Autor Thema: Rückwirkende Höhergruppierung - Ablauf - Antrag - Sinnvoll?  (Read 1329 times)

Jahressonderzahlung

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Hallo in die Runde :) Wird etwas lang, erhoffe mir dennoch ein paar hilfreiche Antworten ;D
Als sonst stiller Mitleser, hab ich jetzt etwas, bei dem ich eure Schwarmintelligenz benötige:

Ich habe am 15.08.2023 meine Ausbildung zum VFA erfolgreich abgeschlossen. Ab 01.06.2023 wurde ich auf meiner Stelle im Jugendamt eingearbeitet.
Seit 15.08.2023 (Übergabe des Zeugnisses) bin ich folgendermaßen eingruppiert: Entgeltgruppe 5, Stufe 2.
Meine Stelle hat folgende Eingruppierung: EG8 TVöD (VKA). Ich übernehme also seit 15.08.2023 eine höherwertige Tätigkeit. Mir wurde diese nur übertragen, da die Stelleninhaberin in Mutterschutz/Elternzeit gegangen ist. Mein Lohn war bisher also die Differenz zwischen EG 5 Stufe 2 und EG 8 Stufe 2 zum EG 5 Stufe 2 Grundgehalt. Seit dem 01.12.2025 bin ich fest in EG8 Stufe 2 eingruppiert.

Nun wurde mit Hilfe des Personalrats bekannt, dass alle umliegenden Kommunen genau diese Tätigkeit, die ich mache, mit EG 9a eingruppiert haben. Der Personalrat hat mir empfohlen, einen Antrag auf Höhergruppierung bei der Personalstelle zu stellen. Nun habe ich natürlich - als vorbildlicher Leser - das Forum durchsucht nach Antworten. Einiges habe ich gefunden, jedoch nicht wirklich die Lösung für meine Anliegen.

1. Im Forum wird immer wieder geschrieben, dass es einen Höhergruppierungsantrag nicht gibt. Wie genau setze ich dann ich der Praxis um, dass ich "richtig" bezahlt werde?

2. Ich bin seit 15.08.2023 in Erfahrungsstufe 2. Das heißt, ab 16.08.2025 würde ich in die Erfahrungsstufe 3 (EG8) vorrücken. Die Höhergruppierung kann rückwirkend wohl maximal bis zu 6 Monate beantragt werden. Würde die Stufenlaufzeit dann neu beginnen, da ich eine höhere Entgeltgruppe habe?

3. Wenn ja, gibt es einen Rechner, damit ich herausfinden kann, ob ich mit dem "Höhergruppierungsantrag" noch bis 16.08.2025 warten sollte, damit ich direkt in die Stufe 3 komme, bzw. ob es trotzdem schlauer ist, den Antrag jetzt zu stellen, um dann ab 01.10.2024 in EG9a eingruppiert zu sein? Es würde sich ja auch auf die JSZ auswirken. Gibt es eine einfache Berechnung für die Rentabilität?


Ich möchte mich schonmal im Voraus bei allen Helfern bedanken  :-* ! Auch danke an die Betreiber dieses Forums und der öD-Info Seite.

Zeussowitz

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1a) Einfordern (das ist ja das, was man rein praktisch als Antrag verstehen könnte). Also quasi den AG auf seinen Irrtum hinweisen)
1b) Einklagen, mit der Gefahr, dass auch weniger als 8 rauskommen kann.

Es wäre ohnehin keine Höhergruppierung, sondern wenn die Korrektur eines Irrtums des AG. Du hättest die gleiche Stufe und gleiche Laufzeit wie jetzt auch, Geld bekommst du dann aber in der Tat nur mehr für die letzten 6 Monate.

Dein Fall ist doch genau der Gleiche wie dutzende hier im Forum.


FearOfTheDuck

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1. Den AG auffordern die Eingruppierung zu überprüfen. Gleichzeitig musst du deine Ansprüche schriftlich geltend machen, damit diese nicht nach 6 Monaten verfallen.

