng mit Garantiebeteag  (Read 995 times)

Berlin030

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Höhergruppierunng mit Garantiebeteag
« am: 28.03.2025 00:30 »
Hallo
Ich habe eine komplizierter Frage:
Habe zurzeit E6 Stufe 5 + 57 € garantiebetrag, bekomme jetzt EINE HÖHERGRUPPIERUNNG in E8 und soll die Stufe 3 bekommen mit 73€ garantiebetrag. Ich musste doch 100 € mehr bekommen. Sind es aber nicht.
Wird der alte Garantiebetrag nicht mit errechnet?
Thx für die aufklärung

egotrip

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Antw:Höhergruppierunng mit Garantiebeteag
« Antwort #1 am: 28.03.2025 06:44 »
Das passt doch.
73 Euro Garantiebetrag plus der Gewinn durch die Höhergruppierung sind doch 100 Euro.

Es gibt ja nicht die Höhergruppierung plus 100 Euro Garantiebetrag.


E15TVL

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Antw:Höhergruppierunng mit Garantiebeteag
« Antwort #2 am: 28.03.2025 07:00 »
So ist es.

Das neue Brutto beträgt 3765,52 EUR, das sich aus 3665,52 EUR (E6 S5) + 100 EUR (Garantiebetrag) zusammensetzt. Im § 17 Abs. 4 heißt es ja auch, dass der Garantiebetrag "anstelle des Unterschiedsbetrags" gezahlt wird.

Die 73,38 EUR sind einfach die Differenz zwischen deinem neuen Brutto (3765,52 EUR) und dem regulären Brutto der E8 S3 (3692,14 EUR).


MoinMoin

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Antw:Höhergruppierunng mit Garantiebeteag
« Antwort #3 am: 28.03.2025 07:01 »
Wird der alte Garantiebetrag nicht mit errechnet?
Nein.

Berlin030

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Antw:Höhergruppierunng mit Garantiebeteag
« Antwort #4 am: 28.03.2025 11:09 »
Der alte Garantiebetrag wird nicht mit berechnet. Also verdiene ich auch keine 100 Euro mehr.

Im § 17 Abs 4 heißt es 100 Euro mehr.

Ich habe im Januar ein Gesamtbrutto von 3531 (3474+57) bekommen habe ich 3573 ( 3499+74) bekomme rechnerisch 42€ mehr.
Wie ich aber verstanden habe, zählt der alte Garantiebetrag nicht.
Aber dann verdiene ich doch keine 100 mehr?

cyrix42

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Antw:Höhergruppierunng mit Garantiebeteag
« Antwort #5 am: 28.03.2025 11:27 »
Du musst schon genau lesen. §17 Absatz (4) Satz 2 lautet

Zitat
Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt nach Satz 1 weniger als 100€ in den Entgeltgruppen 2 bis 8 beziehungsweise 180€ in den Entgeltgruppen 9a bis 15, so erhält die/der Beschäftigte während der betreffenden Stufenlaufzeit anstelle des Unterschiedbetrags einen Garantiebetrag von monatlich 100€ (Entgeltgruppen 2 bis 8 ) bzw. 180€ (Entgeltgruppen 9a bis 15)

Hervorhebung durch mich. Dein bisheriger Garantiebetrag wird dabei nicht berücksichtigt. Es werden ausschließlich die Tabellenentgelte deiner bisherigen Entgeltgruppe und Stufe und dem nach der Höhergruppierung miteinander verglichen. Auch bezieht sich der Garantiebetrag nur darauf. (Es wäre also tatsächlich sogar möglich, dass man durch mehrfache Höhergruppierung kurzzeitig sogar durch die zweite Höhergruppierung weniger[!] erhält als nach der ersten. Ein Beispiel wäre die Höhergruppierungskette 8/3->9a/2->9b/2. Nach der ersten Höhergruppierung würde man in Summe aus Garantiebetrag und Tabellenentgelt wie bei stufengleicher Höhergruppierung bei dem der EG 9a/3 ankommen; jedoch bei der zweiten Höhergruppierung aus der EG 9a/2 stufengleich in die EG 9b/2 mit identischem Entgelt gelangen. Hier entfällt dann aber der Garantiebetrag, da dieser auf den Unterschiedsbetrag, der sich bei stufengleicher Höhergruppierung ergeben würde, beschränkt ist; und hier wird ja von EG 9a/2 auf EG 9b/2 stufengleich höhergruppiert… Allerdings könnte man sich hier retten, indem die beiden Höhergruppierungen zu einer zusammengefasst und man direkt aus der EG8/3 in die EG 9b/2 höhergruppiert wird, dann erhielte man nämlich noch den Garantiebetrag von dann sogar vollen 180€.)

(Dein bisheriger Garantiebetrag dürfte weder eine Entgeltgruppenzulage noch eine Besitzstandszulage sein, von der im zweiten Halbsatz, den ich hier aufgrund fehlender Bedeutung für den Sachverhalt weggelassen habe, die Rede ist.)
« Last Edit: 28.03.2025 11:42 von cyrix42 »

Berlin030

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Antw:Höhergruppierunng mit Garantiebeteag
« Antwort #6 am: 28.03.2025 12:03 »
Ist schon eine Frechheit. Was der tv-l sich leistet.
Kurz gesagt, damit es alle verstehen:
Garantiebetrag erlischt, wenn mann eine höhergruppierunng macht.

Danke

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierunng mit Garantiebeteag
« Antwort #7 am: 28.03.2025 12:37 »
Ist schon eine Frechheit. Was der tv-l sich leistet.
Kurz gesagt, damit es alle verstehen:
Garantiebetrag erlischt, wenn mann eine höhergruppierunng macht.

Danke
er erlischt auch, wenn man in der Stufe ansteigt.

Berlin030

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Antw:Höhergruppierunng mit Garantiebeteag
« Antwort #8 am: 28.03.2025 12:44 »
Das war mir klar. Aber mit der höhergruppierung, ist schon der Hammer