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Unkündbarkeit im ÖD
Tagelöhner:
Die sogenannte tarifliche "Unkündbarkeit" ist einfach ein erweiterter Kündigungsschutz, der nach meinem Kenntnisstand eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung ausschließt. Damit ist ein Wegfall einer "Planstelle" sicherlich kein Kündigungsgrund und im Öffentlichen Dienst dürften regelmäßig auch 30 Krankheitstage pro Jahr für eine ordentliche personenbedingte Kündigung nicht ausreichen. Außer man liefert dem Arbeitgeber die entsprechende Munition und hat dort fähige Leute, die gewillt sind eine Kündigung mit allen Raffinessen durchzuziehen.
willibald:
Der Kündigungsschutz hat ja verschiedene Voraussetzungen. Neben der Tätigkeit von 15 Jahren beim selben Arbeitgeber ist es ja auch das Alter (Ü40) und das Tarifgebiet West. Und genau das ist ungerecht, eine Angleichung im Osten nur fair.
Eine ordentliche Kündigung im Krankheitsfall ist mit dem Kündigungsschutz schon eine erhebliche Hürde...zur Veranschaulichung mal hier nachlesen:
[https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/fachmagazin/fachartikel/gravierende-fehlzeiten-kuendigungsschutz-gem-ss-34-abs-2-tvoed-vka.html][/url]
brian:
--- Zitat von: chris007 am 29.03.2025 21:52 ---Was sind denn die Vorteile der Unkündbarkeit? Habe mal etwas gegoogelt und so richtig werde ich nicht schlau daraus. Man kann doch trotzdem gekündigt werden wenn man mehr als 30 Tage krank im Jahr ist, oder wenn die Planstelle wegfällt. Also ist diese Unkündbarkeit doch echt nicht der Rede wert?
--- End quote ---
Planstellen sind irrelevant bei Tarifbeschäftigten. Ob mit oder ohne Kündigungsschutz.
MoinMoin:
--- Zitat von: brian am 03.04.2025 09:41 ---
--- Zitat von: chris007 am 29.03.2025 21:52 ---Was sind denn die Vorteile der Unkündbarkeit? Habe mal etwas gegoogelt und so richtig werde ich nicht schlau daraus. Man kann doch trotzdem gekündigt werden wenn man mehr als 30 Tage krank im Jahr ist, oder wenn die Planstelle wegfällt. Also ist diese Unkündbarkeit doch echt nicht der Rede wert?
--- End quote ---
Planstellen sind irrelevant bei Tarifbeschäftigten. Ob mit oder ohne Kündigungsschutz.
--- End quote ---
Ersetze Planstelle durch Tätigkeiten die wegfallen und da ist es nicht mehr möglich den Menschen per betriebsbedingte Kündigung los zu werden.
Also der Koch aus der Kantine der in diese "Unkündbarkeit" fällt, den wirst du da halt nicht so einfach los, wenn die Kantine geschlossen wird.
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