2. Eine Höhergruppierung "erreicht" man, wenn sich die Aufgaben ändern, also wenn man eingruppierungsrelevant höherwertige Aufgaben übertragen bekommt. Hat sich der AG in seiner Rechtsmeinung zur EG geirrt und korrigiert er nun seinen Irrtum, bist du von Beginn an in der anderen EG.


Du solltest nochmal deine Kenntnisse zur Tarifautomatik auffrischen. Man ist aufgrund seiner nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Das bedeutet auch, dass eine Höhergruppierung nicht einfach so "gemacht" werden kann, es muss sich dafür entsprechend die Tätigkeit ändern. Wenn deine Tätigkeit die EG 9a ergibt, bist du bereits dort korrekt eingruppiert. Es wäre also nun deine Aufgabe, deinen AG zu überzeugen, dass deine Rechtsmeinung die richtige ist.

Wann wirst du denn mit der EG 8 entlohnt. Dir ist klar, dass ab da deine Stufenlaufzeit neu begann? Und du bist nicht mit Stufe 1 eingestellt worden?

Jahressonderzahlung

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1a) Einfordern (das ist ja das, was man rein praktisch als Antrag verstehen könnte). Also quasi den AG auf seinen Irrtum hinweisen)
1b) Einklagen, mit der Gefahr, dass auch weniger als 8 rauskommen kann.

Es wäre ohnehin keine Höhergruppierung, sondern wenn die Korrektur eines Irrtums des AG. Du hättest die gleiche Stufe und gleiche Laufzeit wie jetzt auch, Geld bekommst du dann aber in der Tat nur mehr für die letzten 6 Monate.

Dein Fall ist doch genau der Gleiche wie dutzende hier im Forum.



1)
a)Also reicht ein schriftliches Schreiben, mit der Bitte um "Berichtigung" meiner Eingruppierung/Bezahlung? Muss ich Rechtsgrundlagen angeben (welche?)
b) Da alle umliegenden Kommunen dieselbe Tätigkeit höher gruppiert haben, gehe ich davon aus, dass eine Klage theoretisch erfolgreich wäre. Näheres zur Stufe weiter unten.

1. Den AG auffordern die Eingruppierung zu überprüfen. Gleichzeitig musst du deine Ansprüche schriftlich geltend machen, damit diese nicht nach 6 Monaten verfallen.

2. Eine Höhergruppierung "erreicht" man, wenn sich die Aufgaben ändern, also wenn man eingruppierungsrelevant höherwertige Aufgaben übertragen bekommt. Hat sich der AG in seiner Rechtsmeinung zur EG geirrt und korrigiert er nun seinen Irrtum, bist du von Beginn an in der anderen EG.


Du solltest nochmal deine Kenntnisse zur Tarifautomatik auffrischen. Man ist aufgrund seiner nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Das bedeutet auch, dass eine Höhergruppierung nicht einfach so "gemacht" werden kann, es muss sich dafür entsprechend die Tätigkeit ändern. Wenn deine Tätigkeit die EG 9a ergibt, bist du bereits dort korrekt eingruppiert. Es wäre also nun deine Aufgabe, deinen AG zu überzeugen, dass deine Rechtsmeinung die richtige ist.

Wann wirst du denn mit der EG 8 entlohnt. Dir ist klar, dass ab da deine Stufenlaufzeit neu begann? Und du bist nicht mit Stufe 1 eingestellt worden?

Meine Aufgaben haben sich seit Ausbildungsende am 15.08.2023 nicht geändert. Das mit den Übertragenen Tätigkeiten habe ich schon verstanden. Diese sind gleichgeblieben. Allerdings bin ich doch trotzdem falsch eingruppiert (nach meiner Ansicht), wenn ich für eine EG9a Tätigkeit mit EG 8 bezahlt werden. Die Stelle ist momentan eben mit EG8 bewertet. Mir geht es drum, die Stellenbewertung auf EG9a durch eine Überprüfung zu erhöhen. Das mit dem Höhergruppierungsantrag hat mir der Personalrat und mein Vorgesetzter empfohlen. Deswegen bin ich davon ausgegangen, dass das auch der richtige Weg wäre.

