Autor Thema: Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit  (Read 3590 times)

taube24

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Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
« am: 29.03.2025 20:16 »
Hallo miteinander,

ich wollte schon länger in Teilzeit gehen. Aktuell arbeite ich 5 Tage mit 39 Std. Vollzeit und würde gerne auf entweder 4 volle Tage zu gleicher Tages-Sollzeit wechseln oder in 5 Tage mit geringerer Stundenzahl.

Man begrüßt meine Teilzeitabsicht. Allerdings wurde mein Antrag ab 1.4. nicht genehmigt. Grund ist, dass ich zum Übergang 0 Überstunden haben muss und auch der Urlaub zu dem Zeitpunkt auf 0 stehen muss. Also hätte ich in den Monaten Jan./Feb./März die angefallenen 50 Überstunden und 7,5 Urlaubstage abbauen müssen, um dann ab 1.4. neu zu starten. Zu mir sagte man aber vorher, dass dies nicht nötig ist.

Da ich im August drei Wochen Urlaub benötige, ist es immer komplizierter, vorher jetzt alle Urlaubstage zu nehmen und macht alles viel unflexibler.

Ist das so rechtens oder was gibt es noch für Möglichkeiten?

Ich würde ja zb auch 4 volle Tage arbeiten, dann dürften ja die bisher angefallenen Urlaubsttage stundentechnisch dasselbe sein und Überstd. würde ich so abbauen, dass ich zumindest ab 1.7. auf 0 bin.

Danke für Eure Beiträge und ich hoffe, ich bin verständich.

Umlauf

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Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
« Antwort #1 am: 29.03.2025 21:26 »
Da täte mich interessieren, was dein AG als Rechtsgrundlage angibt.
Vermutlich wird er keine finden.

UNameIT

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Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
« Antwort #2 am: 29.03.2025 22:45 »
Ist absolut Schwachsinn.

Der Urlaubsanspruch ändert sich, das ist wahr, aber er darf nicht für dieses Jahr gekürzt werden. Schau mal hier

Zitat
Orientierungssätze
1. In Vollzeit erworbene Urlaubsansprüche sind beim Übergang in ein Teilzeitarbeitsverhältnis nicht an die neue Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit anzupassen, sondern ungekürzt zu gewähren.2. Tarifnormen wie § 26 Abs. 1 Satz 4 TVöD, die eine Anpassung anordnen, sind unwirksam, soweit sie die bereits erworbenen Urlaubstage verringern.

Gericht
Bundesarbeitsgericht vom 10.02.2015
Aktenzeichen
9 AZR 53/14 (F)


Auch deine Mehrarbeit wird nicht gekürzt.

Tagelöhner

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Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
« Antwort #3 am: 30.03.2025 08:22 »
Da hat dein AG Willkür walten lassen und möchte dich übervorteilen. Seine Forderung kann er sicherlich wünschen und auf dein Mitwirken hoffen, aber nicht als Voraussetzung für eine Zustimmung zum Teilzeitbegehren anführen.


BAT

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Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
« Antwort #4 am: 30.03.2025 11:19 »
Völliger Unfug vom Arbeitgeber.

Was steht in Eurer Dienstvereinbarung zu Tagen an Zeitausgleich? Habt Ihr Gleitzeit?

Du könntest also auf z.B. 32 Stunden runten, machst das in fünf Tagen mit 7,5 Stunden von Mo-Do und Freitags zwei Stunden. Dann kannst den Freitag zur Not 20 Mal im Jahr auf Stunden frei nehmen und hast den Urlaubsanspruch einer Fünf-Tage-Woche.

VFA West

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Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
« Antwort #5 am: 30.03.2025 12:48 »
Ich bin mal wieder sprachlos. ...

Wenn du von Vollzeit auf Teilzeit wechselst und du noch Urlaubstage aus der Vollzeit hast, welche du in der Teilzeit nimmst, dann muss dir ein Differenzbetrag gezahlt werden.

Ich kann mir gut vorstellen, dass deine Personalabteilung mit dieser Berechnung überfordert ist und deshalb möchte, dass du keine Urlaubstage "mitnimmst".

NinjaFlo

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Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
« Antwort #6 am: 30.03.2025 16:00 »
Ich bin letztes Jahr von 1.10.24 für 7Monate von 39h auf 30,5h gewechselt.
Musste nix Urlaub oder Überstunden auf 0 oder so.
Urlaub wurde im Oktober neu ausgerechnet und hatte den 29Urlaubstage für 2024 anstatt 30Tage.

