Umfrage

Ich habe mich auf eine Stelle beworben, für die ich mich als geeignet einschätze, da ich die Tätigkeit ein Jahr bei einem anderen AG ausgeführt habe. 2 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird die Stelle neu ausgeschrieben, obwohl ich weder eine Ei

Lohnt sich eine erneute Bewerbung?
4 (80%)
Wie soll ich die erneute Stellenausschreibung werten?
1 (20%)

Stimmen insgesamt: 5

Umfrage geschlossen: 27.04.2025 16:41

Autor Thema: erneute Stellenausschreibung ohne Absage oder Einladung  (Read 3439 times)

tarifier

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Ich habe mich auf eine Stelle beworben, für die ich mich als geeignet einschätze, da ich die Tätigkeit ein Jahr bei einem anderen AG ausgeführt habe. 2 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird die Stelle neu ausgeschrieben, obwohl ich weder eine Einladung noch eine Absage erhalten habe. Bei dem nun beworbenen Arbeitgeber habe ich bereits vor rund 2 Jahren für einen längeren Zeitraum gearbeitet, hatte jedoch keine Entwicklungsmöglichkeit erhalten. Wie soll ich die erneute Stellenausschreibung werten? Lohnt sich eine erneute Bewerbung? Was kann ich tun?

Tagelöhner

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Antw:Stellenausschreibung
« Antwort #1 am: 28.03.2025 15:47 »
Wurde der Ausschreibungstext verändert bzw. wurden die Anforderungen angepasst?

Einfach nochmal bewerben, der Aufwand ist doch zu vernachlässigen. Es ist allerdings nicht unwahrscheinlich, dass man dich nicht mehr haben will. Aber am einfachsten findet man das nur durch eine neue Bewerbung raus.

Du könntest auch einfach mal dort nachfragen, und dich dumm stellen ob deine Bewerbung auf die erste Ausschreibung eingegangen ist und bis wann du mit einer Rückmeldung rechnen kannst. Die Reaktion darauf dürfte dann eventuell einiges verraten.

VFA West

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Antw:erneute Stellenausschreibung ohne Absage oder Einladung
« Antwort #2 am: 28.03.2025 18:58 »
Es kann auch sein, dass deine Bewerbung zwar berücksichtigt wird, es aber insgesamt zu wenige gab, weshalb man nun nochmals ausschreibt.

Ich würde dort fragen, ob du dich nochmals bewerben musst oder deine Bewerbung sowieso schon berücksichtigt wird.

tarifier

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Antw:erneute Stellenausschreibung ohne Absage oder Einladung
« Antwort #3 am: 28.03.2025 19:06 »
Erfahrungsgemäß war es bisher so, dass auch bei nur einem/r Bewerber/in, die als geeignet erschienen, die Stelle auch vergeben wurde.
Ja der Ausschreibungstext wurde geringfügig hinsichtlich der gewünschten Erfahrung angepasst, Inhalt ist jedoch der gleiche. Zuvor "jeweils eine mind. 3jährige Berufserfahrung im XY-wesen" jetzt: "nachgewiesene Berufserfahrung - vorzugsweise im Umfang von mind. 3 Jahren im XY-wesen"
Die stelle war davor bereits 2X "offensichtlich" erfolglos mit dem gleichen Text ausgeschrieben. Nun jedoch, meine ich, aufgrund "meiner" Bewerbung angepasst.
Kann das im Sinne der Ungleichbehandlung angegriffen werden?

Tagelöhner

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Antw:erneute Stellenausschreibung ohne Absage oder Einladung
« Antwort #4 am: 28.03.2025 19:36 »
Also wurde der Passus aufgeweicht und du hättest formal die mindestens 3-jährige Berufserfahrung erfüllt? Dann gehe mal schwer davon aus, dass man dich auf der Dienststelle nicht wieder sehen will und deswegen den Bewerberkreis ganz bewusst öffnet, um sich später weniger angreifbar zu machen, weil es eventuell einen Wunschkandidat gibt, der aber die strengere formale Voraussetzung nicht erfüllt hat, aber anderweitig super gepasst hätte.

