Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Unkündbarkeit im ÖD
chris007:
Hallo,
Aufgrund der Schlichtung bin ich auf folgendes gestoßen "Für die Beschäftigten des Bundes werden bisher unterschiedliche Arbeitsbedingungen in den Tarifgebieten Ost und West angeglichen."
Meine Fragen dazu wären.
Warum ist das so ein wichtiger Punkt das man den verhandelt? Warum nicht lieber über Altersteilzeit reden? Was macht diese Unkündbarkeit so wichtig?
Umlauf:
Altersteilzeit hätte es wahrscheinlich gegeben. Dann wäre die Prozentuale Erhöhung etwas 1% gewesen.
So war es hinter der Verhandlungstüren vor 2 Jahren.
Die Änderung des Kündigungsschutzes im Osten ist dagegen ein Fingerschnipp.
heike2106:
Es steht dort nicht, das sie den Kündigungsschutz meinen. Glaube ich auch nicht, da hier nur von Bund die Rede ist und die kommunalen Angestellten im Osten haben auch keinen Kündigungsschutz. Was ist beim Bund sonst noch unterschiedlich zwischen Ost/West?
Umlauf:
--- Zitat von: heike2106 am 29.03.2025 06:39 ---Es steht dort nicht, das sie den Kündigungsschutz meinen. Glaube ich auch nicht, da hier nur von Bund die Rede ist und die kommunalen Angestellten im Osten haben auch keinen Kündigungsschutz. Was ist beim Bund sonst noch unterschiedlich zwischen Ost/West?
--- End quote ---
Beim Bund nichts anderes. Ist genau ein Paragraf im Vertrag, wo es eine „Abweichung Ost“ gibt.
Dürfte bei den Kommunen mittlerweile nicht anders sein, so seit ca. Jahren.
chris007:
Was sind denn die Vorteile der Unkündbarkeit? Habe mal etwas gegoogelt und so richtig werde ich nicht schlau daraus. Man kann doch trotzdem gekündigt werden wenn man mehr als 30 Tage krank im Jahr ist, oder wenn die Planstelle wegfällt. Also ist diese Unkündbarkeit doch echt nicht der Rede wert?
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