Hallo, bei uns gab es gerade folgenden Fall:
Alle MA waren bisher in A9 eingruppiert und alle haben die selben Tätigkeiten ausgeübt.
Jetzt wurden von 18 Stellen 3 auf A10 gehoben. Dafür wurden 2 der Tätigkeiten, die bisher alle ausgeübt haben, auf diese Stellen "geschoben". Zusätzlich noch eine Tätigkeit, welche aber nur 2-3x im Jahr vorkommt.
Diese beiden jetzt höherwertigen Tätigkeiten, stehen aber in den Stellenbeschreibungen der anderen 15 Stellen weiterhin drin.
Ich finde nun, dass es dirimierend ist, Tätigkeiten, welche jahrelang von uns ausgeübt wurden, nun für 3 Leute als höherwertig einzustufen.
Ich habe bereits einen Antrag auf Stellenbewertung gestellt. Denke aber, dass das abgelehnt wird. Hätte ich hier rechtlich Erfolg?
Danke für euer Schwarmwissen!
Wenn im Rahmen der Bündelung und Konzentration die höherwerten Aufgaben (Bewertung nach A10) nur auf diesen drei Stellen mind. 51% der gesamten Tätigkeit ausmachen, ist die Stellenhebung nachvollziehbar und gerechtfertigt.
Ist das auf den übrigen Stellen nicht der Fall (trotz Überschneidungen überwiegend Tätigkeiten nach A9), bleibt die Stellenbewertung unverändert.
Sehe das Problem nicht. Der Antrag hat aus meiner Sicht keine Aussicht auf Erfolg.
Sie können sich ja jederzeit intern oder extern bei anderen Dienstherrn auf höherwertige Stellen bewerben.
Von nichts kommt nichts.

Erlebe das so oft im ö.D., dass man jammert, klagt und fordert aber im Grunde selbst NICHTS für die eigene Karriere tut. Kein überdurchschnittliches Engagement, keine Fortbildung und Höherqualifizierung, keine Bereitschaft zum Stellenwechsel, keinerlei Bewerbungsbemühungen, keine Bereitschaft, sich Auswahlverfahren zu stellen und sich auf neue Aufgabengebiete einzulassen bzw. generell neue Herausforderungen zu suchen.
Ich selbst (39) bin im g.D. jetzt in Besoldungsgruppe A12, habe die Dienstherrn (Stadt München, Freistaat Bayern, Freistaat Thüringen) und Stellen (Kommunales, Personal/Organisation, Innere Sicherheit, jetzt Luftsicherheit) regelmäßig gewechselt und mit jedem Stellenwechsel gingen höherwertige Aufgaben und Beförderungen einher.
Und manch einer bei Freistaat Thüringen in vergleichbarem Alter sitzt noch immer auf der ersten Stelle und hängt im Eingangsamt oder bestenfalls in der A10 fest.
Ja und wie und warum soll sich daran etwas ändern, wenn man seit bald 20 Jahren Tag ein Tag aus den gleichen Job und die gleichen Tätigkeiten ausübt?
Und diese Leute wundern, sich dann wie andere U40 mittlerweile fast ins Endamt gekommen sind.

Sorry es gibt nun mal keine Bewährungsaufstiege...
Mehr Geld? Beförderung? Ja bitte! Komplexere Aufgaben und mehr Verantwortung? No Way!