Meine Fragen an euch:
– Kennt jemand aus dem Steuer- oder Abgabenbereich Fälle/Beispiele, in denen bei der Prüfung/Veranlagung selbständige Leistung anerkannt wurde? Muss es dafür wirklich mehr Optionen als eine Ja-oder-Nein-Entscheidung geben?
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Behoerden/Beratung/Beratungszentrum/Eingruppierung/_documents/stda_eingruppierung.html?nn=5197143.8 „selbständige Leistungen“
erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbständiges Erarbeiten
eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative. Sie setzen im Rahmen
der geforderten Fachkenntnisse eine eigene Beurteilung und Entschließung zu dem
einzuschlagenden Weg und zu dem zu findenden Ergebnis voraus. Das Merkmal bezieht sich
folglich nicht auf „eigenständiges” Arbeiten, d.h. ein Arbeiten ohne Einzelanweisungen und
Detailkontrolle. Es setzt rechtsbegrifflich vielmehr mehrere Möglichkeiten der
Entscheidungsfindung sowie eigene Ermessens-, Entscheidungs-, Gestaltungs- oder
Beurteilungsspielräume voraus, über die der/die Arbeitsplatzinhaber/-in verfügen muss. Von
der/dem Beschäftigen werden Abwägungsprozesse verlangt, es werden Anforderungen an das
Überlegungsvermögen gestellt; der/die Beschäftige muss also unterschiedliche Informationen
verknüpfen, untereinander abwägen und zu einer Entscheidung kommen; eine leichte geistige
Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen.
– Gibt es Rechtsgrundlagen etc., auf die ich mich stützen könnte, um meinen Entscheidungsspielraum zu belegen?
Da musst du halt die Urteile die sich mit diesem tariflichen Begriff „selbständige Leistungen“ auseinandergesetzt haben wälzen, ob da was passendes bei ist.
– Wie schätzt ihr es ein, wenn der Arbeitgeber Tätigkeiten, die durchgehend ausgeführt wurden, im Nachhinein als „nicht zuständig“ bezeichnet, obwohl es keine schriftliche Arbeitsplatzbeschreibung gibt?
Du schreibst es ja selber: Wenn du klagst, dann bist du in der Nachweispflicht.
Sprich du musst nachweisen, was deine auszuübenden Tätigkeiten sind.
Ergo:
Wenn sie einen EG6er haben wollen, dann verhalte dich wie ein EG6er.
Du legst alles bis zu einem Eg6 würdig zusammengetragene Dinge dem SGL vor und er möge dann entscheiden wie es weiter geht. Da du ja nicht entscheiden darfst, ob du rechts oder links gehen solltest.
bzw.
Erstelle eine schriftliche Arbeitsplatzbeschreibung und/oder arbeite nur noch mit schriftlichen Arbeitsaufräge, die von der Personalstelle bestätigt werden.
(bzw. Setze sie in Kenntnis, dass dein VG dir dies und jenes übertragen hat und dass du sofern die Personalstelle nicht eingreift, es im Einvernehmen mit der Personalstelle geschehen ist und damit von dir als deine Auszuübenden Tätigkeiten angesehen wird.)
Wenn die sich scheuen vernünftig zu arbeiten (im Vorfeld eine Beschreibung der auszuübenden Tätigkeiten zu erstellen), dann mach ihnen die Arbeit bzw. erledige diesen Part ihrer Arbeit.
Damit kommt man dann auch auf eine klare Sachebene und kann dann ganz neutral und sachliche einen Dritten damit beauftragen die unterschiedliche Rechtsmeinungen zusammen zu führen .