Ich bin mit EG 5 Stufe 2 eingruppiert worden direkt nach der Ausbildung (15.08.2023). Das Personalamt hat mir damals gesagt, das liegt daran, dass ich eine höherwertige Tätigkeit ausübe, und deswegen mindestens die Stufe 2 habe. Seit 01.12.2024 (oben bereits beschrieben) bin ich "vollwertig" in EG 8 eingruppiert. Meine Stufenlaufzeit hat sich dadurch laut Personalamt nicht geändert, und ich sollte ab 15.08.2025 normalerweise die Stufe 3 erreichen.


FearOfTheDuck

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Dein Personalamt gehört personell aufgebessert. Das ist wieder so viel Stuss, das glaubt man kaum.  ::) Mit welcher Begründung hat man dich in die EG 8 "höhergruppiert"? Man hat dich verarscht vom 15.08.2023 bis 30.11.2024 und dir dafür zum Trost Stufe 2 gegeben. Und das ganze versucht man mit dem Weiterlaufen der Stufe zu vertuschen.

Eine höherwertige Tätigkeit führt in eine höhere EG und nicht in eine höhere Stufe, bei Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit von vorn.

Das mit der korrekten Eingruppierung und der korrekten Gehaltszahlung musst du gedanklich trennen, dann wird es klarer. Theorie und Praxis, wenn man so will. Dank Tarifautomatik kann es keine falsche Eingruppierung geben, allerdings kann der AG das falsche Gehalt mit falscher Nennung der EG auszahlen.

Rechtssicher klären kann das am Ende aber nur ein Gericht.

Du forderst also unter Geltendmachung deiner Ansprüche (wichtig!) das dir zustehende Gehalt ein und lässt in diesem Zuge deine Eingruppierung zu überprüfen.

Jahressonderzahlung

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Dein Personalamt gehört personell aufgebessert. Das ist wieder so viel Stuss, das glaubt man kaum.  ::) Mit welcher Begründung hat man dich in die EG 8 "höhergruppiert"? Man hat dich verarscht vom 15.08.2023 bis 30.11.2024 und dir dafür zum Trost Stufe 2 gegeben. Und das ganze versucht man mit dem Weiterlaufen der Stufe zu vertuschen.

Eine höherwertige Tätigkeit führt in eine höhere EG und nicht in eine höhere Stufe, bei Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit von vorn.

Das mit der korrekten Eingruppierung und der korrekten Gehaltszahlung musst du gedanklich trennen, dann wird es klarer. Theorie und Praxis, wenn man so will. Dank Tarifautomatik kann es keine falsche Eingruppierung geben, allerdings kann der AG das falsche Gehalt mit falscher Nennung der EG auszahlen.

Rechtssicher klären kann das am Ende aber nur ein Gericht.

Du forderst also unter Geltendmachung deiner Ansprüche (wichtig!) das dir zustehende Gehalt ein und lässt in diesem Zuge deine Eingruppierung zu überprüfen.

Vielen Dank für deine Antwort!

Man hat mich zum 01.12.2024 "höhergruppiert", da die eigentliche Stelleninhaberin angekündigt hat, länger in Elternzeit zu bleiben. Somit habe ich diese Stelle nun "fest". Vom 15.08.23 bis 30.11.24 hatte ich die Stelle nur vorübergehend, deswegen hatte ich auch die Übertragenen Tätigkeiten nach EG 8 und bin so bezahlt worden. Ob das alles so rechtens war, weiß ich auch nicht. Ich hab mich auf unser Personalamt verlassen. Außerdem entstand mir ja kein finanzieller Nachteil dadurch, da meine Stufenlaufzeit nicht unterbrochen wurde (ich hatte sogar einen Vorteil, da ich nach Stufe 2 bezahlt worden bin).

Jetzt ist halt die Situation, dass die Stelle wohl auch mit EG9a bewertet werden könnte. Ich möchte diese Neubewertung dieser Stelle veranlassen, und natürlich das beste für mich rausholen.
Sollte die Stelle tatsächlich (ohne neue Tätigkeiten!) auf EG9a "angehoben" werden, beginnt dann die Stufenlaufzeit für mich neu?

MoinMoin

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Wenn die Tätigkeiten der Stelle nach 9a eingruppiert sind und nicht nach 8, dann sind sie es seit der letzten Änderungen der Tätigkeiten der Stelle.
Mutmaßlich also schon immer.
Also ändert sich da nichts wg. Stufe.

