Die sogenannte tarifliche "Unkündbarkeit" ist einfach ein erweiterter Kündigungsschutz, der nach meinem Kenntnisstand eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung ausschließt. Damit ist ein Wegfall einer "Planstelle" sicherlich kein Kündigungsgrund und im Öffentlichen Dienst dürften regelmäßig auch 30 Krankheitstage pro Jahr für eine ordentliche personenbedingte Kündigung nicht ausreichen. Außer man liefert dem Arbeitgeber die entsprechende Munition und hat dort fähige Leute, die gewillt sind eine Kündigung mit allen Raffinessen durchzuziehen.