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Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit

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taube24:
Hallo miteinander,

ich wollte schon länger in Teilzeit gehen. Aktuell arbeite ich 5 Tage mit 39 Std. Vollzeit und würde gerne auf entweder 4 volle Tage zu gleicher Tages-Sollzeit wechseln oder in 5 Tage mit geringerer Stundenzahl.

Man begrüßt meine Teilzeitabsicht. Allerdings wurde mein Antrag ab 1.4. nicht genehmigt. Grund ist, dass ich zum Übergang 0 Überstunden haben muss und auch der Urlaub zu dem Zeitpunkt auf 0 stehen muss. Also hätte ich in den Monaten Jan./Feb./März die angefallenen 50 Überstunden und 7,5 Urlaubstage abbauen müssen, um dann ab 1.4. neu zu starten. Zu mir sagte man aber vorher, dass dies nicht nötig ist.

Da ich im August drei Wochen Urlaub benötige, ist es immer komplizierter, vorher jetzt alle Urlaubstage zu nehmen und macht alles viel unflexibler.

Ist das so rechtens oder was gibt es noch für Möglichkeiten?

Ich würde ja zb auch 4 volle Tage arbeiten, dann dürften ja die bisher angefallenen Urlaubsttage stundentechnisch dasselbe sein und Überstd. würde ich so abbauen, dass ich zumindest ab 1.7. auf 0 bin.

Danke für Eure Beiträge und ich hoffe, ich bin verständich.

Umlauf:
Da täte mich interessieren, was dein AG als Rechtsgrundlage angibt.
Vermutlich wird er keine finden.

UNameIT:
Ist absolut Schwachsinn.

Der Urlaubsanspruch ändert sich, das ist wahr, aber er darf nicht für dieses Jahr gekürzt werden. Schau mal hier


--- Zitat ---Orientierungssätze
1. In Vollzeit erworbene Urlaubsansprüche sind beim Übergang in ein Teilzeitarbeitsverhältnis nicht an die neue Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit anzupassen, sondern ungekürzt zu gewähren.2. Tarifnormen wie § 26 Abs. 1 Satz 4 TVöD, die eine Anpassung anordnen, sind unwirksam, soweit sie die bereits erworbenen Urlaubstage verringern.

Gericht
Bundesarbeitsgericht vom 10.02.2015
Aktenzeichen
9 AZR 53/14 (F)
--- End quote ---


Auch deine Mehrarbeit wird nicht gekürzt.

Tagelöhner:
Da hat dein AG Willkür walten lassen und möchte dich übervorteilen. Seine Forderung kann er sicherlich wünschen und auf dein Mitwirken hoffen, aber nicht als Voraussetzung für eine Zustimmung zum Teilzeitbegehren anführen.

BAT:
Völliger Unfug vom Arbeitgeber.

Was steht in Eurer Dienstvereinbarung zu Tagen an Zeitausgleich? Habt Ihr Gleitzeit?

Du könntest also auf z.B. 32 Stunden runten, machst das in fünf Tagen mit 7,5 Stunden von Mo-Do und Freitags zwei Stunden. Dann kannst den Freitag zur Not 20 Mal im Jahr auf Stunden frei nehmen und hast den Urlaubsanspruch einer Fünf-Tage-Woche.

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