Der Geograph

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Du kannst es versuchen-ohne zusätzliche Aufgaben kann ich dir zu 99% sagen dass du nicht in die 9 kommst.
Es ist nicht maßgeblich was andere Kommunen machen…Du weißt nicht welche exakten Tätigkeiten mit welchem Zeitanteil ausgeführt werden die eine 9 rechtfertigen.

Hatten einen ähnlichen Fall … und da ist der AG der Meinung dass die LG nicht erhöht wird.

Auch die Neubewertung (durch einen vom AG beauftragten externen Dienstleister) ist gut vernetzt und kann sich alles hindrehen.

Einzige Aussicht war eine Klage…Ich hoffe du hast eine gute Arbeitsrechtsschutz wenn du die letzte Möglichkeit (Gericht) in Betracht ziehst.


Ganz davon abgesehen war der Fall bei uns recht schnell erledigt und die Kollegin bei der Personalstelle und anderen nicht mehr die beliebteste um es vorsichtig auszudrücken.

Dir viel Glück

Jahressonderzahlung

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Du kannst es versuchen-ohne zusätzliche Aufgaben kann ich dir zu 99% sagen dass du nicht in die 9 kommst.
Es ist nicht maßgeblich was andere Kommunen machen…Du weißt nicht welche exakten Tätigkeiten mit welchem Zeitanteil ausgeführt werden die eine 9 rechtfertigen.

Hatten einen ähnlichen Fall … und da ist der AG der Meinung dass die LG nicht erhöht wird.

Auch die Neubewertung (durch einen vom AG beauftragten externen Dienstleister) ist gut vernetzt und kann sich alles hindrehen.

Einzige Aussicht war eine Klage…Ich hoffe du hast eine gute Arbeitsrechtsschutz wenn du die letzte Möglichkeit (Gericht) in Betracht ziehst.


Ganz davon abgesehen war der Fall bei uns recht schnell erledigt und die Kollegin bei der Personalstelle und anderen nicht mehr die beliebteste um es vorsichtig auszudrücken.

Dir viel Glück

Ich hab von ein paar umliegenden Kommunen tatsächlich die Stellenbeschreibung vorliegen - mit detaillierten Zeitanteilen. Die Tätigkeiten decken sich zu 100% mit meiner Beschreibung. Nur die Bewertung der Stelle ist bei mir eins drunter. :o

Dass die Erfolgschancen nicht unbedingt hoch sind, ist mir bewusst. Dennoch möchte ich es versuchen, da meiner Meinung nach das ungerecht ist, wenn die selbe Tätigkeit anders entlohnt wird.

Danke!

FearOfTheDuck

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Da Tarifbeschäftigte entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind, ergibt sich die EG nicht aus irgendeiner Bewertung. Außerhalb der gerichtlichen Festlegung, sind alle Bewertungen darüber bloße Rechtsmeinungen. Es steht dir allerdings frei, deine eigene Rechtsmeinung zu bilden. Dies solltest du aber aus der Entgeltordnung heraus tun und nicht mit Vergleichen u.ä.

Wo findest du dich denn in der EGO angesiedelt, bzw. was ist konkret deine Tätigkeit?

MoinMoin

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Ich hab von ein paar umliegenden Kommunen tatsächlich die Stellenbeschreibung vorliegen - mit detaillierten Zeitanteilen. Die Tätigkeiten decken sich zu 100% mit meiner Beschreibung. Nur die Bewertung der Stelle ist bei mir eins drunter. :o
Das ist doch bestens und damit wir man auch vor Gericht ein korrekte Eingruppierung locker durchsetzen können.

Go On

Jahressonderzahlung

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Da Tarifbeschäftigte entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind, ergibt sich die EG nicht aus irgendeiner Bewertung. Außerhalb der gerichtlichen Festlegung, sind alle Bewertungen darüber bloße Rechtsmeinungen. Es steht dir allerdings frei, deine eigene Rechtsmeinung zu bilden. Dies solltest du aber aus der Entgeltordnung heraus tun und nicht mit Vergleichen u.ä.