Ein guter Anwalt kann hier womöglich etwas tun, die Frage ist aber, ob es dann selbst im Falle einer unwahrscheinlichen aber erfolgreichen Durchsetzung, dass Du die Stelle bekommst, überhaupt Sinn ergibt, dass du dort arbeiten willst. Dir wird man nämlich das Leben zur Hölle machen. Mobbing/Bossing und Intrigen sind im ÖD ja keine Seltenheit.

tarifier

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Antw:erneute Stellenausschreibung ohne Absage oder Einladung
« Antwort #5 am: 28.03.2025 22:45 »
Danke für Deine ehrliche Antwort. Ich frage mich nur, warum? Es erklärt sich mir überhaupt nicht plausibel. Vor allem wäre es ein völlig anderer Bereich, als der in welchem ich zuvor dort tätig war. Menschen... oder keine...

clarion

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Antw:erneute Stellenausschreibung ohne Absage oder Einladung
« Antwort #6 am: 29.03.2025 07:40 »
Ich würde anrufen und nachfragen und auch betonen,  dass Du Deine Bewerbung aufrecht erhältst.

SchokoDieter

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Antw:erneute Stellenausschreibung ohne Absage oder Einladung
« Antwort #7 am: 29.03.2025 08:59 »
Danke für Deine ehrliche Antwort. Ich frage mich nur, warum? Es erklärt sich mir überhaupt nicht plausibel. Vor allem wäre es ein völlig anderer Bereich, als der in welchem ich zuvor dort tätig war. Menschen... oder keine...

Wenn du erfahren möchtest warum, dann bleibt dir nur der Weg den Kontakt zu suchen und ins Gespräch zu gehen.

DerSehende

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Antw:erneute Stellenausschreibung ohne Absage oder Einladung
« Antwort #8 am: 30.03.2025 15:32 »
Ich habe mich auf eine Stelle beworben, für die ich mich als geeignet einschätze, da ich die Tätigkeit ein Jahr bei einem anderen AG ausgeführt habe. 2 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird die Stelle neu ausgeschrieben, obwohl ich weder eine Einladung noch eine Absage erhalten habe. Bei dem nun beworbenen Arbeitgeber habe ich bereits vor rund 2 Jahren für einen längeren Zeitraum gearbeitet, hatte jedoch keine Entwicklungsmöglichkeit erhalten. Wie soll ich die erneute Stellenausschreibung werten? Lohnt sich eine erneute Bewerbung? Was kann ich tun?

Einfach nachfragen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass du in Augen des AG nicht geeignet bist, ist jedoch hoch.
Absagen erfolgen oft erst ganz am Ende des Besetzungscerfahrens.

VFA West

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Antw:erneute Stellenausschreibung ohne Absage oder Einladung
« Antwort #9 am: 30.03.2025 23:40 »
Hast du denn 3 Jahre Berufserfahrung in dem Bereich oder nur 1 Jahr?

Ggf. wurde die Ausschreibung ja sogar nur für dich nochmals geändert, da du die Voraussetzungen laut der ersten Ausschreibung gar nicht erfüllt hast?

Falls du aber 3 Jahre Berufserfahrung hast, dann sieht es tatsächlich so aus, als würde man dich nicht unbedingt nochmals einstellen wollen. Hatte beim ersten Mal ganz überlesen, dass du dort bereits einmal gearbeitet hattest. Mach dir nichts draus!

Schokokeks

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Antw:erneute Stellenausschreibung ohne Absage oder Einladung
« Antwort #10 am: 31.03.2025 07:45 »
... bereits vor rund 2 Jahren für einen längeren Zeitraum gearbeitet...

Was soll das denn für ein "längerer" Zeitraum sein, wenn Du diese Tätigkeit 1 Jahr (augenscheinlich nach besagtem Zeitraum) bei einem anderen AG ausgeführt hast?

