Autor Thema: Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit  (Read 3286 times)

MoinMoin

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Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
« Antwort #15 am: 01.04.2025 07:32 »
Und ich würde gern wissen, wie ich weiter verfahren kann?
Verweise auf das TzBfG §8 Absatz 4:
(4) Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen.

Und lass dir erklären, wo die betrieblichen Gründe zu finden sind.

BAT

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Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
« Antwort #16 am: 01.04.2025 19:05 »

Der Arbeitgeber hat danach das Arbeitsentgelt fortzuzahlen, das dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zusteht. Diesem Prinzip kann nur gerecht werden, wenn der während der Vollzeittätigkeit genommene Urlaub auch mit Vollzeitvergütung bezahlt wird.[/i]

Mmmh, ich halte das für Unfug. Entstandene Urlaubstage haben doch ständig durch Tariferhöhung, Stufengewinn und Höhergruppierungen andere Wertigkeiten.

MoinMoin

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Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
« Antwort #17 am: 01.04.2025 22:12 »

Der Arbeitgeber hat danach das Arbeitsentgelt fortzuzahlen, das dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zusteht. Diesem Prinzip kann nur gerecht werden, wenn der während der Vollzeittätigkeit genommene Urlaub auch mit Vollzeitvergütung bezahlt wird.[/i]

Mmmh, ich halte das für Unfug. Entstandene Urlaubstage haben doch ständig durch Tariferhöhung, Stufengewinn und Höhergruppierungen andere Wertigkeiten.
Tja, du nennst es Unfug und andere nennen es Vollzeit Urlaub ist mit Vollzeitlohn zu bezahlen.

Ob es mit dem Vollzeitlohn beim entstehen oder mit dem Vollzeitlohn beim nehmen gezahlt werden muss, ist gerichtlich mW noch nicht abschließend geklärt, man geht aber davon aus mit dem Vollzeitlohn beim nehmen.

2strong

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Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
« Antwort #18 am: 01.04.2025 23:57 »
Hallo miteinander,

ich wollte schon länger in Teilzeit gehen. Aktuell arbeite ich 5 Tage mit 39 Std. Vollzeit und würde gerne auf entweder 4 volle Tage zu gleicher Tages-Sollzeit wechseln oder in 5 Tage mit geringerer Stundenzahl.

Man begrüßt meine Teilzeitabsicht. Allerdings wurde mein Antrag ab 1.4. nicht genehmigt. Grund ist, dass ich zum Übergang 0 Überstunden haben muss und auch der Urlaub zu dem Zeitpunkt auf 0 stehen muss. Also hätte ich in den Monaten Jan./Feb./März die angefallenen 50 Überstunden und 7,5 Urlaubstage abbauen müssen, um dann ab 1.4. neu zu starten. Zu mir sagte man aber vorher, dass dies nicht nötig ist.

Da ich im August drei Wochen Urlaub benötige, ist es immer komplizierter, vorher jetzt alle Urlaubstage zu nehmen und macht alles viel unflexibler.

Ist das so rechtens oder was gibt es noch für Möglichkeiten?

Ich würde ja zb auch 4 volle Tage arbeiten, dann dürften ja die bisher angefallenen Urlaubsttage stundentechnisch dasselbe sein und Überstd. würde ich so abbauen, dass ich zumindest ab 1.7. auf 0 bin.

Danke für Eure Beiträge und ich hoffe, ich bin verständich.
In meinen Augen liegt das Problem bei der Notwendigkeit, Deinen Urlaubsanspruch abschnittsweise zu berechnen. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Anzahl der freien Tage als auch - und das ist vorliegend wohl die Krux - hinsichtlich des Vergütungsanspruchs.

