Autor Thema: Interner Stellenwechsel Höhergruppierung / Führung auf Probe  (Read 2759 times)

r0c

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Hallo an alle,

ich befinde mich seit 01.06.2022 in E12/4 und würde folglich ab 01.06.2026 in E12/5 aufsteigen.
In unserer Abteilung ist nun eine Teamleiterstelle E13 vakant geworden und da habe ich eine wichtige Frage, bevor ich in Erwägung ziehe mich für die offene Stelle intern zu bewerben.
Müsste ich dafür plädieren, dass ich diese Stelle gem. §31 TVÖD als Führung auf Probe annehmen müsste, um nicht die Stufenlaufzeit bei E13/4 von vorne zu beginnen, sondern stattdessen weiterhin meine Stufenlaufzeit weiterläuft und ich am 01.06.2026 in E12/5 komme + die Zulage für die 13er Stelle? Und sobald ich dann die Laufzeit der Führung auf Probe, welche auf alle Fälle länger als 01.06.2026 gewählt sein muss, absolvieren würde, dann wäre ich offiziell in E13/5?

Ich würde mich sehr über eine kurze kompetente Antwort freuen und danke vorab allen für die Hilfe.

Jonesjena

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Ich würde erstmal klären, ob es überhaupt eine Höhergruppierung (stufengleich) wäre. Oft sind das Neuausschreibungen (du schreibst selber von interner Bewerbung) und man kann naturgemäß keine erfahrungsrelevanten Zeiten für eine E13 in einer niedrigeren EG erwerben.

Es kann also tatsächlich eine E13 Stufe 1 dabei rauskommen. Wenn der Arbeitgeber streng nach Vorschrift handelt, sogar zwingend.

Was steht denn in der Ausschreibung?

Organisator

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Ich würde erstmal klären, ob es überhaupt eine Höhergruppierung (stufengleich) wäre. Oft sind das Neuausschreibungen (du schreibst selber von interner Bewerbung) und man kann naturgemäß keine erfahrungsrelevanten Zeiten für eine E13 in einer niedrigeren EG erwerben.

Es kann also tatsächlich eine E13 Stufe 1 dabei rauskommen. Wenn der Arbeitgeber streng nach Vorschrift handelt, sogar zwingend.

Was steht denn in der Ausschreibung?

nein. Bei einer internen Bewerbung muss man wohl kaum kündigen und neu eingestellt werden. Insofern ist dies regelmäßig eine Höhergruppierung.

FearOfTheDuck

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Man stelle sich vor jeder interne Stellenwechsel wäre eine Neueinstellung. ;) Da muss sich @Jonesjena nochmal drüber schlau machen.

MoinMoin

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ich sag nur Autsch!
Please
Höhergruppierung vs Neueinstellung

r0c

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nein. Bei einer internen Bewerbung muss man wohl kaum kündigen und neu eingestellt werden. Insofern ist dies regelmäßig eine Höhergruppierung.

Und somit bin ich doch mit meiner Idee der Führung auf Probe auf dem richtigen Weg, weil ich ansonsten zum Zeitpunkt der Höhergruppierung mit Unterschrift des E13 Vertrages in meiner Stufenlaufzeit zurückgesetzt werde.

Wenn also die Führung auf Probe für den AG nicht in Frage käme, müsste ich mit den wirtschaftlichen Folgen des Zurücksetzens der Erfahrungsstufe leben (Verlust von 3 Jahren Stufenlaufzeit) oder mich dazu entscheiden die Bewerbung für die interne E13 Stelle nicht weiter zu verfolgen oder wie seht ihr das?

MoinMoin

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Die Regeln die zu beachten sind, wenn man höhergruppiert wird, wird man nicht ändern können.
Und wenn man dich will, dann wird man auch einen Weg finden, die dauerhafte Übertragung der Tätigkeiten nach dem Stufenanstieg zu setzen.

Anasthasius

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Hallo zusammen,

ich befinde mich derzeit in einer ähnlichen Situation und wäre daher um belastbare Aussagen inkl. Quellenangaben dankbar.

Im Forum gehen die Aussagen auseinander und die in den bestehenden Forenbeiträgen genannten Paragraphen und Verwaltungsrundschreiben treffen meiner Meinung nach keine klare Aussage.

Beispiele:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=115352.0
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=121816.0
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=116512.0
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=124925.0

Kann bei einer Führung auf Probe gem. TVöD § 31 (im Unterschied zu einer vorübergehenden Übertragung gem. § 14) für fest angestellte interne Bewerber mit unbefristetem Arbeitsvertrag der reguläre Stufenaufstieg während dieser Probezeit erreicht werden?

Wird die neu erreichte Stufe nach dauerhafter Übertragung der Führung direkt im Anschluss an die Führung auf Probe in die dann höhere Entgeltgruppe mitgenommen oder wird in diesem Fall die Stufenlaufzeit rückwirkend zum Datum des Übertragens der Führung auf Probe auf 0 zurückgesetzt?
« Last Edit: 06.04.2025 15:24 von Anasthasius »

Anasthasius

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Noch zwei weitere Forenbeiträge zum Thema:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=121816.0
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113813.0.html

Ich hoffe, ein Tarifrecht-/Personalexperte kann helfen, Licht ins Dunkel zu bringen.