Wo findest du dich denn in der EGO angesiedelt, bzw. was ist konkret deine Tätigkeit?

Grob gesagt auszahlen und Rückfordern von Sozialleistungen, gerichtliche Geltendmachung dieser sowie Widerspruchsbearbeitung.

Jahressonderzahlung

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Ich hab von ein paar umliegenden Kommunen tatsächlich die Stellenbeschreibung vorliegen - mit detaillierten Zeitanteilen. Die Tätigkeiten decken sich zu 100% mit meiner Beschreibung. Nur die Bewertung der Stelle ist bei mir eins drunter. :o
Das ist doch bestens und damit wir man auch vor Gericht ein korrekte Eingruppierung locker durchsetzen können.

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Klage gegen meinen AG will ich aus offensichtlichen Gründen vermeiden, allerdings, wenn mir nichts anderers übrigbleibt  ::). Ich versuchs erstmal mit Überzeugungsarbeit  :D

FearOfTheDuck

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Da Tarifbeschäftigte entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind, ergibt sich die EG nicht aus irgendeiner Bewertung. Außerhalb der gerichtlichen Festlegung, sind alle Bewertungen darüber bloße Rechtsmeinungen. Es steht dir allerdings frei, deine eigene Rechtsmeinung zu bilden. Dies solltest du aber aus der Entgeltordnung heraus tun und nicht mit Vergleichen u.ä.

Wo findest du dich denn in der EGO angesiedelt, bzw. was ist konkret deine Tätigkeit?

Grob gesagt auszahlen und Rückfordern von Sozialleistungen, gerichtliche Geltendmachung dieser sowie Widerspruchsbearbeitung.

Und weniger grob? ;) Wenn du deine Tätigkeit hier beschreibst (bestenfalls mit Zeitanteilen), könnte manch einer der Experten hier dir seine Einschätzung zur EG geben...

Wenn du den AG überzeugen willst, brauchst du fundierte Argumente: "Behörde A, B und C zahlen aber X" ist kein solches.

Der Geograph

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Ich hab von ein paar umliegenden Kommunen tatsächlich die Stellenbeschreibung vorliegen - mit detaillierten Zeitanteilen. Die Tätigkeiten decken sich zu 100% mit meiner Beschreibung. Nur die Bewertung der Stelle ist bei mir eins drunter. :o
Das ist doch bestens und damit wir man auch vor Gericht ein korrekte Eingruppierung locker durchsetzen können.

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Klage gegen meinen AG will ich aus offensichtlichen Gründen vermeiden, allerdings, wenn mir nichts anderers übrigbleibt  ::). Ich versuchs erstmal mit Überzeugungsarbeit  :D

Das will überhaupt nichts heißen…
1) wer sagt dass die Kollegen da richtig eingruppiert sind?
2) dein AG hat eine Einteilung nach entsprechenden Vorgaben gemacht..wenn du dagegen klagen willst…ok…sei dir nur bewusst drüber dass dies zu tiefen Rissen führen wird und das ganz schnell in die falsche Richtung gehen KANN.
3) Du hast noch nicht einmal 2 Jahre außerhalb der Ausbildung gearbeitet … 99% der Personaler und Entscheidungsträger wollen erst mal Leistung sehen. Eine Frisch ausgelernte mit Forderungen die rechtliche Mittel ausschöpft…puh
4) wie gesagt hatte ich einen ähnlichen Fall…Auch mit gleicher Arbeitsaufgaben hat es gerichtlich nicht geklappt mit der Högergruppierung
5) daran gedacht den AL II zu machen ? Dann kannst du dich leichter für die EG 9b+ bewerben
6) und das als kleiner Tipp: Lass dir höherwertigere Aufgaben übertragen
, dann hast du bessere Chancen für die 9a Stelle…ist aber auch mehr Verantwortung das sollte dir bewusst sein.

Sry für meine Ehrlichen Worte - aber als langjähriger Mitarbeiter im ÖD geht eine Höhergruppierung ohne mehr Verantwortung leider nicht.
« Last Edit: 03.04.2025 07:37 von Der Geograph »