Aufgrund der Reduzierung von einer fünd-Tage-Woche auf eine vier-Tage-Woche reduziert sich einerseits die Anzahl an Urlaubstagen, die Dir zusteht. Das ist an und für sich eher unproblematisch. Gleichzeitig reduziert sich für Tage, an denen Du Urlaub nimmst, auch Deine "Lohnfortzahlung". Allerdings nur für solche Urlaubstage (und Gleitzeitstunden), die während der Teilzeitphase erarbeitet wurden. Alter Urlaub aus Deiner Zeit in Vollzeit, ist auch voll zu bezahlen. Diese Zeiten jedoch auseianderzuhalten, kann Arbeitgebern technisch Schwierigkeiten bereiten. Manche Personalsoftware kann das nicht abbilden. Daher wird oft verlangt, alten Urlaub etc. vor der Teilzeitphase abzubauen (ebenso bei Aufstockung). Einen Rechtsanspruch darauf hat der AG meines Wissens zwar nicht, aber wenn Du keinen Anspeuch auf Reduzierung hast, bist Du halt auf seinen good will angewiesen.

BVerfGBeliever

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Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
« Antwort #19 am: 02.04.2025 14:45 »
Mmmh, ich halte das für Unfug.

Ich bin kein Teilzeit-Experte, aber ist es nicht so, dass man z.B. bei einer Reduzierung auf 50% während der Teilzeit-Phase nur 15 statt 30 Urlaubstage pro Jahr bekommt, aber im Gegenzug für jeden freien Tag auch nur einen halben Urlaubstag nehmen muss (so dass man als Ergebnis ebenfalls auf 30 freie Tage im Jahr kommt)?

Somit müsste man also für jeden Urlaubstag, den man aus der Vollzeit-Phase mit in die Teilzeit-Phase nimmt, zwei Tage in der Teilzeit-Phase frei nehmen können, oder? Das wäre in meinen Augen auch logisch, schließlich wurde der entsprechende Urlaubsanspruch ja auch in der Vollzeit-Phase (mit "doppeltem" Gehalt) erarbeitet.


Wenn es jetzt jedoch darüber hinaus zusätzlich auch noch einen Eurobetrag als Zuschlag für diese Tage gibt, erscheint es auch mir in der Tat ein wenig unlogisch. Aber hey, ich bin der Letzte, der sich über eine arbeitnehmerfreundliche Regelung beschwert..  :)

UNameIT

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Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
« Antwort #20 am: 02.04.2025 14:51 »
Mmmh, ich halte das für Unfug.

Ich bin kein Teilzeit-Experte, aber ist es nicht so, dass man z.B. bei einer Reduzierung auf 50% während der Teilzeit-Phase nur 15 statt 30 Urlaubstage pro Jahr bekommt, aber im Gegenzug für jeden freien Tag auch nur einen halben Urlaubstag nehmen muss (so dass man als Ergebnis ebenfalls auf 30 freie Tage im Jahr kommt)?

Somit müsste man also für jeden Urlaubstag, den man aus der Vollzeit-Phase mit in die Teilzeit-Phase nimmt, zwei Tage in der Teilzeit-Phase frei nehmen können, oder? Das wäre in meinen Augen auch logisch, schließlich wurde der entsprechende Urlaubsanspruch ja auch in der Vollzeit-Phase (mit "doppeltem" Gehalt) erarbeitet.


Wenn es jetzt jedoch darüber hinaus zusätzlich auch noch einen Eurobetrag als Zuschlag für diese Tage gibt, erscheint es auch mir in der Tat ein wenig unlogisch. Aber hey, ich bin der Letzte, der sich über eine arbeitnehmerfreundliche Regelung beschwert..  :)

Nicht ganz.

Der Urlaub berechnet sich so, das man insgesamt 6Wochen Urlaub hat. D.h. bei 5-Tage Woche 30Tage. Da ist es auch egal, wieviel Stunden man pro Tag arbeitet ,ob 8 oder 5.  Dies rechnet sich auch bei 4-Tage Woche , 3- TageWoche so. D.h. bei 4 Tagen 24Tage Urlaub. Bei 3 Tagen 18 usw.Es zählt nur die Anzahl der Tage, nicht die Wochenstunden.

BVerfGBeliever

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Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
« Antwort #21 am: 02.04.2025 14:56 »
Danke für die Klarstellung.

Aber das ändert nichts an meinem Argument. Wenn ich z.B. auf Teilzeit mit einer Drei-Tage-Woche wechsele, dann reichen drei Urlaubstage, die ich aus meiner Vollzeit-Phase mitgenommen habe, für eine ganze freie Woche, oder?

