Damit gibt es also Monetär keine Bevorteilung oder Benachteiligung
Doch, es gibt eine Bevorteilung.
Stell dir vor, du bist dieses Jahr in Vollzeit und hast noch 15 Urlaubstage übrig (weil du im Februar schon drei Wochen in der Karibik warst). Außerdem planst du, ab Januar 2026 auf 60% Teilzeit in einer Drei-Tage-Woche zu wechseln.
1.) Wenn du die 15 Urlaubstage dieses Jahr nimmst, bekommst du dafür
drei weitere Wochen Urlaub, in denen du dein normales Vollzeit-Gehalt bekommst.
2.) Wenn du die 15 Tage hingegen ins nächste Jahr überträgst und erst 2026 nimmst, bekommst du dafür stattdessen
fünf Wochen Urlaub, in denen du zunächst mal dein Teilzeit-Gehalt bekommst, also 60% deines Vollzeit-Gehalts.
So weit, so fair.
Aufgrund des BAG-Urteils scheint es jetzt jedoch so zu sein, dass du während der fünf Urlaubswochen unter 2.) nicht Anspruch auf 60%, sondern stattdessen auf 100% deines Vollzeit-Gehalts hast. Du bekommst also mehr Geld, als dir eigentlich zusteht.
Insofern kann ich das Argument von BAT nachvollziehen, dass Arbeitgeber dies unterbinden und dich zwingen, deinen Urlaubsanspruch für 2025 vollständig in diesem Jahr zu nehmen. Somit stehst du am Ende schlechter da als ohne das Urteil..