Autor Thema: Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit  (Read 3543 times)

MoinMoin

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Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
« Antwort #30 am: 03.04.2025 09:08 »
Damit gibt es also Monetär keine Bevorteilung oder Benachteiligung

Doch, es gibt eine Bevorteilung.

Stell dir vor, du bist dieses Jahr in Vollzeit und hast noch 15 Urlaubstage übrig (weil du im Februar schon drei Wochen in der Karibik warst). Außerdem planst du, ab Januar 2026 auf 60% Teilzeit in einer Drei-Tage-Woche zu wechseln.

1.) Wenn du die 15 Urlaubstage dieses Jahr nimmst, bekommst du dafür drei weitere Wochen Urlaub, in denen du dein normales Vollzeit-Gehalt bekommst.

2.) Wenn du die 15 Tage hingegen ins nächste Jahr überträgst und erst 2026 nimmst, bekommst du dafür stattdessen fünf Wochen Urlaub, in denen du zunächst mal dein Teilzeit-Gehalt bekommst, also 60% deines Vollzeit-Gehalts.

So weit, so fair.


Aufgrund des BAG-Urteils scheint es jetzt jedoch so zu sein, dass du während der fünf Urlaubswochen unter 2.) nicht Anspruch auf 60%, sondern stattdessen auf 100% deines Vollzeit-Gehalts hast. Du bekommst also mehr Geld, als dir eigentlich zusteht.

Insofern kann ich das Argument von BAT nachvollziehen, dass Arbeitgeber dies unterbinden und dich zwingen, deinen Urlaubsanspruch für 2025 vollständig in diesem Jahr zu nehmen. Somit stehst du am Ende schlechter da als ohne das Urteil..
Nein, du vermischt da etwas.
Die Lohnumrechnung  des BAG-Urteils findet statt, wenn man seine Stunden reduziert bei 5 Tage Woche.

Eine Lohnumrechnung findet hier nicht statt da beide 8 h am Tag arbeiten und jeder Tag gleich viel Wert ist.

Eine Bezahlung des Urlaubstage nach VZ findet statt, wenn man weiterhin in TZ 5 Tage aber nur 6 h arbeiten würde.
Aber wenn man das so machen "müsste" (auch wenn man nicht die Stunden reduziert) dann sieht die Rechnung wie folgt aus:
Du bekommst für die 15 Tage (5 Wochen in TZ) die du Frei hast nicht dein VZ Monats-Gehalt.
Sondern 15x dein VZ Tagesgehalt anstelle des 15x TZ Gehaltes (wenn es denn reduziert wäre).
Das heißt, dass du in dem Monat, den du komplett Urlaub hast bekommst du eben nicht dein volles TZ Gehalt und auch nicht dein volles VZ Gehalt.
Nehmen wir einfach mal den 4 Wochen Monat du machst 4 Wochen Urlaub auf 60% TZ bekommst und bekommst das als Lohnfortzahlung.
Jetzt nimmst du aber deine VZ Urlaubstage dafür (12 Stück an der Zahl anstelle der 18 die du in VZ dafür nehmen müsstest), die auch VZ entlohnt werden müssen (so das Urteil)
Bei EG8 3834 VZ Lohn und 2300 (60%) TZ Lohn im Monat
der TZ macht den Monat frei 12 Tage (bei dem 28 Tage Monat Februar) bekommt 2300€ Lohn

Wenn er diese Tage aus einer VZ erworben hat: müssen die Tage umgerechnet werden also 12x VZ Tageslohn = 12x 176,36 (§24 Abs 3) = 2116€
oh shit wäre ja weniger also alles fein und fair und keinerlei Benachteiligung.
(logisch die Wochenarbeitszeit wird ja auch aus Monatslohn geteilt durch 4,348 errechnet und man braucht in der Regel ~13 Tage für einen Monat frei als TZ und dann kommt man auch auf sein Monatslohn)



BVerfGBeliever

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Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
« Antwort #31 am: 03.04.2025 10:14 »
OK, wenn man in meinem zweiten Beispiel nur für neun der fünfzehn Urlaubstage Vollzeit-Gehalt erhält, dann passt es natürlich.


ABER dann gibt es dennoch eine Bevorteilung an anderer Stelle:

1.) Wenn jemand seine tägliche Arbeitszeit von 100% auf 80% reduziert, bekommt er trotzdem 100% Gehalt auf seine mitgenommenen Urlaubstage aus der Vollzeit-Phase, die er in Teilzeit nimmt, siehe https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-486-17/

2.) Wenn er anschließend seine Arbeitszeit wieder von 80% auf 100% erhöht, bekommt er lustigerweise ebenfalls 100% Gehalt auf seine mitgenommenen Urlaubstage aus der Teilzeit-Phase, die er in Vollzeit nimmt, siehe https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-349-18/

Du wirst mir ja wohl zustimmen, dass Punkt 2.) definitiv eine Bevorteilung darstellt.

MoinMoin

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Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
« Antwort #32 am: 03.04.2025 13:28 »
OK, wenn man in meinem zweiten Beispiel nur für neun der fünfzehn Urlaubstage Vollzeit-Gehalt erhält, dann passt es natürlich.
Nicht ganz, du bekommst für jeden der 15 Vollzeiturlaubstage auch dein Vollzeitgehalt bezahlt, so wie der TZ auch eben den 8h Tag als 8h Tag vergütet bekommt.
Kannst aber daraus mehr freie Wochen generieren.

Oder noch besser gesagt: Wenn ich als VZ meine 30 Tage Urlaub mit in eine 20% (also 1 Tag die Woche) TZ mitnehme, dann kann ich damit auch 30 Wochen freimachen. Bekommen dadurch aber nicht mehr Geld. Sondern pro Urlaubstag die 176€, so wie die TZ Kraft.  8)

Zitat
ABER dann gibt es dennoch eine Bevorteilung an anderer Stelle:

1.) Wenn jemand seine tägliche Arbeitszeit von 100% auf 80% reduziert, bekommt er trotzdem 100% Gehalt auf seine mitgenommenen Urlaubstage aus der Vollzeit-Phase, die er in Teilzeit nimmt, siehe https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-486-17/

2.) Wenn er anschließend seine Arbeitszeit wieder von 80% auf 100% erhöht, bekommt er lustigerweise ebenfalls 100% Gehalt auf seine mitgenommenen Urlaubstage aus der Teilzeit-Phase, die er in Vollzeit nimmt, siehe https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-349-18/

Du wirst mir ja wohl zustimmen, dass Punkt 2.) definitiv eine Bevorteilung darstellt.
Ja, da ist eine Benachteiligung des AGs, dass er hier nicht kürzen darf und damit der Urlaubstag höher entlohnt wird. Hat er halt so tariflich festgelegt, also eine selbstgewählte Benachteiigung.  8)

Eine weitere "Benachteiligung"  ist, dass wenn man aus einer TZ mit reduzierte Tageszahl Resturlaub mit nimmt (3 Tage aus der 3 Tages TZ also eine Woche Urlaub), dann wird dies nicht aufgestockt und man hat in VZ (5 Tage Woche) weiterhin nur 3 Tage Urlaub und damit nur noch 60% der Woche Urlaub.
 ::)  EuGH Urteil vom 11.11.2015 (C-219/14)