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Entzug der Zulage wegen fehlender II. Prüfung -

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MoinMoin:

--- Zitat von: Schokokeks am 02.04.2025 14:36 ---Der AG bietet es doch augenscheinlich weiterhin an, die TE kann (will) das Angebot wohl nicht annehmen.

--- End quote ---
Die TE will das Angebot annehmen, kann es aber wegen des Kindes nicht.
Die Frage ist, liegt hier eine Benachteiligung nach irgendeinem Paragraphen vor?

Albeles:
Augen auf beim Geschlechtsverkehr  :)
Aber jetzt mal Spaß beiseite...der AG gewährt Dir die Zulage für eine Gegenleistung. Das wäre ja der Lehrgang bzw. die Prüfung davon. Bisher hat der AG ja bezahlt, ohne seine Gegenleistung zu bekommen. Der AG verlangt ja auch nicht das zu unrecht erhaltene Entgelt zurück. Mit welcher Rechtsgrundlage (von der Moralischen Sicht mal abgesehen) möchtest Du denn die Zulage haben?
Jetzt ganz nüchtern betrachtet zahlte der AG für etwas, was er nicht bekommen hat und anscheinend es auch absehbar nicht bekommen wird. Aus welchen Gründen Du das nicht machst, ist ja dein persönliches Ding. Möchte ich auch nicht anzweifeln. Eine Betreuung für das Kind, kann ja nicht das Problem des AG sein. Die kann man auch gegen finanzielle Mittel besorgen. Ob das eine Win Situation für dich ist, obliegt ja auch nicht in der Verantwortung des AG.

Bleibt halt die Frage worauf Du dich berufen möchtest? Im Zweifel such Dir bei einem Fachanwalt Hilfe, die wenigsten User hier sind vermutlich RA für Arbeitsrecht.

LG Albeles

Sjuda:
Wenn man es kurz aus einem anderen Blickwinkel betrachtet: Teilzeitmuttis im öffentlichen  Dienst sind eher der Standard- als der Ausnahmefall. Die tariflichen Regelungen würden so ziemlich ins Leere laufen, wenn man sich ab der Schwangerschaft für die nächsten, sagen wir mal bis zu 10 Jahre unter Berufung auf die Kinderbetreuung seinen Pflichten entziehen könnte. Eine berufsbegleitende Qualifizierung kann durch die persönlichen Lebensumstände zusätzlich erschwert werden. Das ist Problem des Beschäftigten, der diesen Weg gewählt hat, aber nicht des Arbeitgebers.

Casa:

--- Zitat ---Jetzt im Mai soll ich wieder versetzt werden. Eingruppierung der Stelle ist nur unbekannt wahrscheinlich 9b/9c und die Dienststelle beruft sich darauf, dass sie mir ja die Prüfung anbieten und ich sie nicht machen will.
Ich habe aber gar nicht die Möglichkeiten, nicht genügend Betreuungsoptionen, Teilzeitvertrag etc. Mir soll jetzt die Zulage zur 9c gestrichen werden und ich soll nur noch eine Zulage zur 9b bekommen. Wenn die Stelle das nur hergibt - ist das auch fein für mich.
--- End quote ---

Und wieso kannst du in Teilzeit arbeiten (=Kinderbetreuung gesichert) aber nicht in Teilzeit einen Kurs besuchen und die Prüfung ablegen?

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