...hatte jedoch keine Entwicklungsmöglichkeit erhalten...

In welcher Art und Weise hast Du den potentiellen AG verlassen? Evtl. bringt dies Licht in folgende Aussage:

... Es erklärt sich mir überhaupt nicht plausibel....

Die eigene Wahrnehmung differiert öfter mal zu der des Gegenüber, daher kann man eine einseitige Schilderung nur schwer vollends beurteilen.
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

Thomber

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Antw:erneute Stellenausschreibung ohne Absage oder Einladung
« Antwort #11 am: 31.03.2025 07:53 »
Wenn ich mir diese "Abstimmung" hier ansehe......  Nee, nicht erneut bewerben bitte!

tarifier

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Antw:erneute Stellenausschreibung ohne Absage oder Einladung
« Antwort #12 am: 31.03.2025 16:25 »
Ich habe den früheren AG (bei dem ich ca. 7 Jahre gearbeitet habe) mit einem Aufhebungsvertrag verlassen, da die entsprechende Kündigungsfrist zu lang war. Wenn man sich gern weiterentwickeln möchte und keine Chance bekommt, trotz mehrfacher Bewerbungen und Anfragen, ist es doch schlusslogisch, dass man sich anderweitig umsieht. In dem anschließenden Zeitraum von einem Jahr habe ich  eine andere Tätigkeit bei einem anderen AG, aber genau dieselbe auf welche ich mich jetzt beworben habe, ausgeübt (anderes Amt). Insgesamt habe ich für den geforderten Bereich Erfahrung von knapp 10 Jahren.
Aus meiner Sicht habe ich das Unternehmen aus den o.g. sachlichen Gründen verlassen. Gibt es da Menschen, welche sich deshalb persönlich angegriffen fühlen könnten?
Ist das üblich, dass man "sich weiterentickelte Mitarbeiter/ Fach-Sachbearbeiter" nicht wieder aufnimmt, weil man das Unternehmen einmal verlassen hat?
« Last Edit: 31.03.2025 16:33 von tarifier »

VFA West

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Antw:erneute Stellenausschreibung ohne Absage oder Einladung
« Antwort #13 am: 31.03.2025 16:31 »
Kommt immer darauf an, wie man gegangen ist. Bei mir ist es so, dass alle meine ehemaligen Stellen mir regelmäßig die Rückkehr anbieten, welche ich bisher jedes Mal dankend ablehne.

Vielleicht hättest du dich vor deiner Bewerbung telefonisch oder persönlich melden und so schonmal im Voraus ein bisschen vorfühlen sollen.

Wie auch immer, mach dir nichts draus. Wenn sie dich nicht mehr haben wollen, dann sind sie es eben selbst schuld.

MoinMoin

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Antw:erneute Stellenausschreibung ohne Absage oder Einladung
« Antwort #14 am: 01.04.2025 07:52 »
Aus meiner Sicht habe ich das Unternehmen aus den o.g. sachlichen Gründen verlassen. Gibt es da Menschen, welche sich deshalb persönlich angegriffen fühlen könnten?
Natürlich gibt es solche unprofessionellen Menschen. Auf allen Ebenen bis in zu Präsidenten von größeren Ländern
Zitat
Ist das üblich, dass man "sich weiterentickelte Mitarbeiter/ Fach-Sachbearbeiter" nicht wieder aufnimmt, weil man das Unternehmen einmal verlassen hat?
Ja, natürlich gibt es das: Einmal wegen dumpfbacken die es persönlich genommen haben und zum anderen, weil man sachlich feststellt, dass man nicht ins Team passt.

Mir ist es nie passiert hab dreimal einen AG mit Auflösungsvertrag verlassen und bin einmal zurückgekehrt und bei den anderen beiden wäre es auch möglich gewesen, hat sich nur nicht ergeben.


Also auch von mir der Tipp:
Einfach mal miteinander reden!