In der formellen Bauleitplanung geht es ja vornehmlich um Aufstellungs-, Änderungs-, Billigungs- und Satzungs- / Feststellungsbeschlüsse. Diese müssen in öffentlichen Sitzungen der Gemeindegremien behandelt werden. Das gleiche gilt auch für die Würdigungen der Stellungnahmen und die Beschlussvorlagen. Da diese öffentlich sind und spricht aus meiner Sicht nichts dagegen bereits durch den Bauausschuss / Gemeinde- / Stadtrat behandelte Unterlagen als Arbeitsproben vorzulegen.
Bei uns wird vor formellen Beschlüssen auch oft schon vorab dem Bauausschuss berichtet, damit die Verwaltung formell zur Vorbereitung des Aufstellungsbeschlusses durch den Gemeinderat beauftragt werden kann. Dort sind meist auch Plankonzepte / städtebauliche Entwürfe, die dem Gremium vorgestellt werden und aufgrund des öffentlichen Charakters der Bauauschuss- und Gemeinderatssitzungen selbstverständlich auch als Arbeitsproben verwendet werden können.