Hallo zusammen,
ich bitte einmal um Rat, weil ich mir nicht ganz sicher bin, dass meine Dienststelle da korrekt handelt oder es sich einfach nur bequem macht.
Ich hab mich 2021 auf eine personalentwicklungsstelle (9c) beworben und wurde genommen. Ich wurde dann in der 9a gelassen und habe dann die Zulage zur 9c bekommen. Ich bin aber genau zu dem Zeitpunkt der Gespräche Schwanger geworden. Eine II. Prüfung war mir also erstmal nicht möglich, da erst Beschäftigungsverbot und dann anschließende Elternzeit und jetzt Teilzeit. Ich habe, obwohl ich nicht musste, die Dienststelle von der Schwangerschaft früh in Kenntnis gesetzt und im Vorstellungsgespräch drauf verwiesen, dass ich nicht wieder komme und sofort für den Ang. II zur Verfügung stehe wegen der Kinderbetreuung.
Im Mai 2024 bin ich dann wieder in Teilzeit angefangen. Ich wurde auf eine 9c Stelle als Elternzeitvertretung gesetzt und habe weiterhin die 9a mit einer Zulage zur 9c bekommen. Jetzt im Mai soll ich wieder versetzt werden. Eingruppierung der Stelle ist nur unbekannt wahrscheinlich 9b/9c und die Dienststelle beruft sich darauf, dass sie mir ja die Prüfung anbieten und ich sie nicht machen will.
Ich habe aber gar nicht die Möglichkeiten, nicht genügend Betreuungsoptionen, Teilzeitvertrag etc. Mir soll jetzt die Zulage zur 9c gestrichen werden und ich soll nur noch eine Zulage zur 9b bekommen. Wenn die Stelle das nur hergibt - ist das auch fein für mich.
Relevant sind da:
...vorgeschriebene Prüfung nicht abgelegt, ist ihr/ihm alsbald die Möglichkeit zu geben, Ausbildung und Prüfung nachzuholen. Besteht hierzu aus Gründen, die die/der Beschäftigte nicht zu vertreten hat, keine Möglichkeit oder befindet sich die/der Beschäftigte in der Ausbildung, erhält sie/er mit Beginn der maßgebenden Beschäftigung eine persönliche Zulage.
Die Zulage entfällt vom Ersten des folgenden Monats an, wenn die/der Beschäftigte [...] nicht an der ihrer/seiner Tätigkeit entsprechenden Ausbildung und Prüfung teilnimmt, nachdem ihr/ihm die Möglichkeit hierzu geboten worden ist.
Ich stelle mir da jetzt die Frage, inwieweit das jeweils gilt und zu bewerten ist. Ist meine Schwangerschaft plus Folgen ein Grund den ich nicht zu vertreten habe und habe ich dass zu vertreten, dass ich keine Betreuung habe, mein Mann nicht kann und ich keine Oma/Opa habe - damit ich die Prüfung machen kann? Handelt die Dienststelle da korrekt oder sollte man das rechtliche prüfen lassen.
Vielen Dank für eure Einschätzung.