MoinMoin

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Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
« Antwort #22 am: 02.04.2025 15:55 »
Danke für die Klarstellung.

Aber das ändert nichts an meinem Argument. Wenn ich z.B. auf Teilzeit mit einer Drei-Tage-Woche wechsele, dann reichen drei Urlaubstage, die ich aus meiner Vollzeit-Phase mitgenommen habe, für eine ganze freie Woche, oder?
Jain, aber bei Beamten ist das ganze nochmals anders geregelt.
Die müssen nämlich die in Vollzeit erarbeiteten Tage nehmen, da diese ansonsten "die überschüssigen" dann beim TZ Wechsel verfallen, so dass man nur noch soviel Urlaubstage hat, dass man auf 6 Wochen kommt.

BVerfGBeliever

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Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
« Antwort #23 am: 02.04.2025 16:53 »
Deine Antwort hat nichts mit meinem Argument zu tun.

1.) Wenn ein Angestellter von Vollzeit auf Teilzeit wechselt, bekommt er nach meinem Verständnis für seine mitgenommenen Urlaubstage mehr freie Tage als unter Vollzeit-Bedingungen (z.B. fünf freie Tage für drei mitgenommene Urlaubstage, falls er auf eine Drei-Tage-Woche gewechselt hat).

2.) Wenn er darüber hinaus zusätzlich noch eine Geldzahlung für die mitgenommenen Tage erhält, wird er aus meiner Sicht definitiv bevorteilt, womit ich aber wie erwähnt kein Problem habe.

MoinMoin

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Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
« Antwort #24 am: 02.04.2025 19:40 »
Hast du die Erläuterungen vom verlinktem Text gelesen?
Es geht um die Entgeltfortzahlung.
Wenn ich für mich einen 8h Tag als Urlaub erworben habe, dann bekomme ich auch einen 8h bezahlt, wenn ich Urlaub mache, auch wenn ich nur noch 4 h zu diesem Zeitpunkt arbeite.
und ebenso
Egal ob ich eine 5 oder 3 Tage Woche habe.
Da kommt es nicht auf die Anzahl der Urlaubwochen, die ich frei habe an, sondern es kommt auf die korrekte Lohnfortzahlung des freien Arbeitstages an.
(und der ist bei einer TZ Kraft die 8h arbeitet genauso hoch wie bei einer VZ Kraft die 8h arbeitet, denn der Stunden/Tageslohn ist der selbe)
Das andere ist halt die Frage: Wieviel Urlaubsanspruch in Tagen erwerbe ich (weil man salopp gesagt nur für 6 Wochen Urlaub einen Urlaub erwirtschaftet). Aber der vorher erwirtschaftete Urlaubsanspruch in  8h Tagen verfällt halt nicht, obwohl ich weniger Tage pro Woche arbeite.
Damit gibt es also Monetär keine Bevorteilung oder Benachteiligung
Jetzt verständlicher ? (obwohl mir persönlich da auch immer der Kopp schwirrt)

Gilt aber alles nur für Angestellte. Denn (darum mein Hinweis) die Beamten sind da angearschter, dass sie in der Tat beim Wechsel es glatt ziehen müssen oder Verluste haben.
Sorry, das ich das erwähnte, obwohl es nichts mit deinem Argument zu tun hat, ich denke halt global und für alle und Teile meine Erfahrungen.

BAT

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Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
« Antwort #25 am: 02.04.2025 19:42 »

Tja, du nennst es Unfug und andere nennen es Vollzeit Urlaub ist mit Vollzeitlohn zu bezahlen.


Nö, lateral denken. Nicht weniger Arbeitgeber bestehen seitdem auf Urlaubsnahme im Anspruchszeitraum. Solch Urteile sind entgegen allgemeiner Denke eher Anti-AN - Entscheidungen.

MoinMoin

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Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
« Antwort #26 am: 02.04.2025 20:01 »

Tja, du nennst es Unfug und andere nennen es Vollzeit Urlaub ist mit Vollzeitlohn zu bezahlen.


