Autor Thema: Unkündbarkeit im ÖD  (Read 3467 times)

chris007

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Unkündbarkeit im ÖD
« am: 29.03.2025 00:37 »
Hallo,
Aufgrund der Schlichtung bin ich auf folgendes gestoßen "Für die Beschäftigten des Bundes werden bisher unterschiedliche Arbeitsbedingungen in den Tarifgebieten Ost und West angeglichen."

Meine Fragen dazu wären.
Warum ist das so ein wichtiger Punkt das man den verhandelt? Warum nicht lieber über Altersteilzeit reden? Was macht diese Unkündbarkeit so wichtig?

Umlauf

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Antw:Unkündbarkeit im ÖD
« Antwort #1 am: 29.03.2025 01:59 »
Altersteilzeit hätte es wahrscheinlich gegeben. Dann wäre die Prozentuale Erhöhung etwas 1% gewesen.
So war es hinter der Verhandlungstüren vor 2 Jahren.

Die Änderung des Kündigungsschutzes im Osten ist dagegen ein Fingerschnipp.

heike2106

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Antw:Unkündbarkeit im ÖD
« Antwort #2 am: 29.03.2025 06:39 »
Es steht dort nicht, das sie den Kündigungsschutz meinen. Glaube ich auch nicht, da hier nur von Bund die Rede ist und die kommunalen Angestellten im Osten haben auch keinen Kündigungsschutz. Was ist beim Bund sonst noch unterschiedlich zwischen Ost/West?

Umlauf

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Antw:Unkündbarkeit im ÖD
« Antwort #3 am: 29.03.2025 10:40 »
Es steht dort nicht, das sie den Kündigungsschutz meinen. Glaube ich auch nicht, da hier nur von Bund die Rede ist und die kommunalen Angestellten im Osten haben auch keinen Kündigungsschutz. Was ist beim Bund sonst noch unterschiedlich zwischen Ost/West?

Beim Bund nichts anderes. Ist genau ein Paragraf im Vertrag, wo es eine „Abweichung Ost“ gibt.
Dürfte bei den Kommunen mittlerweile nicht anders sein, so seit ca. Jahren.

chris007

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Antw:Unkündbarkeit im ÖD
« Antwort #4 am: 29.03.2025 21:52 »
Was sind denn die Vorteile der Unkündbarkeit? Habe mal etwas gegoogelt und so richtig werde ich nicht schlau daraus. Man kann doch trotzdem gekündigt werden wenn man mehr als 30 Tage krank im Jahr ist, oder wenn die Planstelle wegfällt. Also ist diese Unkündbarkeit doch echt nicht der Rede wert?

Tagelöhner

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Antw:Unkündbarkeit im ÖD
« Antwort #5 am: 30.03.2025 08:44 »
Die sogenannte tarifliche "Unkündbarkeit" ist einfach ein erweiterter Kündigungsschutz, der nach meinem Kenntnisstand eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung ausschließt. Damit ist ein Wegfall einer "Planstelle" sicherlich kein Kündigungsgrund und im Öffentlichen Dienst dürften regelmäßig auch 30 Krankheitstage pro Jahr für eine ordentliche personenbedingte Kündigung nicht ausreichen. Außer man liefert dem Arbeitgeber die entsprechende Munition und hat dort fähige Leute, die gewillt sind eine Kündigung mit allen Raffinessen durchzuziehen.
« Last Edit: 30.03.2025 08:52 von Tagelöhner »

willibald

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Antw:Unkündbarkeit im ÖD
« Antwort #6 am: 01.04.2025 10:57 »
Der Kündigungsschutz hat ja verschiedene Voraussetzungen. Neben der Tätigkeit von 15 Jahren beim selben Arbeitgeber ist es ja auch das Alter (Ü40) und das Tarifgebiet West. Und genau das ist ungerecht, eine Angleichung im Osten nur fair.
Eine ordentliche Kündigung im Krankheitsfall ist mit dem Kündigungsschutz schon eine erhebliche Hürde...zur Veranschaulichung mal hier nachlesen:

[https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/fachmagazin/fachartikel/gravierende-fehlzeiten-kuendigungsschutz-gem-ss-34-abs-2-tvoed-vka.html][/url]

brian

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Antw:Unkündbarkeit im ÖD
« Antwort #7 am: 03.04.2025 09:41 »
Was sind denn die Vorteile der Unkündbarkeit? Habe mal etwas gegoogelt und so richtig werde ich nicht schlau daraus. Man kann doch trotzdem gekündigt werden wenn man mehr als 30 Tage krank im Jahr ist, oder wenn die Planstelle wegfällt. Also ist diese Unkündbarkeit doch echt nicht der Rede wert?

Planstellen sind irrelevant bei Tarifbeschäftigten. Ob mit oder  ohne Kündigungsschutz.

MoinMoin

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Antw:Unkündbarkeit im ÖD
« Antwort #8 am: 03.04.2025 09:55 »
Was sind denn die Vorteile der Unkündbarkeit? Habe mal etwas gegoogelt und so richtig werde ich nicht schlau daraus. Man kann doch trotzdem gekündigt werden wenn man mehr als 30 Tage krank im Jahr ist, oder wenn die Planstelle wegfällt. Also ist diese Unkündbarkeit doch echt nicht der Rede wert?

Planstellen sind irrelevant bei Tarifbeschäftigten. Ob mit oder  ohne Kündigungsschutz.
Ersetze Planstelle durch Tätigkeiten die wegfallen und da ist es nicht mehr möglich den Menschen per betriebsbedingte Kündigung los zu werden.
Also der Koch aus der Kantine der in diese "Unkündbarkeit" fällt, den wirst du da halt nicht so einfach los, wenn die Kantine geschlossen wird.