BAT

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Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
« Antwort #7 am: 30.03.2025 16:27 »
Ich bin mal wieder sprachlos. ...

Wenn du von Vollzeit auf Teilzeit wechselst und du noch Urlaubstage aus der Vollzeit hast, welche du in der Teilzeit nimmst, dann muss dir ein Differenzbetrag gezahlt werden.


Auf welcher Rechtsgrundlage?

taube24

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Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
« Antwort #8 am: 30.03.2025 21:53 »
Danke für eure Anregungen. Weiß nur eben nicht, wie ich das jetzt angehen kann. Bräuchte da wsl eine rechtliche Handhabe

VFA West

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Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
« Antwort #9 am: 30.03.2025 23:23 »
Ich bin mal wieder sprachlos. ...

Wenn du von Vollzeit auf Teilzeit wechselst und du noch Urlaubstage aus der Vollzeit hast, welche du in der Teilzeit nimmst, dann muss dir ein Differenzbetrag gezahlt werden.


Auf welcher Rechtsgrundlage?

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/teilzeit/themen/beitrag/ansicht/teilzeit/wie-werden-alte-urlaubsansprueche-berechnet-wenn-ich-meine-arbeitszeit-aendere/details/anzeige/?type=999&cHash=9e9eb552cac3756df5c2e9fd20035f6a

Beispiel 2 würde in diesem Fall zutreffend sein.

BAT

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Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
« Antwort #10 am: 31.03.2025 17:30 »
Also gibt es eine Auszahlung zusätzlich zum Urlaub?

Und vice versa? Muss ich dem AG etwas zahlen?

taube24

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Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
« Antwort #11 am: 31.03.2025 18:58 »
Und ich würde gern wissen, wie ich weiter verfahren kann?

Umlauf

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Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
« Antwort #12 am: 31.03.2025 22:50 »
Und ich würde gern wissen, wie ich weiter verfahren kann?

Rechtliche Grundlage einfordern.

Wenn es diese nicht gibt, dein Anliegen nachdrücklich einfordern.
Wenn Frau, dann unbedingt die Gleichstellungsbeauftragte einbeziehen. Ansonsten Personalrat.

Zum Schluss bleibt nur sein Recht juristisch erkämpfen.

amks

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Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
« Antwort #13 am: 01.04.2025 06:32 »
Frag die Personalabteilung nach der Rechtsgrundlage.



MoinMoin

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Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
« Antwort #14 am: 01.04.2025 07:28 »
Also gibt es eine Auszahlung zusätzlich zum Urlaub?
Eher es gibt die korrekte Lohnfortzahlung für den Urlaubstag.
Zitat
Und vice versa? Muss ich dem AG etwas zahlen?
Steht doch im Artikel:
Wechsel von Teilzeit (fünf-Tage-Woche) in Vollzeit
Beispiel 3:
Neumann arbeitet bei der Bundesagentur für Arbeit. Er ist zunächst in Teilzeit beschäftigt, kann aber innerhalb des Jahres auf Vollzeit aufstocken. Er nimmt nach der Aufstockung Urlaub, auch solchen, der während der Beschäftigung in Teilzeit entstanden ist.
Im Ergebnis will die Bundesagentur die Urlaubstage aus der Teilzeitbeschäftigung niedriger vergüten. Sie hat sie zuerst voll vergütet und verlangt dann Teile zurück.

Urlaub ist mit Vollzeitvergütung zu bezahlen
Das BAG hat mit seiner Entscheidung vom 20.11.2018 (9 AzR 349/18) die bei der Bundesagentur geltende tarifliche Regelung ausgelegt. Sie gehe wie das Bundesurlaubsgesetz vom Entgeltausfallprinzip aus. Dieses Prinzip besagt, dass auch Neumann weder schlechter noch besser gestellt werden soll, als er stehen würde, wenn er gearbeitet hätte.

Der Arbeitgeber hat danach das Arbeitsentgelt fortzuzahlen, das dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zusteht. Diesem Prinzip kann nur gerecht werden, wenn der während der Vollzeittätigkeit genommene Urlaub auch mit Vollzeitvergütung bezahlt wird.