Nö, lateral denken. Nicht weniger Arbeitgeber bestehen seitdem auf Urlaubsnahme im Anspruchszeitraum. Solch Urteile sind entgegen allgemeiner Denke eher Anti-AN - Entscheidungen.
Nö vollumfänglich denke. Man bekommt das was man vereinbart.

BAT

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Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
« Antwort #27 am: 02.04.2025 20:13 »
Bei mir war es der BAT ;)

BVerfGBeliever

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Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
« Antwort #28 am: 02.04.2025 20:31 »
Damit gibt es also Monetär keine Bevorteilung oder Benachteiligung

Doch, es gibt eine Bevorteilung.

Stell dir vor, du bist dieses Jahr in Vollzeit und hast noch 15 Urlaubstage übrig (weil du im Februar schon drei Wochen in der Karibik warst). Außerdem planst du, ab Januar 2026 auf 60% Teilzeit in einer Drei-Tage-Woche zu wechseln.

1.) Wenn du die 15 Urlaubstage dieses Jahr nimmst, bekommst du dafür drei weitere Wochen Urlaub, in denen du dein normales Vollzeit-Gehalt bekommst.

2.) Wenn du die 15 Tage hingegen ins nächste Jahr überträgst und erst 2026 nimmst, bekommst du dafür stattdessen fünf Wochen Urlaub, in denen du zunächst mal dein Teilzeit-Gehalt bekommst, also 60% deines Vollzeit-Gehalts.

So weit, so fair.


Aufgrund des BAG-Urteils scheint es jetzt jedoch so zu sein, dass du während der fünf Urlaubswochen unter 2.) nicht Anspruch auf 60%, sondern stattdessen auf 100% deines Vollzeit-Gehalts hast. Du bekommst also mehr Geld, als dir eigentlich zusteht.

Insofern kann ich das Argument von BAT nachvollziehen, dass Arbeitgeber dies unterbinden und dich zwingen, deinen Urlaubsanspruch für 2025 vollständig in diesem Jahr zu nehmen. Somit stehst du am Ende schlechter da als ohne das Urteil..

UNameIT

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Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
« Antwort #29 am: 03.04.2025 02:24 »
Damit gibt es also Monetär keine Bevorteilung oder Benachteiligung

Doch, es gibt eine Bevorteilung.

Stell dir vor, du bist dieses Jahr in Vollzeit und hast noch 15 Urlaubstage übrig (weil du im Februar schon drei Wochen in der Karibik warst). Außerdem planst du, ab Januar 2026 auf 60% Teilzeit in einer Drei-Tage-Woche zu wechseln.

1.) Wenn du die 15 Urlaubstage dieses Jahr nimmst, bekommst du dafür drei weitere Wochen Urlaub, in denen du dein normales Vollzeit-Gehalt bekommst.

2.) Wenn du die 15 Tage hingegen ins nächste Jahr überträgst und erst 2026 nimmst, bekommst du dafür stattdessen fünf Wochen Urlaub, in denen du zunächst mal dein Teilzeit-Gehalt bekommst, also 60% deines Vollzeit-Gehalts.

So weit, so fair.


Aufgrund des BAG-Urteils scheint es jetzt jedoch so zu sein, dass du während der fünf Urlaubswochen unter 2.) nicht Anspruch auf 60%, sondern stattdessen auf 100% deines Vollzeit-Gehalts hast. Du bekommst also mehr Geld, als dir eigentlich zusteht.

Insofern kann ich das Argument von BAT nachvollziehen, dass Arbeitgeber dies unterbinden und dich zwingen, deinen Urlaubsanspruch für 2025 vollständig in diesem Jahr zu nehmen. Somit stehst du am Ende schlechter da als ohne das Urteil..

Ne, soweit ich weiß geht es wirklich um Tage nicht um Gegenwerte.

Also das ein AG nicht sagen kann. Deine 15Tage Resturlaub aus 2024 kürzen wir jetzt auf 9 Tage. Sondern das du Trotzdem noch 15 freinehmen kannst. Mit Gegenwert in Geld hat das gar nichts zu tun.

Du musst auch bei dem Gegenteil (Urlaubsanspruch in TZ erworben und nach VZ mitgenommen) als AN nicht draufzahlen.