Damit gibt es also Monetär keine Bevorteilung oder Benachteiligung
Doch, es gibt eine Bevorteilung.
Stell dir vor, du bist dieses Jahr in Vollzeit und hast noch 15 Urlaubstage übrig (weil du im Februar schon drei Wochen in der Karibik warst). Außerdem planst du, ab Januar 2026 auf 60% Teilzeit in einer Drei-Tage-Woche zu wechseln.
1.) Wenn du die 15 Urlaubstage dieses Jahr nimmst, bekommst du dafür drei weitere Wochen Urlaub, in denen du dein normales Vollzeit-Gehalt bekommst.
2.) Wenn du die 15 Tage hingegen ins nächste Jahr überträgst und erst 2026 nimmst, bekommst du dafür stattdessen fünf Wochen Urlaub, in denen du zunächst mal dein Teilzeit-Gehalt bekommst, also 60% deines Vollzeit-Gehalts.
So weit, so fair.
Aufgrund des BAG-Urteils scheint es jetzt jedoch so zu sein, dass du während der fünf Urlaubswochen unter 2.) nicht Anspruch auf 60%, sondern stattdessen auf 100% deines Vollzeit-Gehalts hast. Du bekommst also mehr Geld, als dir eigentlich zusteht.
Insofern kann ich das Argument von BAT nachvollziehen, dass Arbeitgeber dies unterbinden und dich zwingen, deinen Urlaubsanspruch für 2025 vollständig in diesem Jahr zu nehmen. Somit stehst du am Ende schlechter da als ohne das Urteil..
Nein, du vermischt da etwas.
Die Lohnumrechnung des BAG-Urteils findet statt, wenn man seine Stunden reduziert bei 5 Tage Woche.
Eine Lohnumrechnung findet hier nicht statt da beide 8 h am Tag arbeiten und jeder Tag gleich viel Wert ist.
Eine Bezahlung des Urlaubstage nach VZ findet statt, wenn man weiterhin in TZ 5 Tage aber nur 6 h arbeiten würde.
Aber wenn man das so machen "müsste" (auch wenn man nicht die Stunden reduziert) dann sieht die Rechnung wie folgt aus:
Du bekommst für die 15 Tage (5 Wochen in TZ) die du Frei hast nicht dein VZ Monats-Gehalt.
Sondern 15x dein VZ Tagesgehalt anstelle des 15x TZ Gehaltes (wenn es denn reduziert wäre).
Das heißt, dass du in dem Monat, den du komplett Urlaub hast bekommst du eben nicht dein volles TZ Gehalt und auch nicht dein volles VZ Gehalt.
Nehmen wir einfach mal den 4 Wochen Monat du machst 4 Wochen Urlaub auf 60% TZ bekommst und bekommst das als Lohnfortzahlung.
Jetzt nimmst du aber deine VZ Urlaubstage dafür (12 Stück an der Zahl anstelle der 18 die du in VZ dafür nehmen müsstest), die auch VZ entlohnt werden müssen (so das Urteil)
Bei EG8 3834 VZ Lohn und 2300 (60%) TZ Lohn im Monat
der TZ macht den Monat frei 12 Tage (bei dem 28 Tage Monat Februar) bekommt 2300€ Lohn
Wenn er diese Tage aus einer VZ erworben hat: müssen die Tage umgerechnet werden also 12x VZ Tageslohn = 12x 176,36 (§24 Abs 3) = 2116€
oh shit wäre ja weniger also alles fein und fair und keinerlei Benachteiligung.
(logisch die Wochenarbeitszeit wird ja auch aus Monatslohn geteilt durch 4,348 errechnet und man braucht in der Regel ~13 Tage für einen Monat frei als TZ und dann kommt man auch auf sein Monatslohn)