Autor Thema: [Allg] Stellenhebungen  (Read 2679 times)

Sabse105

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[Allg] Stellenhebungen
« am: 30.03.2025 08:56 »
Hallo, bei uns gab es gerade folgenden Fall:

Alle MA waren bisher in A9 eingruppiert und alle haben die selben Tätigkeiten ausgeübt.
Jetzt wurden von 18 Stellen 3 auf A10 gehoben. Dafür wurden 2 der Tätigkeiten, die bisher alle ausgeübt haben, auf diese Stellen "geschoben". Zusätzlich noch eine Tätigkeit, welche aber nur 2-3x im Jahr vorkommt.

Diese beiden jetzt höherwertigen Tätigkeiten, stehen aber in den Stellenbeschreibungen der anderen 15 Stellen weiterhin drin.

Ich finde nun, dass es dirimierend ist, Tätigkeiten, welche jahrelang von uns ausgeübt wurden, nun für 3 Leute als höherwertig einzustufen.

Ich habe bereits einen Antrag auf Stellenbewertung gestellt. Denke aber, dass das abgelehnt wird. Hätte ich hier rechtlich Erfolg?

Danke für euer Schwarmwissen!
« Last Edit: 01.04.2025 23:33 von Admin »

clarion

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Antw:Stellenhebungen
« Antwort #1 am: 30.03.2025 09:21 »
Bei Beamten gibt es kein Recht auf Beförderung!  Insofern würde ein Antrag nichts bringen, zumal man Stellenbeschreibungen der Aber anpassen würde, da die A10 die höherwertigen Anteile ja nun ausführen.

CK7985

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Antw:[Allg] Stellenhebungen
« Antwort #2 am: 24.04.2025 11:13 »
Hallo, bei uns gab es gerade folgenden Fall:

Alle MA waren bisher in A9 eingruppiert und alle haben die selben Tätigkeiten ausgeübt.
Jetzt wurden von 18 Stellen 3 auf A10 gehoben. Dafür wurden 2 der Tätigkeiten, die bisher alle ausgeübt haben, auf diese Stellen "geschoben". Zusätzlich noch eine Tätigkeit, welche aber nur 2-3x im Jahr vorkommt.

Diese beiden jetzt höherwertigen Tätigkeiten, stehen aber in den Stellenbeschreibungen der anderen 15 Stellen weiterhin drin.

Ich finde nun, dass es dirimierend ist, Tätigkeiten, welche jahrelang von uns ausgeübt wurden, nun für 3 Leute als höherwertig einzustufen.

Ich habe bereits einen Antrag auf Stellenbewertung gestellt. Denke aber, dass das abgelehnt wird. Hätte ich hier rechtlich Erfolg?

Danke für euer Schwarmwissen!

Wenn im Rahmen der Bündelung und Konzentration die höherwerten Aufgaben (Bewertung nach A10) nur auf diesen drei Stellen mind. 51% der gesamten Tätigkeit ausmachen, ist die Stellenhebung nachvollziehbar und gerechtfertigt.
Ist das auf den übrigen Stellen nicht der Fall (trotz Überschneidungen überwiegend Tätigkeiten nach A9), bleibt die Stellenbewertung unverändert.
Sehe das Problem nicht. Der Antrag hat aus meiner Sicht keine Aussicht auf Erfolg.

Sie können sich ja jederzeit intern oder extern bei anderen Dienstherrn auf höherwertige Stellen bewerben.
Von nichts kommt nichts.  ;)

Erlebe das so oft im ö.D., dass man jammert, klagt und fordert aber im Grunde selbst NICHTS für die eigene Karriere tut. Kein überdurchschnittliches Engagement, keine Fortbildung und Höherqualifizierung, keine Bereitschaft zum Stellenwechsel, keinerlei Bewerbungsbemühungen, keine Bereitschaft, sich Auswahlverfahren zu stellen und sich auf neue Aufgabengebiete einzulassen bzw. generell neue Herausforderungen zu suchen.
Ich selbst (39) bin im g.D. jetzt in Besoldungsgruppe A12, habe die Dienstherrn (Stadt München, Freistaat Bayern, Freistaat Thüringen) und Stellen (Kommunales, Personal/Organisation, Innere Sicherheit, jetzt Luftsicherheit) regelmäßig gewechselt und mit jedem Stellenwechsel gingen höherwertige Aufgaben und Beförderungen einher.

Und manch einer bei Freistaat Thüringen in vergleichbarem Alter sitzt noch immer auf der ersten Stelle und hängt im Eingangsamt oder bestenfalls in der A10 fest.
Ja und wie und warum soll sich daran etwas ändern, wenn man seit bald 20 Jahren Tag ein Tag aus den gleichen Job und die gleichen Tätigkeiten ausübt?
Und diese Leute wundern, sich dann wie andere U40 mittlerweile fast ins Endamt gekommen sind.  ;D
Sorry es gibt nun mal keine Bewährungsaufstiege...
Mehr Geld? Beförderung? Ja bitte! Komplexere Aufgaben und mehr Verantwortung? No Way!

Autodoc

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Antw:[Allg] Stellenhebungen
« Antwort #3 am: 24.04.2025 20:50 »
Hi
Ich sehe da keine Chance, gerade als Beamter hat eine Stellenbewertung / Tätigkeitsbeschreibung wenig Auswirkung bis keine.

Ich habe den umgekehrten Fall erlebt. Es wurden Tätigkeiten von gD A10 in den mD A9 geschoben. Ist durch die Stellen, Bewertungskommission und Personalrat durchgegangen. Also natürlich nur auf der Tarif Angestelltenebene…. Weil die sich ja dagegen wehren wollten.

Immer eine Frage der prozentualen Aufteilung, leider haben da die Chefs, die die Tätigkeitsbeschreibung fertigen einen großen Einfluss auf die Bewertung.

Ob das jetzt förderlich ist für das halten der Mitarbeiter ist ja eine andere Sache